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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.7, 8. April 2009

EP hat die Rechte der Nutzer im Telekompaket zu schützen

Verfasst von sac am 12. April 2009 - 17:29
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Europäische Union
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: EP needs to protect users' rights in the Telecom Package!

Die neuen Entwicklungen beim Telekompaket während der letzten zwei Wochen, in denen der neue Wortlaut im IMCO (Internal Market Committee) des Europäischen Parlaments angenommen wurde und ein Trialog zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem Parlament begonnen wurde, um zu einer Einigung bezüglich der Endfassung zu kommen, bedeuten für die Internetnutzer die schlimmste denkbare Situation.

Auch wenn viele der MEPs mit der neuen Fassung zufrieden zu sein scheinen, die “den Telekomnutzern das Leben vereinfachen” soll, scheinen sie darüber zu vergessen, dass andere Artikel weitaus größere Probleme für die Nutzer aufwerfen, besonders wenn es um die 3 Treffer-Methode geht oder um die Privatsphäre im Internet. Und mit den Euro-Wahlen im kommenden Juni vor Augen müssen die MEPs die Rechte der Nutzer auch in der zweiten Lesung des Textes schützen, die voraussichtlich in der ersten Maiwoche durchgeführt werden wird. Daher wurde der vielgelobte Zusatz 138, der von der überwiegenden Mehrheit der MEPs in der ersten Instanz angenommen worden war, vom COREPER, dem Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten, völlig umgedreht, was eine stichhaltige gesetzliche Verordnung (einen Zusatz zur Richtlinie) in einen bloßen Erwägungsgrund verwandelt und sie völlig in einen Zusatz für das Urheberrecht umändert. Jetzt heißt es im Text, es “dürfen keine Einschränkungen der Grundrechte der Endnutzer vorgenommen werden, ohne dass zuvor rechtlich sachverständige Behörden eine Entscheidung darüber treffen.”

Indem die “gerichtlichen Instanzen” des Originaltextes umgeändert wurden, öffnet die neue Fassung eine Hintertür für das 3 Treffer-Gesetz, das kürzlich in Frankreich angenommen wurde, und zeigt gleichtzeitig die Schwäche der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Cathrine Trautmann, die dem Druck Großbritanniens und Frankreichs nachgegeben hat.

Und das ist keineswegs der einzige Fall, in dem das Europäische Parlament versagt hat. Im Zusammenhang mit der Reichweite der Verpflichtung zur Meldung von Datenverstößen für die Anbieter von Telefonie- und Internetdiensten wurde diese im Vergleich mit dem ursprünglichen Text, der vom Europäischen Parlament in der ersten Lesung angenommen wurde, radikal beschnitten. Es hat den Anschein, dass der neue Text, der bereits in den Diskussionen des Trialogs verhandelt wurde, sich nur auf die Datenverstöße von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste beziehen wird, was einen massiven Rückschlag bedeutet, wenn man in Betracht zieht, dass die Datenverstöße in den Schlagzeilen durch Regierungsdienste, Banken und Onlinedienste verbrochen wurden. Der neue Text ignoriert die äußerst einleuchtenden Punkte schlicht und einfach, die vom Arbeitskreis Artikel 29 und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten vorgebracht wurden, die einen größeren Wahlkreis für diese Verpflichtung forderten.

Auch wenn die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das Telekompaket Cathrine Trautmann und die Europäische Kommissarin für die Informationsgesellschaft Viviane Reding sich öffentlich für das Prinzip der Netzneutralität aussprechen, scheinen die Verhandlungen einen Zusatz zuzulassen, der den Nutzern den “unbeschränkten Zugang” zum Internet verwehrt.

Die neue Situation rief zahlreiche Internetkommunikationsfirmen wie Google, Microsoft und Skype auf den Plan, die als Voice of the Net Coalition Europe die “Europäischen Entscheidungsträger dringend auffordern, den Verbrauchern den Zugang zu den Diensten, Anwendungen und Inahlten ihrer Wahl auf jedem öffentlichen Netzwerk zu erlauben, unabhängig vom Anbieter, der diese anbietet.” Dieser Schachzug kommt nach der Ankündigung von T-Mobile in Deutschland oder Telefonica in Spanien, Skype auf iPhones sperren zu wollen.

Es gibt allerdings auch einen Schimmer guter Nachrichten, da vom IMCO entschieden wurde, dass die Klausel zur “freiwilligen Vorratsdatenspeicherung” gelöscht werden soll. Außerdem scheint dieser Kompromiss die Verhandlungen überstehen zu können.

Telecoms package: strengthening users' rights and internet security (31.03.2009)

Distorted amendment 138 tries to present graduated response as legal (2.04.2009)

European Parliament compromises on Internet rights (31.03.2009)

Trautmann deal wraps up Internet limitations (1.04.2009)

Leading Providers of Voice Solutions over the Internet Protest Against Blocking or Degrading of VoIP applications over mobile networks, after T-Mobile announcement (3.04.2009)

Internet rights being written out as Spain blocks Skype (7.04.2009)


unwatched: Datenschutzbehörden unterstützen die Zivilgesellschaft beim Thema Telekompaket (25.02.2009)

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