Offener Brief an das Europäische Parlament - Telekompaket
Sehr geehrte Mitlglieder des Europäischen Parlaments,
Wir begrüßen die zahlreichen Stellungnahmen der EU zur Einbindung der Interessen der Bürger in den politischen Prozess im Internet; wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf einige schwerwiegende Bedenken lenken, die wir in Bezug auf das Telekompaket hegen, das demnächst dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt werden wird.
Unsere Bedenken betreffen vor allem diejenigen Zusätze, die sich auf das Internet und seine Nutzer auswirken. Wir begrüßen die Unterstützung des Parlaments für die Rechte der Nutzer in der ersten Lesung, und wir möchten Sie dringend bitten, auf diese Unterstützung auch in der zweiten Lesung auzubauen, um die vorliegenden Texte zu verbessern.
Das Internet spielt eine wesentliche wirtschaftliche und soziale Rolle und trägt entscheidend zum europäischen Gemeinwohl bei. Es bietet Raum für kulturellen Austausch, technologische Innovationen und wirtschaftliche Aktivitäten. Es hilft allen Bürgern gleichermaßen - Innovatoren, Unternehmern und Verbrauchern. Es befähigt zu sozialer Interaktion und demokratischer Mitgestaltung. Es ist zu einer wichtigen Grundlage für Kultur, wissenschaftliche Forschungen, Innovation und Bildung geworden.
Europa hat nun die Möglichkeit, die Führung in den Entwicklungen der nächsten Generation von Netzwerken und deren Produkten, Diensten und Anwendungen zu übernehmen.
Wir weisen auf die Beschlüsse des Rates vom 27. November 2008 zu Zukünftigen Netzwerken und das Internet (1) hin, in denen es heißt, dass “ein offener und nicht diskriminierender Zugang zum Internet gefördert werden soll, um erfolgreichen Wettbewerb und eine innovationsfreundliche Umgebung sicherzustellen”. Tatsächlich ist das Internet gerade deswegen so rasant angewachsen, weil es keinerlei Diskriminierung des Verkehrs gab, egal ob er sich auf Inhalte bezog, oder auf Dienste oder Anwendungen.
Europäische Firmen und Betreiber sowie Nutzer haben von dieser Entwicklung maßgeblich profitiert. Offener und nicht diskrimierender Zugang hängt davon ab, dass Internetnutzer selbst ihren Zugang zu Inhalten kontrollieren. Das bedeutet, dass Nutzer jederzeit jede beliebige Webseite und jeden Internetdienst in der Geschwindigkeit aufrufen können, die sie sich leisten wollen. Die Nutzer wollen keine Netzwerkbetreiber, die ihnen vorschreiben, welche Webseiten und Dienste oder Anwendungen sie nutzen dürfen. Sie wollen die Möglichkeit haben, mit neuen Anwendungen und Protokollen zu experimentieren, ohne dafür im Vorfeld die Erlaubnis der Netzwerkbetreiber einholen zu müssen. Sie wollen Inhalte nicht gesperrt oder von den Betreibern eingeschränkt sehen.
Wir fürchten, dass bestimmte Zusätze, die im Telekompaket erhalten bleiben werden, diese Werte und Vorteile und gewissen Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre und die Redefreiheit gefährden. Wir haben wiederholt aufgezeigt und glauben nach wir vor, dass dabei zahlreiche Risiken bestehen, wie:
1. Die Filterung von Inhalten, Anwendungen und Diensten wird erlaubt – Richtlinie für universelle Dienste, Artikel 22(3).
2. Die Zugangsverweigerung für urheberrechtlich geschütztes online-Material, auch wenn der Zugang rechtmäßig ist, durch die “Zusammenarbeit” zwischen Netzwerkanbietern und den “Sektoren, die sich für die Förderung rechtmäßiger Inhalte interessieren” - Richtlinie für universelle Dienste, Artikel 33(3), 20(1.b.1st), 21(4a); und Rahmenbeschluss Artikel 8(4g).
3. Die Bedrohung der Privatsphäre der Nutzer durch die Vorratsspeicherung und Verarbeitung von Personendaten aus “Sicherheitsgründen” – E-Privacy Richtlinie, Artikel 6(7).
Wir fordern, dass die Zusätze im Zusammenhang mit den drei angeführten Risiken aus dem Paket entfernt werden, damit sie gründlich überarbeitet werden können, ohne die breiteren Ziele zu gefährden.
Außerdem
1. wurden Schutzvorrichtungen für Nutzer gegen diskriminierende Praktiken, unangemessene Strafen oder unfaire Einschränkungen von Diensten entfernt – Rahmenbeschluss Artikel 8(4ga) und Richtlinie für universelle Dienste Artikel 32a
2. wurden reguliernde Kontrollen der Aktivitäten der Dienstanbieter, die vor diskriminierenden, einschränkenden oder unfairen Praktiken schützen sollen, geschwächt - Richtlinie für universelle Dienste Artikel 22(3).
Wir sind der Meinung, dass diese Schutzvorrichtungen und regulierungenden Kontrollen wieder eingesetzt werden müssen, um den fairen Umgang mit den Nutzern in Europa sicherzustellen.
Wir sind uns des wegweisenden vorrangigen Ziels des Telekompakets bewusst, das aus der Vervollständigung des Binnenmarktes für Telekommunikationen in Europa besteht.
Dennoch möchten wir warnend darauf hinweisen, dass die Zusätze im Telekompaket zu Filterungen, Zusammenarbeit und Verkehrsverarbeitung schlussendlich zu einer weiteren Verzerrung des Binnenmarkets führen werden und vor allem die Rechte der Nutzer (die bei der Definierung und Implementierung aller Regelungen und Maßnahmen der Gemeinschaft in Betracht gezogen werden sollten) gefährden.
Wir teilen das Streben der EU, das Wachstum und die Wettbewebsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft zu stärken; wir sind uns bewusst, dass ein solches Wachstum sich nur positiv auf das Leben der Bürger auswirken kann.
Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die nötigen Mittel zur Erreichung dieses Ziel sich nicht negativ auf die Rechte der Bürger und auf die demokratische Mitgestaltung auswirken dürfen. Wir glauben außerdem, dass für ein europäisches Gemeinwohl ein offenes und freies Internet notwendig ist, und dass die Art der Maßnahmen, die im Telekompaket vorkommen und hier dargelegt wurden, den wirtschaftlichen Zielen Europas nicht zuträglich sein können.
Daher fordern wir das Parlament auf, folgende Richtlinien abzulehnen (2):
Die Richtlinie für universelle Dienste, Artikel 22(3), Artikel 33(3), Artikel 20(1b.1st.), und Artikel 21(4a).
Die E-Privacy Richtinie, Artikel 6(7).
Wir fordern Unterstützung für (3): den Rahmenbeschluss Art. 8.4(ga), (Zusatz 138),
Die Richtlinie für universelle Dienste Art. 32a (Zusatz 166).
Die unterzeichnenden Gruppen und Personen vertreten tausende von Europäischen Bürgern und Internetnutzern in den EU-Mitgliedsstaaten. In unserer Koalition gibt es Experten aus den Bereichen, die die Rechte der Bürger und des Internets betreffen, einschließlich Filterungen, Netzwerktechnologien, Digital Rights Management, Privatsphäre und Datenschutz, Politik, Recht, Medien und Software. Wir möchten das Europäische Parlament bei der Beschäftigung mit den äußerst wichtigen politischen Bereichen unterstützen, die sich auf das Internet, Telekommunikationen, Privatsphäre und das Urheberrecht beziehen, um gemeinsam angemessene Lösungen für Unternehmen und Bürger zu finden.
Originaltext
Die Unterzeichnenden,
EDRi und IT-Pol.dk.- Niels Elgaard Larsen
EBLIDA.- Andrew Cranefield
ISOC-ECC.- Christopher Wilkinson
La Quadrature du Net.- Jérémie Zimmermann
ScambioEtico.- Paolo Brini
AK Vorratsdatenspeicherung.- Ralf Bendrath
Free Knowledge Institute.- Wouter Tebbens
Föreningen fri kultur & programvara.- Jonas Öberg
e-frontier Bulgaria.- Bogomil Shopov
Center for Media and Communication Studies (CMCS).- Laura Ranca
P2P Foundation.- Celia Blanco und Michel Bauwens eXgae.- Simona Levi
Istituto per le Politiche dell'Innovazione.- Guido Scorza
Altroconsumo.- Marco Pierani
NNSquad Italia.- Vittorio Bertola
FoeBuD.- Florian Glatzner
Asociación de Internautas.- Víctor Domingo
Associazione per il Software Libero.-Marco Ciurcina
Hispalinux. -Jorge Fuentes
EFFI. -Tapani Tarvainen
References
(1) Council Conclusions on future networks and the internet 2907th TRANSPORT, TELECOMMUNICATIONS and ENERGY Council meeting Brussels, 27 November 2008
(2) Die Artikel beziehen sich auf die Council Common Stellungnahme, die am 16. Februar 2009 angenommen wurde – Richtlinie für universelle Rechte (DIRECTIVE 2002/22/EC) Artikel 22(3) Richtlinie für universelle Rechte, (DIRECTIVE 2002/22/EC) Artikel 33(2a), Artikel 20(2b), Artikel 21 (4a), E-privacy Richtlinie, (Directive 2002/58/EC) Artikel 6(6a) Richtlinie für universelle Rechte (DIRECTIVE 2002/22/EC) Artikel 22(3)
(3) Die Zusätze beziehen sich auf die erste Lesung im Europäischen Parlament - Rahmenbeschluss, (DIRECTIVE 2002/21/EC) Zusatz 138
Richtlinie für universelle Rechte (DIRECTIVE 2002/22/EC) Zusatz 166.


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