DRI gegen das irische Gesetz zur Kommunikationsabhörung
Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: DRI against the Irish law on the interception of communications
Digital Rights Ireland hat aufgrund des irischen Gesetzes zur Kommunikationsabhörung eine formelle Beschwerde gegen Irland bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Das irische Gesetz, dass sich aus dem Gesetz zur Überwachung von Postpaketen und Telekommunikationsnachrichten aus dem Jahr 1993 herleitet, bezieht sich nur auf Telekommunikationsanbieter, die unter einer Lizenz oder einer allgemeiner Befugnis arbeiten. Daher fällt der Großteil der Internetkommunikationsdienste (wie VOIP-Anbieter, Webmail und Instantmessaging-Dienste) nicht darunter, womit die Überwachung von Kommunikationen bei diesen Diensten unreguliert sind.
Das stellt einen Verstoß gegen Artikel 5 der e-Privacy Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EC) dar, laut der Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, „Abhören, Anzapfen, Speichern oder andere Arten von Überwachung oder Abhörungen von Kommunikationen und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch Personen zu verhindern, abgesehen von Usern, ohne die Zustimmung der betroffenen User, außer wenn diese rechtlich dazu durch gesetzgebende Maßnahmen befugt sind, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind.“
Complaint to European Commission over Irish Interception Laws (28.05.2009)
(Beitrag vom EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland DRI)


Neueste Kommentare
vor 5 Tage 17 Stunden
vor 3 Wochen 4 Tage
vor 3 Wochen 4 Tage
vor 4 Wochen 15 Stunden
vor 4 Wochen 21 Stunden
vor 4 Wochen 4 Tage
vor 4 Wochen 4 Tage
vor 7 Wochen 2 Tage
vor 7 Wochen 2 Tage
vor 10 Wochen 2 Tage