EU unterstützt RFID mit ausreichendem Schutz für die Privatsphäre der Konsumenten

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Mo, 25/05/2009 - 12:12


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English: EU supports RFID with proper protection of consumers' privacy

Die Europäische Kommission hat am 12. Mai 2009 nach 15-monatigen Beratungen mit der Lieferindustrie, der Anwendungsindustrie, Standardisierungsbehörden, Konsumentenorganisationen, Bürgerrechtsgruppen und Gewerkschaften eine Empfehlung über den Einsatz von RFIDi (Radio Frequency Identification) herausgegeben.

Die Kommission hat die Empfehlung im Hinblick auf die ständigen Weiterentwicklungen in der Chipindustrie entworfen, um den Schutz der Grundrechte der Bürger auf Privatsphäre und Datenschutz sicherzustellen, wie er in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 festgelegt ist.

Die nicht bindende Empfehlung wird Händler verpflichten, die RFIDi-Tags verwenden, um Produkte zu lagern und zu verfolgen, diese beim Verkauf der Produkte zu deaktivieren, um potentielle Probleme bei der Privatsphäre und Sicherheitsprobleme zu vermeiden. Der Wunsch der Gruppen zum Schutz der Privatsphäre auf ausdrückliche Zustimmung ist in der Empfehlung enthalten, was den Konsumenten die Möglichkeit gibt, ihre Tags zu aktivieren, wenn sie dies wünschen. Das könnte nützlich zur Identifizierung eines Produkts sein, das sich als bedenklich herausstellt und wiedergefunden werden soll. Die Tags sollen deaktiviert werden, wenn die Konsumenten ihre ausdrückliche Zustimmung nicht geben.

Die Kommission empfiehlt Organisationen, die RFIDi-Systeme verwenden, die möglichen Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Datenschutz abzuschätzen, bevor sie die Systeme einsetzen, und möglicherweise betroffene Personen mit einem Logo, das von Standardisierungsorganisationen identifiziert werden kann, darüber zu informieren, dass die Systeme verwendete werden, um „jedes Risiko des Verstoßes gegen die Rechte der Menschen“ zu minimieren, und außerdem die Betreiber der RFIDi-Systeme über deren Zweck aufzuklären.

In der Empfehlung heißt es, die nationalen Behörden sollten ihr Bestes tun, um die Bewusstheit der Bevölkerung und kleiner Betriebe über die Angelegenheit zu steigern und sich für Forschung und Entwicklung einzusetzen, um sicherere RFIDi-Systeme mit mehr Respekt für die Privatsphäre zu schaffen.

Händler müssen ein Logo verwenden, das auf den Einsatz eines RFIDi-Tags in einem Produkt hinweist, und diesen Tag zu deaktivieren und zu entfernen, falls ein Risiko für die Privatsphäre der Konsumenten oder die Sicherheit ihrer persönlichen Daten besteht; sie müssen selbiges außerdem auch anbieten, wenn ein derartiges Risiko nicht besteht.

Der Vorsitzende von EDRi und Mitglied der RFIDi-Expertegruppe der Europäischen Kommission Andreas Krisch nannte die Empfehlung „einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, „derzeit ist es jedoch wichtig, dass die Einschätzungen der Auswirkungen auf die Privatsphäre richtig durchgeführt werden, um die Risiken für die persönlichen Daten von Einzelpersonen ermitteln zu können. Im Handelssektor sollten RFIDs bei Verkauf deaktiviert werden, da dies den Punkt darstellt, wo die Kontrolle durch die Handelsfirma aufhört und sie damit ein Risiko für die Privatsphäre der Einzelpersonen darstellen, wenn sie weiter aktiviert bleiben.“

Er bestand außerdem auf notwendige nächste Schritte: „Der Erfolg dieses Prozesses wird von der Fähigkeit der Interessensvertreter abhängen, den Dialog mit der RFIDi-Expertengruppe fortzuführen. Die Mitgliedsstaaten spielen nun eine wichtige Rolle in der Umsetzung der Empfehlung. Sie sollten sich aktiv um einen Dialog zwischen DPAs, Firmen und der Zivilgesellschaft bemühen.“

Die Empfehlung wurde auch von BEUCi begrüßt, der Europäischen Konsumentenschutzorganisation, die sie als „einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der Auseinandersetzung mit einigen der grundlegendsten Bedenken der Konsumenten in Bezug auf RFID“ beschreibt.

Die Position des Handels ist jedoch zwiegespalten. Während der Arbeitskreis der größten europäischen Handelsunternehmen, der große Ketten vertritt, in der Empfehlung das notwendige Gleichgewicht zwischen den Vorzügen von RFIDi und den Auflagen der höchsten Standards in der Privatsphäre und dem Datenschutz erreicht sieht, „was Entwicklungen in der Technologie ermöglicht, während sichergestellt wird, dass diejenigen, die die Technologie verwenden, dies auf verantwortungsvolle und vernünftige Art und Weise tun werden“, glaubt EuroCommerce, dass die Kommission die „praktischen Auswirkungen“ nicht bedacht habe. „Im Gegenteil, indem man den Betreibern Beschränkungen auferlegt, vermindert man die Attraktivität neuer Technologien. Das wird sich unweigerlich auf die Kosten auswirken. Wenn RFIDi sein volles Potential entfalten, und sich auf den Wettbewerb in Europa auswirken soll, muss es einfach, billig und attraktiv sein, sowohl in der Entwicklung als auch in der Anwendung.“

In zwei Jahren sollen die Mitgliedsstaaten die Kommission über die Maßnahmen informieren, die sie umzusetzen gedenken, um die Auflagen der Empfehlung zu erfüllen. Innerhalb der nächsten zwei oder drei Jahre wird die Kommission über die Umsetzung der Empfehlung berichten, einschließlich einer Analyse der Auswirkungen auf die Bürger und öffentliche Behörden, die Smart Chips verwenden.

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