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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.13, 1. Juli 2009

Gericht zwingt Rapidshare, über 5000 Tracks zu filtern

Verfasst von sac am 5. Juli 2009 - 17:51
  • Copyright / Urheberrecht
  • Deutschland
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Rapidshare forced by the court to filter more than 5000 tracks

Die File-sharing Seite Rapidshare hat vor kurzem einen weiteren Prozess gegen die Deutsche Urheberrechtsgesellschaft GEMA verloren; das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass über 5000 Tracks aus GEMAs Katalog „durch Eigeninitiatve gefiltert“ werden müssen.

Bereits im Januar 2008 hatte ein anderes Amtsgericht in Düsseldorf befunden, dass Rapidshare für das verantwortlich wäre, was User auf die Seite hinaufladen. Daraufhin richtete Rapidshare einen Screeningprozess ein und behielt Hashes der Dateien ein, die wegen Verstößen entfernt wurden, GEMA war jedoch noch nicht zufrieden und ging erneut vor Gericht.

GEMA hat eine Software entwickelt, mit der man Webforen durchsuchen kann und Links zu Inhalten aufspüren kann, die gegen GEMAs Urheberrechte verstoßen; Rapidshare führte dagegen an, das die Software nicht funktioniere. „Es ist fraglich, ob die Anwendung Mechanismen gewachsen ist, die die Entfernung von Links verhindern, verschlüsselte Dateien öffnen kann, Audiofiles genau identifizieren kann oder Links in Foren ausfindig machen kann, die von Suchmaschinen nicht gefunden werden,“ sagte dazu Rapidshares Geschäftsführer Bobby Chang.

Im Oktober 2008 entschied das Gericht, dass die von Rapidshare eingesetzten Systeme nicht effizient genug seien, wenn man in Betracht zieht, dass „ein Geschäftsmodell, dass keine konventionellen Methoden zur Prävention einsetzt, sich nicht auf den Schutz des Gesetzes verlassen darf.“

„Im Urteil heißt es, dass nun der Hostingdienst selbst sicherstellen muss, dass in Zukunft keiner der fraglichen Musiktracks über seine Plattform weitergegeben wird. (...) Das bedeutet, dass der Urheberrechtshalter nicht keine langwierigen und komplexen Überprüfungen mehr durchführen muss,“ heißt es von GEMA.

Das Urteil könnte bedeuten, dass Seiten mit User-generierten Inhalten in Deutschland in Zukunft durch Eigeninitiative ergriffene, effiziente Maßnahmen ergreifen werden müssen, um das urheberrechtlich geschützte Material durchzusehen.

„Wir sehen das Urteil nicht als Durchbruch,“ sagte Chang, und fügte hinzu: „Wie wir schon in anderen Auseinandersetzungen mit GEMA gesehen haben, gibt es zwischen den einzelnen Gerichten in manchen Fällen maßgebliche Unterschiede. Unserer Erfahrung nach tendieren die Berufungsgerichtshöfe dazu, das Ausmaß der Urteile der unteren Gerichte zu beschneiden.“

Rapidshare hat angekündigt, gegen das Urteil berufen zu wollen.

Rapidshare to appeal German court decision (29.06.2009)

Rapidshare stung with 24m fine (24.06.2009)

German Court Orders RapidShare to Proactively Filter Songs (23.06.2009)

Achtung! RapidShare ordered to filter all user uploads (24.06.2009)

unwatched: RapidShare muss jede einzelne Datei auf Urheberrechtsverstöße überprüfen(8.10.2008)

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