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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.9, 6. Mai 2009

EP verabschiedet die Verlängerung der Urheberrechtsfrist in der ersten Lesung

Verfasst von sac am 10. Mai 2009 - 11:03
  • Copyright / Urheberrecht
  • EU Politik


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: EP passes performers' copyright term extension directive in first reading

Obwohl sie von einigen EU Mitgliedsstaaten im Rat massiv bekämpft wurde, von Konsumentenorganisationen heftig kritisiert und von vier der sieben großen politischen Gruppierungen (ALDE, GREENS/EFA, NGL, IND/ DEM) im Europäischen Parlament abgelehnt wurde, wurde die Richtlinie zur Verlängerung der Urheberfrist für Künstler am 23. April 2009 von den MEPs in der ersten Lesung durchgesetzt.

Neben den vier Gruppen beteiligten sich auch andere nationale Abordnungen und wichtige MEPs am Kampf gegen die Richtlinie; dennoch fiel die endgültige Abstimmung mit 317 dafür, 178 dagegen und 37 enthaltenen Stimmen eindeutig aus.

Im Bericht des irischen MEPs Brian Crowley wurde die Verlängerung der Frist von 50 auf 70 für Künstler und Aufnahmefirmen beantragt, während der ursprüngliche Antrag der Europäischen Kommission die Frist auf 95 Jahre verlängert sehen wollte. Die Verlängerung um 20 Jahre scheint einen Kompromiss darzustellen, um die Missbilligung einiger Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen.

„Die derzeitigen Unterschiede in der Schutzfrist besonders zwischen Europa und den USA führen rechtlichen Ungewissheiten und Raubkopien, besonders in der digitalen Umgebung, wo es keine Grenzen gibt,“ sagte Brian Crowley. „Die verlängerte Frist würde auch den Produzenten zugute kommen. Sie würde zusätzliche Einnahmen durch die Verkäufe von Platten in Läden und im Internet einbringen.“

Der neue Text beinhaltet einen fix zugeordneten Fond für Session-Musiker, die ihre Rechte aufgegeben haben, als sie die Verträge für ihre Auftritte unterschrieben haben. Der Fond soll durch Beiträge von Produzenten finanziert werden, die sich verpflichten würden, dafür mindestens 20% der Einnahmen, die aus der Verlängerung der Frist resultieren, wenigstens einmal pro Jahr zur Seite zu legen. Die Verwertungsgesellschaften werden das Recht haben, die zusätzlichen Einnahmen zu verwalten. Ein wichtiger Zusatz zur Sicherstellung von Unterstützungen, die ausschließlich Künstlern zufallen würden, wurde leider abgelehnt.

Der ursprüngliche Text wurde außerdem abgeändert, um Abzügen von Zusatzeinnahmen für Künstler durch alte Vertragsbedingungen zu verhindern. Außerdem ermöglicht ein verbesserter Zusatz es den Künstlern, Verträge neu zu verhandeln, bevor die neue Gesetzgebung in Kraft tritt. „Use it or lose it“ heißt es in der Klausel, die besagt, dass Produzenten, die die Aufnahmen nicht binnen eines Jahres nachdem die 50-jährige Frist abgelaufen ist, für die Öffentlichkeit zugänglich machen, ihre Rechte verlieren; die Rechte für die jeweiligen Werke können auf die Künstler überschrieben werden.

MEPs drängen die Kommission darauf, noch vor Januar 2010 eine Bewertung der Auswirkungen der Situation im europäischen audiovisuellen Sektor durchzuführen, um entscheiden zu können, ob eine derartige Verlängerung der Urheberrechtsfrist auch in anderen Bereichen von Vorteil wäre. Die Mitgliedsstaaten werden zwei Jahre Zeit haben, um die neue Gesetzgebung umzusetzen.

Professor Bernt Hugenholtz, der Vorstand des Instituts für Informationsrecht (IViR) an der Universität Amsterdam, kritisiert die Kommission, da sie es verabsäumt hat, die Ergebnisse der beiden in Auftrag gegebenen Studien zu berücksichtigen, die von IViR über diese Verlängerung der Urheberrechtsfrist durchgeführt wurde. In einem offenen Brief beschuldigte er die Kommission im August 2008, „wissenschaftliche Analysen und Belege bewusst zu ignorieren.“

Monique Goyens, die Chefin der Europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC hat ebenfalls Kritik an der eingereichten Gesetzgebung geübt und fasst die derzeitige Situation so zusammen: „Die Technologie kommt aus dem 21. Jahrhundert, die Gesetzgebung aus dem 19. Jahrhundert und die Organisationen der Rechteinhaber befinden sich immer noch im tiefsten Mittelalter.“

Die Richtlinie wird nun dem Europäischen Ministerrat zur ersten Lesung vorgelegt werden, wo sie derzeit von mehreren Mitgliedsstaaten abgelehnt wird.

Parliament buckles: copyright extension goes through to Council of Ministers (23.04.2009)

European Parliament backs 70-year copyright term for sound recordings (27.04.2009)

Music copyright still divisive, despite MEPs' backing (29.04.2009)

Music copyright to be extended to 70 years for performers (23.04.2009)

IViR Open Letter to Jose Manuel Barroso, President of the European Commission (28.08.2008)

unwatched: Verlängerte Urheberrechtsfrist für Tonaufnahmen abgelehnt (8.04.2009)

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