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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.11, 3. Juni 2009

Französische Regierung will elektronische Kommunikationen überwachen

Verfasst von sac am 7. Juni 2009 - 18:22
  • Frankreich
  • Lauschangriffe
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: The French Government wants to spy on electronic communications

Am 27. Mai 2009 hat Michèle Alliot-Marie dem französischen Ministerrat das Gesetz zur Orientierung und Programmierung der heimischen Sicherheit (Loppsi) vorgelegt.

Das Gesetz wird die französischen Polizei ermächtigen, Überwachungssoftware direkt oder fern zu schalten, um elektronische Kommunikationen zu belauschen, und führt Internetfilterungen durch Verwaltungsbeschluss ein.

Dem Text zufolge wird die Kriminalpolizei befugt sein, in den Computern von Verdächtigen eine Art internen oder externen USB-Stick zu installieren, der Daten an die Computer der Behörden senden wird. Die Polizei kann außerdem Trojaner fernschalten, die den Zugriff auf alle Daten auf den Rechnern in Echtzeit ermöglichen.

Die Polizei wird diese Instrumente nur „in den ernstesten Fällen“ einsetzen dürfen, welche jedoch auch „die Unterstützung von illegalen Einreisen und Aufenthalten von Ausländern“ mit einschließen. Unter der Aufsicht eines Untersuchungsrichters (juge d'instruction) werden die Ermittlungsbehörden den Einsatz der Techniken durch die Auflistung der zu ermittelnden Verstöße, dem Ort, an dem die Ermittlungen stattfinden und deren Dauer zu rechtfertigen zu haben. Die Spyware kann für eine Dauer von vier Monaten installiert werden, diese Frist kann einmal verlängert werden.

Die Kontrolle durch den Untersuchungsrichter wäre eine positive Sache, da die Untersuchungsrichter unabhängig vom Justizministerium arbeiten und Entscheidungen im Hinblick auf den Grad der Ermittlungen treffen können. Wenn das Projekt zur Justizreform der Regierung jedoch zustande kommt, werden die Untersuchungsrichter verschwinden, was bedeutet, dass die Verantwortung zur Bewilligung von Spyware der Staatsanwaltschaft zufallen würde.

Das Gesetz verpflichtet außerdem ISPs, den Zugang zu Seiten, die auf einer Liste des Innenministeriums aufscheinen „unverzüglich“ zu sperren. Die Liste wird nicht öffentlich gemacht werden, daher wird es unmöglich sein, Einspruch einzulegen, was das Risiko des Missbrauchs mit sich bringt.

Um Einsprüche zu verhindern, wird das Gesetz zunächst auf pädophile Inhalte abzielen, mit dem erklärten Ziel, „Internetuser vor Kinderpornografie zu schützen“. Die Betreiber werden Software in ihre Netzwerke installieren müssen, die alle Verbindungen zu Seiten kappen, die pädophilen Charakter haben und von der Polizei ausgeschrieben werden. Die französische Regierung wird immer die Möglichkeit haben, die Reichweite des Gesetzes mit einer einfachen Verfügung auszuweiten.

Der Text sieht außerdem schwere Strafen für ISPs vor, die sich nicht an das Gesetz halten; die Strafen bestehen aus Geldstrafen von bis zu 75 000 Euro und einem Jahr Gefängnis.

Loppsi : the sneaks under the authority of an endangered judge (Französisch, 25.05.2009)

Loppsi wants to "protect the Internet users" by filtering ((Französisch, 27.05.2009)

The police will be able to pirate the computers of the yobs (Französisch , 25.05.2009)

Loppsi: ISPs will have to "block access without delay" (MAJ) (Französisch, 27.05.2009)

Loppsi presented this Wednesday in the Council of Ministers (MAJ) (Französisch, 27.05.2009)

Draft law on the orientation and programming for the performance of the domestic security

Decrypting: Sarkozy and his work of controlling the Internet (Französisch, 20.05.2009)

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