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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.10, 20. Mai 2009

Noch eine offene Tür für Softwarepatente in der EU

Verfasst von sac am 25. Mai 2009 - 13:09
  • Europäische Union
  • Softwarepatente


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Another open door for software patents in EU

Ein neues internationales Abkommen namens United Patent Litigation System UPLS, das ein zentralisiertes gesichertes Patentgericht einführen könnte, stellt die neueste offene Tür für Softwarepatente in der Europäischen Union dar.

Der UPLS-Entwurf gründet sich auf das nicht mehr bestehende Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA) und soll ein neues internationales Patentgericht einführen. Wie die FFII (Foundation for a Free Information Infrastructure) darlegt, wird das System die nationalen Gerichte umgehen. Dieses Gerichtssystem würde gegen jede Prüfung des EuGH gefeit sein. Daher werden handverlesene Patentrichter das letzte Wort bei Softwarepatenten haben, was bedeutet, dass sie auch die ganze Macht bei der Auslegung der Patentgesetze haben werden.

Nach der Empfehlung vom 24. März 2009 der Europäischen Kommission an den Rat, die die Kommission mit Verhandlungsrichtlinien für den Abschluss eines Abkommens zur Gründung des UPLS ausstatten würde, wird der Wettbewerbsrat der EU-Minister am 28. und 29. Mai eine rechtliche Stellungnahme des EuGH über die potentiellen Konflikte zwischen dem UPLS und den EU-Abkommen anfordern.

Beim UPLS wird es sich nicht um eine EU-Institution handeln (wie auch beim EPO, dem Europäischen Patentamt), und es wird daher die Kompetenz des EuGH übertreffen, der lediglich über „vorbereitende Fragen urteilen wird, die von der Gerichtsstruktur im Rahmen des UPLS eingebracht werden (...) über die Auslegung des EC-Rechtes und die Gültigkeit und Auslegung von Gesetzen der Institutionen der Gemeinschaft.“

Benjamin Henrion, der Präsident der FFII und Leiter deren Haftungsarbeitsgruppe, erklärt: „Ein zentrales Patentgericht, das jedes Petitionsrecht zur Einsicht durch den EuGH verbietet bedeutet, dass das Patentgericht das letzte Wort bei Softwarepatenten haben wird. Das Abkommen ist entworfen worden, um den Einfluss von Seiten des EuGH auf wichtige Patentgesetze auszuschalten.“

Brian Kahin, ein leitender Wissenschaftler der Computer & Communications Industry Association, weist auf die Tatsache hin, dass die Erfahrungen in den USA beweisen, dass „es deutlich ist, dass der EuGH in der Lage sein muss, die Entwicklung des Patentrechts zu kontrollieren. Andernfalls besteht ständig die Gefahr, dass eine eigennützige Patentgemeinschaft erfolgreich Druck ausübt, um die Reichweite, den Umfang und die Rechte des Patentsystems auszuweiten.“

Das UPLS stellt das Risiko dar, dass spezialisierte Patentgerichte das letzte Wort in wichtigen Fragen wie die Grenzen der Patentierbarkeit haben. Das ist in Deutschland der Fall, wo der Senat des Bundespatentgerichts grundlegende Fragen an den Obersten Gerichtshof weiterleiten müsste, dies aber nicht tut.

European Commission pushes for software patents via a trusted court (12.05.2009)

Patents: Commission sets out next steps for creation of unified patent litigation system (24.03.2009)

Recommendation from the Commission to the Council to authorise the Commission to open negotiations for the adoption of an Agreement creating a Unified Patent Litigation System (20.03.2009)

"Council seeks to legalise software patents with the Community Patent" says French expert (11.02.2009)

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