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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.7, 8. April 2009

Französische Nationalversammlung stimmt für das 3 Treffer-Gesetz

Verfasst von sac am 12. April 2009 - 17:42
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Frankreich


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: French National Assembly votes for the three strikes law

Eine beinahe leere Nationalversammlung hat am 2. April 2009 für das höchst umstrittene Gesetz gestimmt, das die gestaffelte Rückmeldung in Frankreich einführen wird, obwohl es heftigen Widerstand von Seiten von Datenschutzverfechtern, Einzelpersonen, Vereinigungen und sogar einigen französischen Abgeordneten gegeben hatte. Die spärliche Anwesenheit der Versammlung bei der Abstimmung wird von einigen als einer der Gründe für den Erfolg des Gesetzesentwurfs angesehen, der von der Französischen Kulturministerin Christine Albanle so massiv forciert wurde.

Der angenommene Text wurde während der Diskussionen in der Versammlung mehrfach abgewandelt. Einer der Zusätze, die durchgebracht wurden, besteht anscheinend im Straferlass für alle Internetnutzer, die aufgrund von Downloads verklagt wurden. Tatsächlich bezieht sich der Text nur auf Nutzer, die wegen Fälschungen im Zusammenhang mit verwandten Rechten angeklagt wurden.

Einer der Siege der Opposition in der Nationalversammlung war der Zusatz, der es Internetkunden erlaubt, bei der Sperre der Verbindung durch Hadopi die Zahlungen für diese Verbingungen mit dem Internet einzustellen.

Auch wurde über einen sogenannten Hallyday abgestimmt, in dem festgelegt wurde, dass illegales Downloaden keine Strafmaßnahmen mit sich ziehen würde, wenn der Urheber der heruntergelandenen Werke in einer Steueroase gemeldet ist, wie es bei dem Künstler Johnny Hallyday der Fall ist (daher der Name der Klausel), der derzeit in der Schweiz lebt und einen minimalen Betrag der Steuern für das Vermögen zahlt, das er in Frankreich verdient hat. Im Gegensatz zur Orginalfassung, in der abgestrafte Internetnutzer lediglich sieben Tage Zeit hatten, um Berufung einzulegen, ist in der abgeänderten Version nun eine Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichgtigung für die Formulierung einer Berufung vorgesehen.

Berichterstatter Franck Riester hat den Antrag vorgebracht, dass Hadopi eine Kennzeichnung von legalen Downloading-Seiten vornehmen solle, um legale Angebote zu fördern. Im Zusatz heißt es, dass die Suchmaschinen die autorisierten Seiten hervorheben solle. Konfrontiert mit den Argumenten der Opposition und Fragen, ob Seiten wie Google dadurch gezwungen würden, auf solche Seiten hinzuweisen, antwortete der Berichterstatter, dass Google dadurch nicht beeinträchtigt würde und dass der Antrag lediglich für eine Liste von legalen Seiten gedacht wäre.

Das Gesetz gewährt der Hadopi-Behörde völlige Freiheit, wenn es um Strafmaßnahmen gegen Rechtsverletzer geht. Die Behörde kann entweder die Verbindung der Nutzer nach drei Verstößen trennen oder die Nutzer auffordern, die Verbindung gegen Downloads zu schützen. Die Maßnahme soll Institutionen wie z.B. Krankenhäuser erlauben, ihre Internetverbindungen aufrechtzuerhalten. Daher kann die Verbindunge einer Person getrennt werden, nicht jedoch die Verbindung einer Institution. Dennoch wird die Enscheidung bei Hadopi liegen, die die Strafmaßnahmen je nach Nutzer treffen kann.

Am 2. April hat die Kulturministerin außerdem entschieden, dass die Internetnutzer, die sichergehen wollen, dass sie unter dem Hadopi-Gesetz nicht haftbar sind, Filtersoftware installieren sollten. Diese Software, die von Hadopi freigegeben wurde, wird mit einem Remoteserver in Verbindung stehen, der bestätigen wird, dass die Software in dem Moment aktiv ist, in dem der angebliche Verstoß stattfindet. Nicolas Maubert, Anwalt bei Gide Loyrette Nouel, hat darauf hingewiesen, dass das Hadopi-Gesetz gegen die Schutzmaßnahmen verstoßen könnte, die in der Franzsösischen Verfassung verankert sind und daher von den gerichtlichen Körperschaften Frankreichs angefochten werden kann.

“Wenn ein Gesetz in seiner Umsetzung so riskant zu sein scheint, so unvorhersehbar und willkürlich von einem technischen Standpunkt aus, ist es kein gutes Gesetz und enthält Elemente aus Courteline, Kafka und viel aus Alfred Jarry”, sagt ein Abgeordneter der Opposition, Christian Paul.

Außerdem könnte das französische Gesetz aus der Sicht des Europäischen Parlaments in einer kürzlichen Stellungnahme in einer kritischen Position seinn; das EP hat dafür plädiert, allen Bürgern den Zugang zum Internet als Grundrecht zu garantieren. Dennoch sagte Christine Albanel in den Debatten in der Nationalversammlung am 30. März, die Stimmen des Europäischen Parlaments gegen die gestaffelte Rückmeldung hätten weder rechtliche noch politische Auswirkungen.

Und selbst wenn das Problem der Trennung der Verbindungen der Internetnnutzer gelöst würde, hätte die Hadopi-Behörde nach wie vor die Befugnis, Strafen zu verhängen und gerichtliche Verfügungen zu verhängen. Die französischen Nutzer, die häufig illegal Inhalte herunterladen, könnten schon bald hart bestraft werden.

Schlussendlich hat die CMP (Commission Mixe Paritaire), eine Kommission bestehend aus 7 Abgeordneten und 7 Senatoren sich am 7. April auf eine Kompromissfassung des Gesetzesentwurfs geeinigt, bevor das Gesetz zur endgültigen Abstimmung am 9. April ins Parlament geschickt wird.

Der Mechanismus der gestaffelten Rückmeldung, der nun vorgeschlagen wird, sieht vor, dass die Hadopi-Behörde zwei elektronische Warnungen an angebliche illegale Downloader sendet, danach einen eingeschriebenen Brief. Falls innheralb eines Jahres nicht Folge geleistet wird, wird die Verbindung des Rechtsverletzers von zwei Monaten bis zu einem Jahr getrennt oder bis zu drei Monate, wenn der Nutzer von weiteren Verstößen absieht. CMP lehnte den Zusatz ab, in dem vorgeschlagen wurde, dass Internetnutzer, die wegen illegalen Downoadens bestraft wurden, ihre Verbindungsgebühren nicht mehr länger zahlen müssen. Also würden sie neben der Trennung der Verbindung auch noch weiterhin für einen Dienst bezahlen, den sie nicht mehr länger benutzen können. Weiters hat die Kommission den Zusatz abgelehnt, in dem Straferlässe für Internetnutzer vorgeschlagen wurden, die wegen illegaler Downloads verurteilt wurden bevor das Gesetz in Kraft trat.

Die Kommission hat außerdem die derzeitige Frist von sechs Monaten von der Veröffentlichung eines Films in den Kinos bis zu dessen Erscheinen auf DVD auf vier Monate reduziert.
Für den Fall, dass der Text vom französischen Parlament am 9. April durchgebracht wird, werden die Sozialisten, die das Gesetz als “ineffizient, nutzlos und technisch nicht umsetzbar” bezeichnen und der Ansicht sind, es würde keinen einzigen Euro für die Urheber bringen, Berufung beim Verfassungsgerichtshof einlegen.

French pass 'three strikes' file-sharing law (3.04.2009)

How the Assembly modified the Hadopi (Französisch, 3.04.2009)

The Création et Internet law adopted in a quasi empty Assembly (Französisch, 2.04.2009)

Draft law favouring the distribution and protection of the creation on the internet, modified by the National Assembly in first reading (Französisch, 2.04.2009)

Hadopi adopted (Französisch, 3.04.2009)

Hadopi debates: catching up session for the week-end (Französisch, 3.04.2009)

Hadopi: The Mixed Joint Commission (CMP) advanced for Tuesday (Französisch, 6.04.2009)

Hadopi law: the "double pain" re-established before the final vote (Französisch, 8.04.2009)

Unwatched: Frankreich: 3 Treffer-Gesetz von der Generalversammlung diskutiert (25.03.2009)

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