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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.6, 25. März 2009

Deutschland: Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig

Verfasst von sac am 31. März 2009 - 19:29
  • Deutschland
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Germany: Data retention is disproportionate
македонски јазик: Германија: Задржувањето на податоци е непропорционално

Der Deutsche Arbeitskreis Vorrat berichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden die Pauschalaufnahme aller Verkehrsdaten (Telefon, Email, Mobiltelefon, Internet) sämtlicher Bürger für unverhältnismäßig befunden hat.

Die Entscheidung des Gerichts lautet, „dass Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Privatsphäre verstößt. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft unnötig. Die Einzelperson provoziert die Eingriffe nicht, sondern wird von den Risiken des Missbrauchs und dem Gefühl unter Bewachung zu stehen eingeschüchtert (...) Die Richtlinie (zur Vorratsdatenspeicherung) respektiert das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht, das in Artikel 8 des ECHR festgelegt ist, und ist daher ungültig.“

AK Vorrat, die auch die Verfassungsklage gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz initiiert haben, haben diese Gelegenheit genutzt, um andere Befürchtungen bezüglich digitaler Bürgerrechte anzusprechen: ein Projekt der Regierung um es den Internetdienstanbietern zu erlauben, die Surfgewohnheiten aller Bürger aufzuzeichnen. Das Projekt wurde am 19. März im Deutschen Bundestag in der ersten Lesung diskutiert.

Der neue Entwurf, der als Projekt zum besseren Schutz der Computernetzwerken gegen Cyberattacken begonnen hatte, wurde von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragte für Datenschutz heftig kritisiert, der der Meinung ist, der Entwurf müsse überarbeitet werden und zahlreiche Gesetzesauflagen benötigten Klarstellung.

Der Entwurf enthält auch einen Zusatz zum Telemedien-Gesetz, der es den Dienstanbietern erlaubt, die die Daten die sie aus rechtlichen Gründen speichern und weiterverarbeiten dürfen, die Informationen zur Identifizierung von Surfgewohnheiten zu verwenden. Der Zusatz wird durch die Notwendigkeit des Schutzes gegen bösartige Software und andere Bedrohungen gerechtfertigt.

„Wir rufen alle Bürger auf, ihre MPs jetzt zu kontaktieren um gegen die vorgeschlagenen Vorratsspeicherung der Websurfgewohnheiten zu protestieren,“ sagt Werner Hülsmann, Mitglied des Forums für Computerwissenschafter für Frieden und soziale Verantwortung, der sich aktiv im Arbeitskreis für Vorratsdatenspeicherung einbringt.

„Die neuerliche Kritik durch den Bundesminister für Inneres Wolfgang Schäuble (CDU) an der vorläufigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung beweist, dass seine Besessenheit mit Überwachung grenzenlos ist,“ sagte Patrick Breyer vom Arbeitskreis. „Es geht hier nicht um die Gesetzgebung, die unsere verfassungsmäßigen Rechte untergräbt, die uns vor Fehlern und Missbräuchen durch die Behörden schützen sollen. Wir brauchen dringend eine Behörde für Grundrechte, damit alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und wissenschaftlich im Hinblick auf ihre Effektivität, Kosten, Nachteile, Alternativen und Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden können.“

Trotz aller unterschiedlichen Europäischen Versuche, die Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, markierte der 15. März 2009 den Tag, der von der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Start für die ISPs vorgesehen wurden, Verkehrsdaten in mehreren Europäischen Ländern einzuholen.

Administrative Court: Data retention is "invalid" (16.03.2009)

Video: Bundestag debattiert geplante Surfprotokollierung (25.03.2009)

Schutz vor Hackern, Sorge vor Überwachung (19.03.2009)

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