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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.4, 25. Februar 2009

Der Pirate-Bay Prozess in Schweden

Verfasst von sac am 2. März 2009 - 15:27
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Schweden


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: The trial of The Pirate Bay in Sweden

Der große, langwierige und von den Medien ordentlich angeheizte Prozess, der am 31. Januar 2008 von der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen die vier Gründer von Pirate Bay wegen „der Unterstützung von Verstößen Anderer gegen das Urheberrecht“ angestrengt wrden war, wurde am 16. Februar 2009 eröffnet.

Der erste Prozesstag war den Eröffnungsstellungnahmen der Anklage und der Verteidigung gewidmet; Letztere leugnen jedes Vergehen. Staatsanwalt Håkan Roswall brachte die Klagen der Kläger Warner Bros, MGM, EMI, Colombia Pictures, 20th Century Fox, Sony BMG und Universal vor und verbrachte den Großteil des Vormittags mit dem Versuch zu beschreiben, wie The Pirate Bay funktioniert; er deutete an, dass es sich um eine kommerzielle Organisation handle, in der Carl Lundström als Teilhaber und Finanzier der Firma fungiere. Der Staatsanwalt präsentierte eine Reihe von „von Pirate Bay koordinierten“ Downloads von Filmen, Musik und Spielen von vor 2006. Er fuhr fort, den Übergang vom Seed-Status zu einem Peer als Teil der Beweise darstellen zu wollen, die von der Anklage im Vorfeld eingeholt wurden.

Die Zivilparteien, vertreten von IFPI und MPAA, kündigten ihre Absicht an, 11 Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einzufordern.

Der zweite Tag des Prozesses begann mit einem wichtigen Sieg für die Pirate Bay-Gründer, da die meisten Anklagepunkte gegen sie fallen gelassen wurden. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Angeklagten würden nicht angeklagt werden, „Urheberrechtsverletzungen unterstützt“ zu haben, die Anklage laute nun vierlmehr, sie hätten dabei geholfen, „urheberrechtlich geschütztes Material verfügbar zu machen“.

Der Staatsanwalt konnte nicht nachweisen, dass die Torrent-Dateien, die als Beweise vorgelegt wurden, tatsächlich den Pirate Bay-Tracker verwenden. Zudem zeigte er sich technisch unvorbereitet und konnte die Funktion von DHT für sogenannte „trackerlose“ Torrents nicht erklären. Damit stehen die Screenshots, die die Anklage als Beweise vorlegte, nicht notwendigerweise in Verbindung mit dem Pirate Bay-Tracker. The Pirate Bay behauptete, nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, weil man keine Inhalte gehostet oder verbreitet hätte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, sondern nur Links zu diesen Inhalten; sie warfen der Anklage, der Polizei und der Musikindustrie vor, die Technologie nicht zu verstehen. Fredrik Neij zufolge basiert die gesamte Anklage auf einem technischen Missverständnis.

Am 18. Februar forderte die Anklage mit dem Argument, dass die Angeklagten weltweite Lizenzen für die von ihnen verbreiteten Inhalte einholen hätten müssen, 11 Millionen Euro Schadensersatz. Die Verteidigung wies jede Diskussion über Schadensersatzzahlungen zurück, da keinerlei Schaden entstanden sei. „In der EU-Richtlinie 2000/31/EC ist festgelegt, dass derjenige, der einen Informationsdienst zur Verfügung stellt, nicht für die Informationen verantwortlich ist, die weitergegeben werden. Um verantwortungsvoll zu agieren, muss der Dienstanbieter den Transfer einleiten. Die Verwaltung bei The Pirate Bay habt jedoch keinerlei Transfers eingeleitet. Das tun die Nutzer, und diese sind physisch identifizierbare Leute. Sie geben sich selbst Namen wie King Kong,“ sagte Samuelson, der Anwalt der Verteidigung, in seiner Stellungnahme.

„Laut Prozessordung müssen Anschuldigen gegen Einzelpersonen erfolgen, und es muss eine starke Verbindung zwischen den Straftätern und denen, die Beihilfe leisten, bestehen. Eine derartige Verbindung ist hier nicht ersichtlich. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen können, dass Carl Lundström persönlich mit dem Nutzer King Kong interagiert hat, dafür müsste sie allerdings wohl den gesamten Urwald in Kambodscha durchkämmen,“ fügte er an.

Die Kläger bestanden darauf, dass The Pirate Bay sich geweigert hatte, die Torrentlinks von ihrem Index zu entfernen, außer in den Fällen, in denen der Inhalt nicht mit dem übereinstimmte, den der Nutzer, der die Torrentdatei platziert hat, angab. Der Meinung der Staatsanwaltschaft nach würde das The Pirate Bay zu mehr als einem technischen Vermittler machen.

Die Verteidigung führte dagegen ins Feld, dass das Hinaufladen eines Torrents nicht automatisch bedeute, dass die urheberrechtlich geschützten Dateien tatsächlich „verfügbar“ sind, weil der Torrent erst platziert werden muss, und dass die Torrentdateien andererseits nicht ausschließlich auf Pirate Bay verlinkt sind, sondern auch mit anderen Suchmaschinen wie z.B. Google gefunden werden können.

Zwei der Verteidiger wurden am vierten Tag angehört, der Techniker Frederik Neij und der Administrator Gottfrid Svartholm Warg; beide blieben bei ihren ursprünglichen Aussagen und Standpunkten. Der Tag brachte nicht viel Veränderung. Neij wies nach, dass es möglich ist, eine Torrentdatei zu erstellen und sie woanders zu hosten, wie auf TorrentSpy mit den Trackern, die The Pirate Bay eröffnet hat, um die Dateien zu verbreiten, wobei The Pirate Bay nicht wissen kann, was ausgetauscht wird. Seiner Meinung nach konnte die Anklage nicht nachweisen, dass die fraglichen Dateien tatsächlich auf The Pirate Bay heruntergeladen wurden.

Der Anwalt der Filmindustrie versuchte nachzuweisen, dass The Pirate Bay eine aktive Rolle bei der Wahl der Inhalte gespielt habe, die von ihren Nutzern angeboten wurden und befragte Gottfrid Svartholm Warg, ob die Seite Inhalte, die in Verbindung mit Kinderpornografie standen, entfernt hätte. Der Administrator erwiderte, dass sie in Fällen derartiger Torrentdateien die Polizei verständigt hätten und die Links auf Anweisung der Polizei zurückgezogen hätten. „Wir können Ermittlungen nicht alleine durchführen. Und wenn die Polizei uns anweist, einen Torrent zu entfernen, werden wir dem selbstverständlich Folge leisten,“ sagte er.

Peter Sunde wurde am Freitagvormittag befragt. Die Strategie der Anklage schien mittlerweile ein wenig klarer zu werden, nachdem sie sich während der ersten Tage darauf versteift hatte nachweisen zu wollen, dass The Pirate Bay mit dem Ziel gegründet worden sei, mit „Raubkopien“ und „Piratereien“ Geld zu machen. Der Staatsanwalt wollte aufzeigen, dass The Pirate Bay tatsächlich von einer hierarchischen Organisation verwaltet werde, die ein kommerzielles Ziel verfolge. Es gab jedoch kein Beweismaterial zur Unterstützung dieser Behauptung. Auf die Frage, welchen Zweck The Pirate Bay hätte antwortete Sunde: „Wir wollen es Nutzern ermöglichen, ihr Material mit anderen zu teilen.“ „Auch wenn dieses Material urheberrechtlich geschützt ist?“ fragte Danowsky. „Manchmal ist das leider der Fall,“ erwiderte Peter.

Der Verteidiger erklärte, der gesamte Prozess sei seiner Meinung nach politisch motiviert; der Grund dafür, dass die Anklage den Fall gegen The Pirate Bay vor Gericht gebracht haben, liege nicht im Kampf gegen illegales Downloaden ihrer Werke, sondern in einem Kampf um die Erhaltung des Monopols über die Mittel zur Verbreitung von Material.

Der Prozess wurde am 24. Februar wieder aufgenommen, als die Staatsanwaltschaft die Anschuldigung vorbrachte, die Seite erlaube ihren Nutzern Torrentdateien hinaufzuladen, die sie daraufhin speichere. Magnus Mårtensson, ein Anwalt für IFPI sagte am Vormittag als Zeuge aus; die Beweise, die er vorbrachte, bestanden jedoch lediglich aus Screenshots. Der Zeuge gab auch zu, Schwierigkeiten mit der Beantwortung einiger technischer Fragen zu haben.

Sowohl er als auch der Polizist Magnus Nilsson vom Büro gegen Raubkopien, der als nächster Zeuge für die Staatsanwaltschaft befragt wurde, konnten keinerlei echte Beweise liefern, dass die Pirate Bay Tracker tatsächlich für die untersuchten Downloads verwendet wurden.

Mårtensson gab zu, keine Beweise dafür zu haben, bei seinen angeblichen Downloads von der Seite irgendwelche Kontakte mit den Pirate Bay-Trackern gehabt zu haben. Nilsson musste schließlich auch zugeben, dass das eigentliche Herunterladen der raubkopierten Seiten außerhalb von The Pirate Bay erfolge.

Der Prozess wird voraussichtlich bis 4. März 2009 dauern. Wir werden in unserem nächsten Newsletter über den Ausgang des Prozesses berichten.

The Pirate Bay trial: 1st day under the sign of boredom (Französisch, 16.02.2009)

Half of Pirate Bay case dropped in courtroom drama (17.02.2009)

The Pirate Bay cries victory after the dropping out of some charges ! (Französisch, 17.02.2009)

The Pirate Bay (day 3): "We are winning on legal principles" (Französisch, 18.02.2009)

Day 3 - The Pirate Bay's 'King Kong' Defense (18.02.2009)

The Pirate Bay (day 4): "Are you a coward, Fredrik Neij ?" (Französisch, 19.02.2009)

Day 4 - Pirate Bay Defense Calls Foul Over Evidence (19.02.2009)

The Pirate Bay (day 5): Peter Sunde counter-attacks (Französisch, 20.02.2009)

Pirate Bay Trial Day 5: Peter's "Political Trial"(20.02.2009)

Pirate Bay Trial Day 7: Screenshots for Evidence (24.02.2009)

unwatched: Pirate Bays Rechtsstreit mit IFPI (11.02.2009)

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