Der Französische Verfassungsrat zensiert das 3 Treffer-Gesetz
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English: The French Constitutional Council censures the 3 strikes law
Aufgrund der Berufung der Sozialistischen Partei hat der Französische Verfassungsrat am 10. Juni 2009 entschieden, dass der Entwurf des 3 Treffer-Gesetzes (aka Hadopi) verfassungswidrig sei und gegen die Erklärung der Rechte der Menschen und Bürger von 1789 verstoße; er lehnt die wichtigsten Teile des Textes ab. Die gestaffelte Rückmeldung wurde zensiert, da der Rat der Ansicht war, dass jede Sanktion gegen Internetuser nur durch ein Gericht verhängt werden könne.
Dem Rat nach verstößt der Gesetzesentwurf gegen Artikel 11 der Erklärung, die die Kommunikationsfreiheit und Redefreiheit in Frankreich verankert, was auch für die online-Welt gilt, da das Internet heutzutage ein sehr wichtiges Kommunikationsmittel darstellt. Die Befugnis, „die Ausübung des Rechts sich frei zu äußern und frei zu kommunizieren einzuschränken“ kann nicht an eine administrative Behörde verliehen werden. „Diese Befugnisse können nur einem Richter obliegen,“ ließ es von Seiten des Rates. Dies entspricht auch der Position zahlriecher Mitglieder des Europäischen Parlaments, besonders im Hinblick auf die Einführung des bekannten Zusatzes 138 im Telekompaket.
Der Rat ist außerdem der Ansicht, dass das Gesetz gegen Artikel 9 derselben Erklärung verstoße, welcher den Grundsatz der Unschuldsvermutung festlegt. Dieser Grundsatz wird im Gesetzesentwurf völlig ignoriert, wo es heißt, dass eine Sanktion gegen einen Internetuser verhängt werden kann, der als schuldig betrachtet wird: „Durch das Ignorieren von Artikel 9 der Erklärung von 1789 legt das Gesetz also die Schuldvermutung fest, indem die Verpflichtung zur Beweiserbringung umgekehrt wird, wodurch die Teilnehmer durch die Sanktionen ihrer Rechte beraubt werden, oder ihre Rechte eingeschränkt werden könnten.“
Der Rat entschied außerdem, dass die Methode zur Kontrolle des Internets, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, gegen das Recht der Bürger auf Privatsphäre verstoße, was sich auf zukünftige Entscheidungen über Beschränkungen oder Begrenzungen auswirken könnte, wie zum Beispiel Projekte zur Filterung.
Während die Sozialisten forderten, dass das Gesetz „gänzlich umgeschrieben werden muss, mit dem Doppelziel, die Kultur zu erhalten und die Freiheiten der Internetuser aufrecht zu erhalten“, verteidigt die französische Kulturministerin Christine Albanel den Gesetzesentwurf nach wie vor und sagte, sie bedauere, dass man „die Logik der Diskriminalisierung des Verhaltens der Internetuser nicht endgültig beschließen [könne], indem alle Phasen des Verfahrens an eine nicht-richterliche Behörde vergeben werden.“
Das Gesetz wurde in seiner zensierten Form am 13. Juni 2009 von Nicolas Sarkozy öffentlich bekanntgemacht. Ein neuer Text soll dem Französischen Ministerrat unter dem Namen Hadopi 2 noch vor Ende Juni vorgelegt werden, um die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen an die Richter zu vergeben. Der Text wird sich an der Position des Verfassungsrates zu orientieren haben. In jedem Fall wird der Kern des Gesetzes ausgehöhlt und die gestaffelte Rückmeldung schwer zurückgeschnitten werden.
Die Regierung könnte sich in der Position wiederfinden, sich wieder an das Strafsystem gewöhnen zu müssen, das sie zuvor abgelehnt hatte. Die Methode hat den Vorteil, dass sie direkte Ergebnisse erbringt und nicht gegen die Grundrechte verstößt. Jedoch werden auch für eine Geldstrafe vor Gericht materielle Beweise erbracht werden müssen, um zu beweisen, dass ein User gegen das Urheberrecht verstoßen hat, was relativ schwierig zu bewerkstelligen sein wird.
Die Entscheidung des Verfassungsrates entspricht den Argumenten des Europäischen Parlaments, das versucht hatte, das französische Gesetz durch die Einführung von Zusatz 138 in das Telekompaktes als ungesetzlich zu erklären. Am 11. Juni wurde das Paket jedoch beim Treffen der EU-Telekomminister in Luxemburg abgelehnt, was bedeutet, dass das Gesetz ein Vergleichsverfahren in der Europäischen Kommission durchlaufen muss. Dieser wird im Herbst beginnen, die Gesetzgebung soll voraussichtlich erst im nächsten Jahr verabschiedet werden.
French Constitutional Court - Decision n 2009-580 DC of 10 June 2009 (Französisch, 10.06.2009)
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