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EDRi-gram Nr. 7.8. 22. April 2009 |
Die Gründer von Pirate Bay vom Ersten Schwedischen Gerichtshof für schuldig befunden
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Di, 28/04/2009 - 01:07
Das Urteil des schwedischen Gerichtshofs im The Pirate Bay-Prozess (TPB) fiel am 17. April 2009; die vier Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström wurden für schuldig befunden und jeweils zu einer einjährigen Haftstrafe und insgesamt rund 2.7 Millionen Euro Schadensersatzzahlungen verurteilt. Die Angeklagten haben bereits verkündet, gegen die Entscheidung berufen zu wollen. Das Gericht sagte gegenüber den Medien: „Durch das Angebot einer Webseite mit ... gut entwickelten Suchfunktionen, einfachen Upload- und Speichermöglichkeiten und einem Tracker, der mit der Seite verlinkt war, haben die Beschuldigten die gleichen Verbrechen vergangen wie die Filesharer.“ Das Gericht sagte auch, dass die vier Angeklagten sich bewusst gewesen wären, dass mithilfe ihrer Seite urheberrechtlich geschütztes Material weitergegeben wurde. Die Haftstrafen wurden gerechtfertigt durch die „weitreichende Zugänglichkeit auf die (Urheber)Rechte anderer und die Tatsache, dass die Vorgänge kommerziell und organisiert abgewickelt wurden.“ Daher kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagten sich nicht nur der illegalen Downloads durch ihre Seite bewusste gewesen wären, sondern daraus außerdem auch Profit geschlagen haben. Das Urteil sei „nur eine Fußnote in einem langen Zerstörungsprozess, in dem es keine Gewinner geben wird“, lautete ein Kommentar in der schwedischen Zeitung Vestmanlands Läns Tidning. Verfechter der Privatsphäre halten das Urteil für falsch und gefährlich. Christian Engström, ein Kandidat für das Europäische Parlament von der Pirate Party, sagte: „Die Pirate Bay ist eine einzigartige Plattform für die Verbreitung von Kultur zwischen normalen Leuten und unabhängigen Künstlern, und das ist etwas, was wir bewahren wollen.“ Mark Mulligan, ein Blogger aus der Musikindustrie und Analyst, glaubt, dass das Urteil illegales Filesharen keineswegs stoppen wird und weist darauf hin, dass die Technologie sich weiterentwickelt und Leute heute verstärkt Daten per Email, Instant Messenger, Blogs, Newsgroups oder iPods weitergeben. Manche glauben, das Urteil würde Konsequenzen für Google und dessen Tochterunternehmen YouTube nach sich ziehen. Die Zeitung Sundsvalls Tidning rechnet damit, dass die Schlacht zwischen David und Goliath (TPB und der Plattenindustrie) einen Gerichtsprozess zwischen Goliath und Goliath (der Industrie und Google) nach sich ziehen werde. Die Vertreter der Unterhaltungsindustrie meinen hingegen, dass Google oder eBay unangetastet bleiben werden, da Erstere lediglich Links zu den Inhalten anbieten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, und Letztere nur Auktionen für gestohlene Güter anbieten, was aber keine ihrer Aktionen illegal mache. Am 18. April organisiert die Pirate Party Proteste gegen das Gerichtsurteil, an denen hunderte von Menschen in Stockholm, Göteborg, Karlstad und Lund teilnahmen. „Das Establishment und die Politiker haben unserer gesamten Generation den Krieg erklärt,“ sagte Rickard Falkvinge, Vorsitzender der Pirate Partei und Gründer, bei der Demo in Stockholm. Mikko Valimaki vom EDRi-Mitglied Electronic Frontier Finnland (EFFi), kommentierte das Urteil für EDRi und zog die rechtlichen Ähnlichkeiten zwischen Finnland und Schweden und EFFi und dem lokalen Bittorrent-Fall Finreactor mit ein: „TPB kam für niemanden, der sich mit unseren Gesetzen auskennt, überraschend. Das Urteil leitet sich aus dem schwedischen Strafrecht ab. Darüber kann man nicht wirklich diskutieren. Die einzige rechtliche Frage, die noch offen war, bestand im Grunde darin, ob die Taten der Administratoren kriminelle „Hilfestellungen“ oder „Vorbereitung“ zu Verstößen waren (was sich wahrscheinlich in geringeren Schadensersatzzahlungen und kürzeren Haftstrafen ausgewirkt hätte). Die höheren Gerichte könnten anderer Meinung sein.“ Valimaki erklärte außerdem die Unterschiede in der Beurteilung dieser Fälle in verschiedenen Teilen Europas: „Was hier besonders interessant ist, ist die Tatsache, dass es in Europa im Urheberrecht keine indirekte Lehrmeinung zu mittelbarer Haftbarkeit gibt – in den Vereinigten Staaten zum Beispiel gibt es Mitverschulden und aktive Antriebsdoktrinen – unsere Strafgesetze können praktisch mittelbare Haftbarkeit für Handlungen wie das Verwalten eines Netzwerks für Filesharing schaffen. Das Problem ist, dass die Lehrmeinungen im Strafrecht in Europa nicht vereinheitlicht sind, wie zum Beispiel die Gesetze zum Urheberrecht.. Daher kann ein Betreiber von Filesharing-Seiten unter finnischem oder schwedischem Recht haftbar sein, nicht jedoch nicht unter z.B. spanischem Recht (in Spanien sind einige Betreiber solcher Seiten der Haftbarkeit entgangen).“ Das Urteil hat sich nicht auf die Pirate Bay-Seite ausgewirkt, die nach wie vor in Betrieb ist; die Angeklagten verkündeten ihre Absicht, gegen das Urteil zu berufen, was bedeutet, dass es auch einige Jahre dauern könnte, bevor es eine endgültige Entscheidung in dem Fall gibt. 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