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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.4, 25. Februar 2009

Steht Italien vor der Einführung eines weltweiten Zensurrechts?

Verfasst von sac am 2. März 2009 - 16:00
  • Italien
  • Privatsphäre
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Italy to enforce a global censorship legislation?

Der Italienische Senat hat seinen Segen gegeben – und die Camera dei deputati (das Italienische Unterhaus) kann ihn endlich verabschieden, den Gesetzesentwurf 733 namens Pacchetto sicurezza, das „Sicherheitspaket“, das aus einer Reihe von (angeblich) koordinierten Klauseln besteht, die die Befugnisse der Polizeiinstitutionen und der Staatsanwaltschaft verbessern sollen – was immer das auch bedeuten mag.

Selbstverständlich wäre das Gesetz nicht komplett wenn man sich nicht auch des Internets „annehme“, und die Gesetzesgeber ließen sich diese Gelegenheit natürlich auch nicht entgehen. Unter Sekt. 50 bis dieses zukünftigen Gesetzes wird ein Staatsanwalt, der über „schwerwiegende Indizienbeweise“ verfügt, dass eine illegale online-Aktivität angestiftet wird, befugt sein, beim Innenminister die Sperre der „betroffenen“ Netzwerkquellen durch die ISPs zu beantragen. Die Weigerung des ISPs, der Forderung des Innenministers nachzukommen kann mit Strafzahlungen bis zu 250 000 Euro geahndet werden.

Die Klausel ist von einem verfassungsrechtlichen Standpunkt aus offensichtlich fehlerhaft. Die Grundlage jeder westlichen Demokratie liegt in der Tat in der Gewaltentrennung, daher ist es rechtlich unmöglich, ein solches Durcheinander zwischen den Zuständigkeitsbereichen der Staatsanwaltschaft (der Judikative) und einem Ministerposten (der Exekutivgewalt) zu akzeptieren. Dazu kommt, dass es ein Doppelverfahren für ein und denselben Umstand gäbe, wovon eines (das Innenministerium) ohne die rechtliche Gewähr eines Strafverfahrens abgehandelt würde (fairer Prozess etc).

Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Vergehen, die zu Straftaten führen, sind sehr schwierig handzuhaben, weil die Grenze zwischen freier Rede und Gesetzesverletzungen oft verwischt ist (verleitet zum Beispiel eine Webseite, die Freiheitskämpfer in einem Land unterstützt – per se – zu Verbrechen?). Dazu kommt, dass wenn IPSs den Zugang auf eine Netzwerkquelle sperren müssen, die außerhalb ihres Netzwerks liegt (zum Beispiel im Ausland) das bedeuten würde, dass das Ergebnis durch tiefschürfende Durchsuchungen oder Techniken erreicht werden kann, die in die Privatsphäre eingreifen. Daher wird der D’Alia-Zusatz (benannt nach dem MP, der ihn eingebracht hat) unter dem Deckmantel des „Schutzes“ der italienischen Bürger wohl den ersten Schritt in Richtung eines weltweiten Zensursystems darstellen. Ein Cassinelli-Zusatz (ebenfalls benannt nach seinem Schöpfer), der an D’Alia anschließt, versuchte die oben angeführten Probleme zu umgehen ohne den Gegenstand oder den politischen, netz-phobischen Zugang abzuändern.

In Italien hat es Tradition, umfassende Überwachungssysteme der Bürger durch ISPs und Telekombetreiber installieren zu wollen, wofür alle möglichen Rechtfertigungen erfunden werden (vom Urheberrecht über Kinderpornografie bis zum Internet-Glücksspiel und nun die Anstiftungen zu Straftaten). Seltsamerweise landeten diese „guten Vorsätze“ immer auf den Schultern unschuldiger Bürger, während die wahren Verbrecher immer unangetastet bleiben. In anderen Worten: um (vielleicht) ein paar wenige Verbrecher zu erwischen, wird der Netzwerkgebrauch der gesamten Nation dem strengen Blick sogenannten „Drittparteien“ (ISPs) ausgesetzt. Da gehen sie hin, unsere Menschenrechte ...

(Beitrag von Andrea Monti - EDRi-Mitglied ALCEI -Italy)

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