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EDRi-gram, Nr 7.13; 1. Juli 2009 |
Frankreich: Kein neues EDVIGE!
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So, 05/07/2009 - 18:22
Eine Fassung des Gesetzesentwurfs über Polizeiakten, der von den beiden französischen Abgeordneten Delphine Batho und Jacques-Alain Bénisti eingebracht worden war, wurde von der Rechtskommission der Nationalversammlung angenommen. Der Gesetzesentwurf enthält eine neue Form des EDVIGE-Gesetzes, das nun unter dem Namen EDVIGE 3.0 aufscheint. EDVIGE war eine neue Datenbank, die im Juni 2008 geschaffen wurde, um „Personen, Gruppen, Organisationen und Personen, die aufgrund ihrer individuellen oder kollektiven Aktivitäten eine potentielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung darstellen“ zu registrieren. Nicht nur diese Personen werden registriert werden (ohne dass sie sich jemals eines Vergehens schuldig gemacht haben), sondern auch jene, „die direkte und nicht zufällige Beziehungen mit ihnen pflegen oder gepflegt haben.“ Die Aufzeichnungen hätten im Alter von 13 Jahren beginnen sollen, und die Datenbank wäre dem französischen Geheimdienst und der Polizei zur Verfügung gestanden. Nach massiven Protesten der Zivilgesellschaft wurde die Datenbank anfangs in EDVIRSP (oder EDVIGE 2.0) umgeändert, und im Dezember 2008 schließlich zurückgezogen. Auch wenn es einigen bedeutenden Fortschritt gibt, ist der Wortlaut des Gesetzes immer noch nicht gut genug, wenn es um die Berücksichtigung der Menschenrechte geht, wie in einer gemeinsamen Presseaussendung mehrerer Gewerkschaften und Gruppen der Zivilgesellschaft, unter ihnen das EDRi-Mtiglied IRIS, betont wird. Eines der Hauptanliegen, auf das in der Presseausschreibung hingewiesen wird, ist die allgemeine weltweite Tendenz, die die Methoden und Instrumente für schwere Verbrechen und terroristische Akte auf die „kleinen Vergehen“ ausweiten will. Der wichtigste Schritt nach vorne besteht darin, dass laut dem neuen Text jede neue Polizeiakte per Gesetz festgelegt ist. Gleichzeitig ist die „Nein zu EDVIGE“-Gruppe der Ansicht, dass das Gesetz sehr viel weiter gehen sollte, und einen besseren demokratischen Charakter des CNIL (der französischen Datenschutzbehörde) beinhalten müsste, indem einige Mitglieder, die von Menschenrechtsaktivisten vorgeschlagen werden, inkludiert werden. Außerdem sollte der Staatsrat (Conseil d'État) die neuen Gesetze einsehen und beurteilen, die eine schlechte Kritik vom CNIL erhalten; alle diese Meinungen sollten öffentlich gemacht werden. Der neue Gesetzesentwurf beinhaltet auch neue Auflagen für EDVIGE 3.0, das nach wie vor für Kinder über 13 gilt. Dieser Antrag geht jedoch noch weiter als die beiden vorhergehenden Versionen. In den im neuen Entwurf vorgeschlagenen Definitionen werden gefährliche Auflagen vorgestellt. Die sehr breiten Definitionen der Angriffe auf die Sicherheit von Personen oder Gütern decken Polizeiaktivitäten ab, die bereits von bestehenden Datenbanken gestützt werden. Die „Nein zu EDVIGE“-Gruppe fordert eine Einschränkung der Definitionen von Angriffen auf die Staatssicherheit und die öffentliche Sicherheit, die gewalttätig erfolgen. Das neue Gesetz soll außerdem keine Minderheiten umfassen. Die französischen Organisationen haben außerdem die Qualifikationen anderer Gesetze kritisiert, wie des STIC (Système de traitement des infractions constatées), einer riesigen Polizeidatenbank, in der auch Daten von Minderjährigen gespeichert werden und keine Altersbeschränkung gilt. Law proposal on Police Files: EDVIGE 3.0, still NO (Französisch, 19.06.2009) Law proposal on Police Files (Französisch, 7.05.2009) The deputies want to frame the creation of police files (Französisch, 18.06.2009) unwatched: Französisches EDVIGE-Gesetz zurückgezogen (4.12.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1454
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