Keine E-Wahlen in Deutschland

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Mo, 16/03/2009 - 19:54


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English: No e-voting in Germany
македонски јазик: Нема е-гласање во Германија

Der Deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat am 3. März 2009 entschieden, dass elektronische Wahlen, wie sie während der letzten 10 Jahre (einschließlich der landesweiten Wahlen 2005) durchgeführt wurden, verfassungswidrig sind und daher bei den nächsten Wahlen im September 2009 nicht zum Einsatz kommen werden.

Das Gericht urteilte, dass der Einsatz elektronischer Maschinen dem öffentlichen Charakter der Wahlen widerspreche und dass die in 2005 verwendeten Geräte fehlerhaft gewesen waren. Die Ergebnisse der letzten Wahlen blieben jedoch dennoch gültig, weil es keine Nachweise für die Fehler gebe.

Der Einsatz von E-Wahlen wurde vom Politikwissenschafter Joachim Wiesner und seinem Sohn, dem Physiker Ulrich Wiesner angezweifelt worden; sie brachten vor, das System sei nicht transparent genug, weil die Wähler nicht verfolgen könnten, was tatsächlich mit ihren Stimmen geschehe, man sei tatsächlich völlig darauf angewiesen, der Technologie zu vertrauen. Die Wahlmaschinen, die von der niederländischen Firma Nedap hergestellt werden, drucken keine Quittungen aus. Die Kläger behaupteten, die Ergebnisse könnten daher manipuliert werden.

2005 lehnte die Deutsche Bundesregierung eine Petition ab, die von 45 000 Personen unterzeichnet worde war und mithilfe derer elektronische Wahlen abgeschafft werden sollten. Nun urteilte das Gericht, dass die Bundesverordnung für Wahlcomputer, durch welche die E-Wahlen eingeführt wurden, verfassungswidrig war, weil darin nicht „sichergestellt wurde, dass nur solche Wahlcomputer zugelassen werden, die die verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Grundsatz der Öffentlichkeit von Wahlen erfüllen.“

Das Gericht entschied außerdem, dass im Gegensatz zum traditionellen Wahlsystem, bei dem Manipulation und Fälschungen sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen sind und ein hohes Maß an Aufwand sowie ein hohes Risiko beinhalten, „Programmierfehler in der Software oder vorsätzlicher Wahlbetrug durch die Manipulierungen der Software der Wahlcomputer nur sehr schwer ermittelt werden können.“ Außerdem sollten die Wähler in der Lage sein, verifizieren zu können, wie ihre Stimme aufgezeichnet wird, ohne dass sie dazu über spezielle Computerkenntnisse verfügen müssen. „Wenn das Wahlergebnis durch computergesteuerte Verarbeitungen der Stimmen ermittelt wird, die in einem elektronischen Speicher gespeichert werden, reicht es keinesfalls aus, wenn nur das Ergebnis des Kalkulationsprozesses durch den Wahlcomputer durch einen zusammenfassenden Ausdruck oder ein elektronisches Display registriert wird.“

Das EDRi-Mitlgied Chaos Computer Club hat gemeinsam mit der Niederländischen Stiftung „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ (Wir vertrauen Wahlcomputern nicht) eine Kampagne gegen elektronische Wahlen ins Leben gerufen, da das Risiko elektronischer Fehler und das Missbrauchspotential zu groß ist.

Nachdem sich eine Gruppe von Hackern 2006 in den Niederlanden an ähnlichen Computern vergriffen hatte, hat die Niederländische Regierung den Einsatz von Wahlcomputern gestoppt; Irland hat die elektronischen Wahlen ebenfalls abgeschafft.

German Court Rules E-Voting Unconstitutional (3.03.2009)

Federal Constitutional Court - Press release on Use of voting computers in 2005 Bundestag election unconstitutional (3.03.2009)

Voting machines unconstitutional in Germany (3.03.2009)

unwatched: NL: elektronische Wahlcomputer wurden entfernt. (24.10.2007)

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