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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.8, 22. April 2009

Finnische E-Wahl Ergebnisse vom Obersten Verwaltungsgerichtshof annulliert

Verfasst von sac am 28. April 2009 - 1:22
  • Finnland
  • E-Voting


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Finnish e-voting results annulled by the Supreme Administrative Court

Der Oberste Finnische Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil zu den Gemeindewahlen 2008 gefällt, bei denen erstmals ein E-Wahlsystem engesetzt worden war.

In seinem Urteil ergriff der Gerichtshof Partei für die Anklage und hob ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Helsinki und die Entscheidungen der zentralen Gemeindewahlkomitees auf, die die Wahlergebnisse bestätigt hatten. Daher müssen die drei Gemeinden, die in dem finnischen E-Wahl Pilotprojekt teilgenommen hatten, so schnell wie möglich Neuwahlen durchführen. Da das E-Wahl Projekt abgeschlossen ist und das Gesetz, das die E-Wahlen autorisiert hatte, im Dezember 2008 ausgelaufen ist, werden für die Neuwahlen wieder das traditionelle Stimmzettelsystem zum Einsatz kommen.

Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs gründete sich auf zwei Sachverhalte: erstens waren die Anleitungen, die die Wähler per Post erhalten hatten, falsch, und zweitens wurde das Userinterface der E-Voting Stationen als fehlerhaft erachtet. Beim Wahlvorgang wurde an jeden Wähler eine Smart Card vergeben; bei der vorzeitigen Entfernung der Karte schien an der Wahlstation kein Hinweis darauf auf, dass die Stimme nicht gezählt wurde. Da das System kein Stimmzettelsystem zur Verifizierung der Wähler verwendete, hätte bei den Wählern der Eindruck entstehen können, dass ihre Stimmen tatsächlich abgegeben wurden.

Es ist bemerkenswert, dass das Gericht die allgemeine Rechtsmäßigkeit von E-Wahlen nicht angesprochen hat. Laut dem finnischen Gesetz, das E-Wahlen autorisiert, müssen elektronische Wahlurnen bis zu den nächsten Wahlen archiviert werden. Diese elektronischen Wahlurnen enthalten verschlüsselte Informationen darüber, wer gewählt hat und wie. Das Gericht lehnte es jedoch ab, darüber zu urteilen, ob dies rechtmäßig sei oder ob die elektronische Wahlurne zerstört werden müsse.

Außerdem hat sich das Gericht nicht dazu geäußert, ob ein E-Wahlsystem transparenter sein sollte. Ein beträchtlicher Teil des Systemdesigns des finnischen E-Wahl Pilotprojekts wurde als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft, und der Quellcode des Systems ist gesperrt. Das Urteil lässt nach wie vor die Frage offen, ob papierlose „Blackbox“ e-Wahlsysteme in Zukunft bewältigt werden könnten.

Electronic Frontier Finland (Effi) press release on the Court decision (Finnisch, 9.04.2009)

E-voting appeal won: we have new elections! (9.04.2009)

Effi's e-voting 'shadow report' in English (1.09.2008)

Finnish e-voting system must not stay a trade secret (11.02.2008)

Council of Europe report on the Finnish e-voting pilot (1.12.2008)

Supreme Administrative Court decision (Finnisch, 9.04.2009)

unwatched: Eine Fehlerspanne von 2% wird bei Gemeindewahlen in Finnland als „annehmbar“ empfunden (11.02.2009)

(Beitrag vom EDRi-Mitglied Electronic Frontier Finnland)

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