Schwedisches Gericht: IP-Adressen sind persönliche Daten

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So, 05/07/2009 - 18:28


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Englisch: Swedish court: IP addresses are personal data

Der Oberste Schwedische Verwaltungsgerichtshof hat am 18. Juni in einem Fall im Zusammenhang mit der APB (Antipiratbyrån, der Schwedischen Anti-Raubkopierer Behörde), einer Lobbygruppe die die Inhaber von Urheberrechten vertritt, entschieden, dass IP-Adressen persönliche Daten darstellen.

Den Kommentaren nach der Bekanntgabe des Urteils war jedoch deutlich zu entnehmen, dass diese Entscheidung weder die Implementierung der schwedischen IPRED-Richtlinie verhindern wird, noch die Art und Weise, in der die Inhaber von Urheberrechten IP-Adressen aufzeichnen oder speichern, um angebliche File-Sharer ausfindig zu machen. Auch wenn die Entscheidung bedeutet, dass die Methoden der APB zur Verfolgung von File-Sharern mithilfe des Loggens ihrer IP-Adressen gegen das Gesetz zu persönlichen Daten verstoßen, hat das neue IPRED-Gesetz die Situation geändert.

Ein Berater im Schwedischen Justizministerium erklärte The Register gegenüber: „Die Gerüchte, dass diese Entscheidung IPRED vernichten wird, sind falsch; der Erlass, durch den das Gesetz erschaffen wird, beinhaltet eine Ausnahme für Rechteinhaber – diese können zu diesem Zweck IP-Adressen einfordern und speichern.“

Jonas Agnvall, ein Rechtsberater des Schwedischen Datenkontrollausschusses sagte, dass das neue IPRED-Gesetz die Aktivitäten der APB – das Loggen der IP-Adressen – ausdrücklich genehmige: „Ich habe die Richtlinie nicht im Detail geprüft, aber soweit ich es verstanden habe, ist mit der Einführung des IPRED-Gesetzes die Ausnahme nicht mehr länger nötig,“ sagte Jonas Agnvall gegenüber Computer Sweden.

Er fügte hinzu: „Während des Herbsts werden wir uns dies genauer ansehen und verfolgen, wie diese Lobbygruppen der Inhaber von Urheberrechten die persönlichen Daten verwenden. Dies können wir nun tun, da klar gestellt wurde, dass IP-Adressen tatsächlich persönliche Daten darstellen.“

Eine Woche später, am 25. Juni 2009 gab das Bezirksgericht Solna ein erstes Urteil über das IPRED-Gesetz ab, in dem entschieden wird, dass ein ISP Informationen über seine Kunden weitergeben muss, basierend auf die IP-Adressen von fünf Herausgebern von Audiobüchern, die versucht hatten, einige angebliche Straftäter gegen das Urheberrecht ausfindig zu machen.

In diesem Fall wurde der schwedische Breitbandanbieter Ephone von den fünf Herausgebern aufgefordert, aufzudecken, wer einen Server besaß, auf dem angeblich einige hundert Audiobuchtitel enthalten waren. Der Anbieter weigerte sich, Auskunft darüber zu geben, wer hinter den IP-Adressen stand und stellte in Frage, ob es sich bei der Angelegenheit tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelte, da der FTP-Server nicht öffentlich zugänglich war und der Zugang nur Personen möglich war, die das Passwort kannten.

Im Urteil des Bezirksgerichts Solna wiesen die Richter Ephone neben einer Strafzahlung von 750 000 Schwedischen Kronen (ca. 70 000 Euro) an, die Informationen über die Kunden herauszugeben, die mehrere IP-Adressen verwenden. Die Firma musste außerdem die Gerichtskosten der Herausgeber übernehmen.

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