EP stimmt wieder einmal gegen das 3 Treffer-System

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So, 10/05/2009 - 10:38


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English: European Parliament votes against the 3 strikes. Again

Heute, am 6. Mai 2009, hat das Europäische Parlament (EP) in der zweiten Lesung zum Telekompaket mit einer überwältigenden Mehrheit von 407 Stimmen zu 57 für den ursprünglichen Zusatz 138 gestimmt. Das EP hat jedoch diejenigen Zusätze abgelehnt, die die Grundsätze der “Netwerkneutralität” verpflichtend einführen würden.

Auch wenn MEP Catherine Trautmanns Bericht den ursprünglichen Zusatz 138/46 in der Fassung beinhaltete, die in der ersten Lesung vom EP angenommen wurde, ist dieser Zusatz nach den undurchsichtigen Verhandlungen mit dem EU-Rat in den vergangenen zwei Wochen nun ageschwächt worden. Der ursprüngliche Text „ohne eine vorherige Entscheidung der gerichtlichen Behörden besonders im Zusammenhang mit Artikel 11” wurde mit “und das Recht auf ein Urteil durch ein unabhängiges und unvoreingenommenes Gericht, das sich auf rechtliche Grundsätze gründet und in Übereinstimmung mit Artikel 6 der Europäischen Charta für Menschenrechte agiert” ersetzt.

Auch wenn die französische Behörde (HADOPI), die durch den französischen Gesetzesentwurf eingerichtet werden könnte, nicht als “auf Artikel 6 der ECHR gegründetes Gericht” angesehen werden kann, lässt der Text genug Raum für ungenauere Auslegungen, indem der Wortlaut “vorherige Entscheidung” entfernt wurde. Daher könnte dieser Kompromisstext dahingehend ausgelegt werden, dass eine derartige Behörde eine Entscheidung treffen kann, jemandes Zugang zum Internet zu sperren, wobei jedoch niemand das Recht hätte, deswegen vor Gericht zu gehen um diese Entscheidung anzufechten.

Das EP entschied jedoch, den ursprüngliche Zusatz wieder zu unterstützen. Dieser Kampf stellte sich jedoch als schwierig heraus. MEP Rebecca Harms bestand in der Vollversammlung darauf, die Abstimmungsliste zu ändern und sich zuerst mit dem ursprünglichen Zusatz auseinanderzusetzen. MEP Alexander Alvaro stimmte ihr zu, während die Berichterstatterin MEP Catherine Trautmann dagegen war. Die Vorsitzende Diana Wallis willigte ein, zuerst über Zusatz 138 abstimmen zu lassen. 407 Stimmen der MEPs fielen für den Zusatz aus, und ergaben ein klares Nein für das 3 Treffer-System in Europa. Wieder einmal.

Malcolm Harbour (PPE/ED – UK) hat den ursprünglichen Zusatz 166 geändert, der in der ersten Lesung des EP angenommen wurde und einen klaren Grundsatz für die Netzwerksneutralität festlegt. Nun besteht der hauptsächliche Schutz aus der Benachrichtigung der Kunden durch Verträge, aber Konsumenten – und Wettbewerbsrecht können keine Grundrechte regeln.

Der neue Kompromiss mit dem Rat, der den Wortlaut “Einschränkungen beim Zugang zu und/oder der Verwendung von Diensten und Anwendungen” beinhaltet, ist weit entfernt vom ursprünglichen Zusatz 166, der eindeutig war: “Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass alle Einschränkungen bei den Rechten der Nutzer auf Inhalte, Dienste und Anwendungen zuzugreifen – falls derartige Einschränkungen notwendig sind – mithilfe von angemessenen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Proportionalität, Effektivität und Abmahnung implementiert werden.”

Tatsächlich hat Harbour die Aussage, dass neue Regelungen bedingten Zugang erlauben würde, in einem Interview, das einen Tag vor der ersten Abstimmung auf der Webseite des EP als “reine Fantasie” beschrieben. “In diesem Antrag wird nichts dergleichen erwähnt,” behauptete er.

Harbour widersprach sich jedoch auch einige Wochen zuvor, als er öffentlich erklärte, dass in seinem Bericht Einschränkungen von Diensten vorkämen: “Zur Frage der sogenannten Netzwerkneutralität, die wie ich finde in dieser ganzen Diskussion übermäßig augebläht wurde, hat die Kommission richtig befunden, dass es ein Potential - ein Potential – für Betreiber gibt, die Qualität der Diensteinrichtungen diskriminierend zu variieren, zum Beispiel indem man die eigenen Dienste mit höherer Kapazität oder besserer Dienstqualität ausstattet als die Konkurrenz. Die Kommission hat einen Antrag gestellt, der Rat hat ihn abgeändert, und wir haben zugestimmt. Andere wettbewerbssschädlich Diensteinschränkungen bleiben jedoch nach wie vor aufrecht, und sie könnten sicherlich Einschränkungen beinhalten, die den Zugang auf wettbewerbsorientierte Dienste wie Stimmübertragung durch IP; die Regulierungsbehörden müssen sich mit diesen Einschränkungen mit Bezug auf die bestehenden Auflagen zur Regulierung von Wettbewerb und Zugang beschäftigen. Das ist klar. Aber es ist ganz grundlegend, dass die Kunden wissen, ob Diensteinschränkungen bestehen und Kunden könnten ein Paket mit Einschränkungen wünschen, falls es günstiger ist … Bei diesen Einschränkungen von Diensten ist nichts illegal, solange sie nicht wettbewerbsschädlich sind.”

Die ursprünglichen Zusätze, die von MEP Eva-Britta Svensson im Namen der GUE/NGL Gruppe mit der Unterstützung anderer MEPs beantragt wurden und über die in der ersten Lesung des EP abgestimmt wurde, wurden als Zusätze zu den Bürgerrechten wieder auf die Tagesordnung des EP gesetzt. Neben diesen Zusätzen, die Artikel 138 wiedereinführen, wurden alle anderen Zusätze zu den Bürgerrechten von der Vollversammlung des EP abgelehnt. Damit wurde der Harbour-Bericht angenommen und der Trautmann-Bericht abgelehnt.

Die Diskussionen mit dem Rat werden andauern und sollten wenigstens im Fall des Trautmann-Berichts zu einer dritten Lesung führen. Die Chancen, dass sich in Bezug auf die Artikel zur “Netzwerkneutralität”, die in die Richtlinie aufgenommen werden, etwas ändert sind gering.

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