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EDRI-gram 4.10, 24. Mai 2006 |
Vorgeschlagene „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ wird kritisiert.
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Mi, 24/05/2006 - 05:00
Anhänger der freien Rede, aber auch Anbieter traditioneller Medien sowie Anbieter neuer Medien stellen sich weiterhin dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regelung kommerzieller Audio- und Videoübertragungen über das Internet und über Mobiltelefone entschlossen entgegen. Bei einer Versammlung des Rates für Bildung, Jugend und Kultur in Brüssel (18. – 19. Mai 2006) wurde der Vorschlag für eine Richtlinie diskutiert, die eine Abänderung der (derzeitigen) Vereinbarung zur Überwachung von Fernsehübertragungsaktivitäten vorsieht. Die Debatte betraf insbesondere folgende Belange in Verbindung mit der vorgeschlagenen Direktive: die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Diensten; die allgemeinen Regeln beider Kategorien; das Ausmaß der Modernisierung und Vereinfachung der Bestimmungen für Fernsehwerbung und für teleshopping. Der Entwurf „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ – eine Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ von 1998 – führt den Begriff "audiovisuelles Medienservice" ein und unterscheidet zwischen „linearen“ Diensten (z.B. festgesetzte Übertragungen mittels herkömmlichen Fernsehens, Internet oder Mobiltelefonen, die Inhalte den Zuschauern „zutragen“, und „nicht-linearen“ Diensten (wie „Video-nach-Bedarf“, die der Zuschauer aus einem Netzwerk „auswählt“). Auf nicht-lineare Dienste würde nur ein sehr rudimentäres Set an Regeln entfallen. Dieser Entwurf ist bereits zu Beginn des Jahres auf Widerspruch und Kritik gestoßen und wurde als unakzeptabel eingestuft. Herkömmliche Medien sowie Neue Medien- und Technologieanbieter setzten sich der Richtlinie entgegen mit Hinweis darauf, dass sie unter anderem auf Grund der schnellen Entwicklung in der Technologie ohnehin in Kürze hinfällig werden würde, dass sie Neuerungen erschwere, und dass sie eine Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Übertragungen mache, obwohl sich diese Unterscheidung durch technologische Weiterentwicklungen täglich weiter verwische. Bei der Pressekonferenz am 18. Mai musste Viviane Reding, EU Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, einer Reihe von Vorwürfen begegnen, die die Richtlinie mit Zensur in Verbindung stellten. Die Kommissarin erklärte, dass die Richtlinie „nichts mit der freien Rede zu tun“ habe und auf den Schutz von Kindern ausgerichtet sei; die neuen Regeln dienten dem Schutz „grundlegender gesellschaftlicher Werte“. Laut Frau Reding wären die Regelungen lediglich dafür bestimmt, auf kommerzielle Inhalte angewendet zu werden; die Anwendung der „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ hätte den Zweck, die Ausstrahlung bestimmter Programme von Kindern fernzuhalten. Die Idee dahinter wäre, EU-weite Regelungen zu harmonisieren so dass Hersteller von Programmen nicht jedes Mal die Bürokratiemaschinerie durchlaufen müssen, wenn sie ein Produkt an einen anderesn Mitgliedsstaat verkaufen wollen.
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