SuchenNewsletter / HinweiseUnser Newsletter informiert Sie regelmäßig über Neuerungen bei unwatched.org, wie beispielsweise neue Ausgaben von EDRi-gram. Abonnieren Sie ihn hier:
Gerne können Sie uns auch auf interessante Veranstaltungen und Webseiten hinweisen!
kommende Termine
EDRi-gram Nr. 7.10, 20. Mai 2009 |
Französisches Gericht trifft klare Entscheidungen bei gehosteten Inhalten
1
Mo, 25/05/2009 - 12:37
Mehrere Entscheidungen der französischen Gerichte in letzter Zeit anerkennen den Grundsatz der Haftung von einigen 2.0-Seiten für den gehostetetn Inhalt. Die neue Auslegung bringt die Dinge zurück auf den richtigen Weg, nachdem die unteren Gerichte zuvor einige merkwürdige Urteile gefällt hatten. Dailymotion, die französische Videosharingseite, hat vor kurzem von drei Urteilen profitiert, da die Seite in jedem als reine Hostingseite aufgefasst wurde und daher nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht haftbar gemacht werden konnte. Am 30. April 2009 wurde die Seite in einem Fall freigesprochen, der vom Kabarettisten Roland Magdane und seiner Produktionsfirma Matex aufgrund illegaler Weitergaben von Videos von 31 Sketches und unfairem Wettbewerb angestrengt worden war. Das Gericht entschied, dass die Seite lediglich eine Hostingseite wäre und die jeweiligen Videos auf den persönlichen Accounts der User gepostet wurden. „Dailymotion bietet seinen Usern eine Architektur und die technischen Mittel, die eine Klassifizierung von Inhalten und die Verfügbarkeit dieser Inhalte ermöglichen, ohne dass die Firma im Vorfeld auf diese Inhalte zugreifen muss, die von den Usern zur Verfügung gestellt werden, die dafür unabhängig vom Host, der in keinster Weise (...) der Herausgeber ist, die volle Verantwortlichkeit tragen,“ hieß es im Urteil. Im April 2008 wurde Dailymotion von den Produktionsformen Davis Films, Davis Films Productions, und Nouvelles Editions de Films auf der einen Seite und dem Vertreiber Metropolitan Filmexport wegen der Weitergabe des Films „Das Parfum“ auf der anderen Seite ebenfalls vor Gericht gebracht. Die Anklage stellten den Hostingstatus der Seite in Frage und führten an, dass Dailymotion eine aktive Rolle in der Bearbeitung der Inhalte gespielt hätte, da die Klassifizierung nach kommerziellen Kriterien erfolgte, und nicht nach funktionellen oder technischen Kriterien. Die Anklage war außerdem der Ansicht, dass die von LCEN vorgeschriebene Meldung zur Warnung einer Seite über angeblich illegale gehostete Inhalte nicht verpflichtend wäre. Dennoch urteilte das Gericht, dass Dailymotion eine reine Hostingseite wäre, da die User die Inhalte posten und die Schlüsselwörter wählen. Es entschied auch, dass die Meldung über illegale Inhalte definitiv verpflichtend sei. Dailymotion wurde daher von jeder Schuld freigesprochen, und die Anklage musste für die Gerichtskosten von 10 000 Euro übernehmen. In einem anderen Fall wurde die Seite am 13. Juli 2007 vom Gericht erster Instanz in Paris der Fälschung angeklagt, weil der Film „Joyeux Noël“ illegal weitergegeben worden war, und musste Schadensersatzzahlungen an die Produzenten und die Verwertungsgesellschaft zahlen. Zur gleichen Zeit entschieden die Richter, während sie anerkannten, dass Dailymotion nur als Hostingprovider und nicht als Herausgeber fungierte, dass die Seite für Urheberrechtsverletzungen haftbar wäre, da man sich der illegalen Inhalte auf der Seite bewusst sei. Am 6. Mai 2009 jedoch bestätigte der Berufungsgerichtshof in Paris den Hostingstatus von Dailymotion, womit die vorherigen finanziellen Strafmaßnahmen aufgehoben wurden. Die große online Auktionsseite eBay hat auch ihren Anteil an französischen Prozessen hinter sich. Im September 2007 wurde sie von der Kosmetikfirma L’Oréal in Frankreich, Belgien, Spanien und Großbritannien vor Gericht gebracht und beschuldigt, den Handel mit gefälschten Waren zu erlauben; gefordert wurden rund 3,5 Millionen Euro Schadensersatz. Im August 2008 war eBay in Belgien bereits entlastet. In Großbritannien wird in Kürze ein Urteil erwartet, während die Angelegenheit in Spanien bis jetzt noch nicht angehört worden ist. Das französische Gericht entschied, dass die Auktionsseite nur eine Hostingseite darstelle, wie in dem französischem Gesetz zur Implementierung der E-Commerce Richtlinie (LCEN - loi pour la confiance dans l'économie numérique) festgelegt ist, und kein Herausgeber sei, und daher nicht für die Inhalte auf der Webseite hafte. Das Gericht entschied außerdem, dass eBay erhebliche Maßnahmen zur Bekämpfung von online-Fälschungen ergriffen habe und damit „seine Verpflichtung der Loyalität zu anderen Betreibern am Markt erfüllt“ hätte. Das Gericht hat beide Parteien aufgefordert, eng zusammenzuarbeiten, um angemessene Mittel zu finden, um die Fälschungen von Parfums und Kosmetika zu bekämpfen und schlug einen Mittler zwischen den beiden vor; eine Anhörung ist für den 25. Mai geplant. L'Oréal hat das Urteil angenommen und die Lösung einer Mediation begrüßt. eBay zeigte sich seinerseits zufrieden mit dem Ausgang und erklärte, der Kampf gegen Fälschungen sei eine gemeinsame Verantwortung, im Rahmen derer die verschiedenen beteiligten Parteien zusammenarbeiten müssten. Dailymotion escapes two convictions in ten days (Französisch, 11.05.2009) Counterfeiting : L'Oréal dismissed in its pursue of eBay (Französisch, 13.05.2009) Judge sides with eBay in L'Oreal fake goods case (13.05.2009) unwatched: Frankreich: Vernetzen kann Ihre Geldbörse gefährden. (9.04.2009) unwatched: Frankreich überlegt neue Regeln für web 2.0 (23.04.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1403
|
Werbung |