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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.13, 1. Juli 2009

Die französische Regierung benimmt sich beim 3 Treffer-Gesetz wie eine Bulldogge

Verfasst von sac am 5. Juli 2009 - 18:36
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Frankreich


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: The French Government acts like a bulldog with its three strikes law

Nicolas Sarkozy und die französische Regierung wollen den Entwurf für das neue 3 Treffer-Gesetz (oder Hadopi 2) unbedingt durchbringen, das am 24. Juni 2009 dem Ministerrat vorgelegt wurde.

Das Notfallverfahren wurde eingeleitet, daher wird den beiden Kammern nur eine Lesung für den Text zur Verfügung stehen. Der neue Text wird zunächst am 8. und 9. Juli dem Senat vorgelegt werden und soll von den Abgeordneten weiter untersucht werden, was voraussichtlich ab 22. Juli geschehen wird.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet nun fünf Artikel und beinhaltet, neben der Trennung der Verbindung des angeblichen Straftäters, die vom Gericht erlassen werden muss, auch Strafen, die bis zu 1 500 Euro betragen können, oder 3 000 Euro für wiederholte Vergehen.

Die neue Version hat eine Ausweitung wieder eingeführt, die zuvor von den Abgeordneten im ersten Text abgelehnt worden war: ein User kann nicht nur für „Raubkopiererei“ durch einen Online-Kommunikationsdienst verurteilt werden, sondern auch für „Raubkopiererei“ durch jegliche elektronische Kommunikationsmittel. Das bedeutet, dass die Richter „Raubkopiererei“ bestrafen können werden, die durch Instant Messaging Dienste oder E-Mails begangen wurde.

Und um die vom Verfassungsrat auferlegte Zensur weicher zu zeichnen, führt der neue Text ein Rechtsinstrument ein, dass es dem Justizsystem erlauben würde, vereinfachte Prozeduren zur Verhängung von Strafen „gegen die Verfasser illegaler Downloads anzuwenden. Dadurch wird durch Mittel der Strafverfügung eine schnelle und effiziente Behandlung der Fälle sichergestellt.“

Somit kann das Gericht per Strafverfügung entscheiden, alle angeblichen Rechtsverletzer in Abwesenheit zu einer Strafzahlung zu verurteilen. Der Text stellt „Internet Raubkopiererei“ auf die gleiche Liste von Vergehen wie die Einnahme von halluzinogenen Drogen oder Verstöße gegen die Verkehrsordnung.

Das Vergehen wird von Beamten der Hadopi-Behörde ermittlet, die daraufhin die Polizei verständigen. Ihre Berichte werden als „wahr bis das Gegenteil bewiesen werden kann“ betrachtet, was tatsächlich bedeutet, dass es keine Unschuldsvermutung gibt. Unglücklicherweise scheint der Verfassungsgerichtshof eine Hintertür für die Vermutung der Strafbarkeit offen gelassen zu haben indem es heißt, dass der Gesetzgeber derartige Annahmen ausnahmsweise unter besonderen Bedingungen, wie dem Respekt des Rechts auf Verteidigung, erlassen kann.

Die Akte wird daraufhin an das Ministerium gesandt, das die vereinfachte Prozedur wählen kann und sie an den Vorsitzenden des Gerichts sendet, der ohne vorherige Debatte eine Strafverfügung verfügt, und darüber entscheidet, ob eine Strafe verhängt wird. Die abgestrafte Person wird nie angehört. Die Prozedur gibt dem Vorsitzenden des Gerichts die Möglichkeit, eine widersprüchliche Debatte einzufordern; in diesem Fall wird die Akte an das Ministerium zurückgesandt.

Die Strafverfügung wird von einem einzigen Richter verhängt, dem Vorsitzenden des Gerichts, und enthält die Namen und Koordinaten des angeblichen Rechtsverletzers, das Datum und den Ort des angeblichen Vergehens und die Strafmaßnahmen. Die Sanktionen werden daraufhin innerhalb von zehn Tagen vom Ministerium durchgeführt.

Der User kann innerhalb von 45 Tagen berufen und vor einem Gericht erscheinen, um eine neue Entscheidung zu erreichen, es besteht jedoch das Risiko, dass falls der User für schuldig befunden wird, die Sanktionen auf ein Maximum von 3 Jahren Gefängnis und 300 000 Euro Strafzahlungen verschärft werden.

Tatsächlich führt der neue Text die 3 Treffer in einer nochmals verschärften Version ein: Warnung, Strafe und Trennung der Verbindung. Die einzige Verbesserung besteht darin, dass die Trennung der Verbindung nur von einem Gericht verordnet werden kann, und selbst das wird von der vereinfachten Prozedur für eine Strafverfügung überschattet.

Hadopi 2 starting on 8 July in the Senate (Französisch, 26.06.2009)

Hadopi 2: the surveillance of e-mails is back (Französisch, 25.06.2009)

Fine for illegal downloading, how does it work ? (Französisch, 25.06.2009)

Hadopi: and now, the fines... (MAJ) (Französisch, 24.06.2009)

Draft law on the legal protection of literary and artistic copyright on the Internet (Französisch, 29.06.2009)

unwatched: Der Französische Verfassungsrat zensiert das 3 Treffer-Gesetz (17.06.2009)

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