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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006

BEUC- Kampagne für die Digitalen Rechte der Verbraucher

Verfasst von sac am 18. Januar 2006 - 6:00

Im November 2005 startete die BEUC (die Vereinigung aller Verbraucher-Organisationen in Europa) eine Kampagne bezüglich der Digital Rights (digitalen Rechte) von Verbrauchern. Die Kampagne soll Verbrauchern zeigen, worin ihre Digital Rights bestehen. Die BEUC wird dabei von Zuzana Roithova, Mitglied des Europäischen Parlaments aus der Tschechischen Republik, unterstützt.

Die Kampagne hebt die komplexen Gefahren für Verbraucher in der heutigen digitalen Welt hervor: Vorratsdatenspeicherung, das Verschleiern von kommerziellen und nicht-gewerblichen Verstößen unter dem gleichen „Piraterie“-Schirm, das allgemeine Kriminalisieren von Verbrauchern und nicht zuletzt DRM (Digital Rights Management).

Innerhalb dieser Kampagne wurde eine zweckbestimmte Website unter http://www.consumersdigitalrights.org/ eingerichtet, die auf Englisch, Französisch und Deutsch abrufbar ist. Die Website enthält eine Sammlung von Musiktiteln von 14 Künstler, die wollen, dass Sie an ihrer Musik unter der Creative Commons NonCommercial-ShareAlike Bewilligung teilhaben.

Außerdem haben Besucher die Möglichkeit die Kampagne zu unterstützen, indem sie eine elektronische Petition für Verbraucherrechte in der digitalen Welt unterzeichnen. Bis zum 17. Jänner 2006 wurde die Petition bereits von mehr als 4000 Personen unterzeichnet.

BEUC präsentiert eine Liste darüber, was sie für grundlegende Verbraucherrechte in der digitalen Welt ansehen: das Recht auf Wahlmöglichkeit, das Recht auf Wissen und kulturelle Vielfalt, das Recht auf das Prinzip der „technischen Neutralität“, das Recht, von technischen Innovationen zu profitieren, ohne missbräuchliche Beschränkung und Interoperabilität von Inhalt und Vorrichtungen, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht, nicht kriminalisiert zu werden.

Die Kampagne beschäftigt sich auch mit der P2P-Frage. Obwohl jeder zugibt, dass Piraterie ein ernstes Problem ist und den Verbrauchern davon abgeraten werden sollte, gefälschte Kopien von CDs oder DVDs zu kaufen, so sollte esdennoch eine klare Differenzierung zwischen Verbrauchern und Kriminellen geben. Verbrauchern solle nicht mit hohen Strafen wegen des Downloadens von Filmen und Musik aus dem Internet gedroht werden, und die Industrie solle aufhören, Verbraucher wie Raubkopierer zu behandeln.

Die Botschaft der, durch BEUC initiierten, Kampagne ist, dem Verbraucher einige digitalen Rechte garantieren zu können, und dass man diese darüber beraten sollte, was sie mit ihrer digitalen Hardware und dem Inhalt tun können.

BEUC's campaign for Consumers' Digital Rights

Some of the reasons for BEUC's Campaign on Consumers' Digital Rights (20.12.2005)

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