Bericht des Verfassungsausschusses im Oberhaus zu Überwachung und Privatsphäre
Der Bericht „Überwachung: Bürger und der Staat“, der kürzlich vom Verfassungsausschuss des Oberhauses herausgegeben wurde, unterstützt Privatsphäre und die Ansicht, dass bei Überwachung und Dateneinholung exekutive und rechtliche Einschränkungen erforderlich sind.
Der Bericht stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar: er bietet einige Empfehlungen zur Förderung individueller Freiheiten und Rechte.
Eine der Empfehlungen (einem Vorschlag des Britischen Computerforschungskomitees folgend) besteht darin, die Verschlüsselung von Personendaten in bestimmten Situationen verpflichtend einzuführen; die Regierung solle außerdem angemessene Regelungen in diesem Zusammenhang einführen. „Verschlüsselungen sind ein ganz wesentlicher Faktor bei der Sicherung der Daten; wir finden, die Regierung sollte darauf bestehen, dass sie sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor angemessen durchgeführt werden,“ heißt es im Bericht.
Außerdem wird ausgeführt, dass es beim Großteil der Datenverluste in Großbritannien keinen Hinweis auf Datenverschlüsselungen gegeben hat, welche die potentiellen Auswirkungen der Verluste abgeschwächt hätten. Sogar in Fällen, in denen die Daten tatsächlich verschlüsselt waren, befand sich leider das Passwort am Speicherort oder es ging ebenfalls verloren.
Die Verschlüsselungsfirma PGP Corporation glaubt außerdem, dass „mehr getan werden muss, um Mitarbeiter über die Wichtigkeit der Datensicherung aufzuklären.“ Einer Studie zufolge, die von der Privacy-Firma Ponemon Institute für PGP durchgeführt wurde schlägt sich ein einziger verlorener Datensatz mit fast 70 Euro zu Buche. Phil Dunkelberger, der Geschäftsführer von PGP gab an, dass „Organisationen verzweifelte Maßnahmen ergreifen, um ihren Ruf zu bewahren und Kunden bei der Stange zu halten; diese Studie zeigt, dass sie es sich schlicht und einfach nicht leisten können, wegen miserabler Datensicherung vor der Konkurrenz bloßgestellt zu werden.“
Der Verfassungsausschuss empfahl in seinem Bericht auch, die Datenaufseher „für vorsätzliche oder unbesonnene Verstöße gegen die Prinzipien des Datenschutzes“ abzustrafen.
Eine sehr wichtige Empfehlung lautet, dass die DNA-Profile von nicht verurteilten Personen nicht in der nationalen DNA-Datenbank (NDNAD) gespeichert werden dürfen. „Wir erwarten, dass die Regierung dem mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall S und Marper vs. das Vereinigte Königreich vollauf und schnellstmöglich nachkommen wird, und auch sicherstellt, dass die DNA-Profile von Leuten, die einer Straftat angeklagt, aber nicht verurteilt wurden, in der NDNAD nicht für unbegrenzte Zeit gespeichert werden.“
Das Komitee ist der Ansicht, dass das RIPA-Gesetz (zur Regulierung von Ermittlungsbefugnissen) dahingehend klargestellt werden muss, und empfiehlt der Regierung, ein „System zur rechtlichen Aufsicht von Überwachung durch öffentliche Behörden“ einzuführen, und „Personen, die überwacht wurden, über diese Überwachung zu informieren, wenn diese abgeschlossen ist, falls keine Ermittlung eingeleitet wird. Wir empfehlen, dass Personen, die widerrechtlich von der Polizei oder den Geheimdiensten oder anderen Körperschaften unter dem RIPA-Gesetz 2000 überwacht wurden, entschädigt werden.“
Der Bericht empfiehlt weiters, dass in den Beratungen der Regierung über eingebrachte Vorschläge zur Abänderung von RIPA 2000 außerdem „in Betracht gezogen werden soll, ob lokale Behörden und nicht doch die Polizei die geeigneten Behörden zur Ausübung derartiger Befugnisse darstellen“; damit spielt man auf Fälle an, bei denen lokale Behörden die Überwachungsbefugnisse unter RIPA missbraucht haben. „Diese Fälle zeigen auf, dass die existierenden Regulierungskontrollen unzureichend sind.“ Falls die lokalen Behörden als die geeigneten Körperschaften zur Ausübung dieser Befugnisse durch das RIPA befunden werden, empfiehlt der Bericht der Regierung „Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass diese Befugnisse nur dann geltend gemacht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist, und zwar auf angemessene und geeignete Art und Weise.“
Im Bericht wird auch die Notwendigkeit einer unabhängiger Überprüfung der Vorteile von CCTV erwähnt, sowie deren Effektivität in der Verhinderung, Erfassung und Ermittlung von Straftaten; gefordert werden rechtlich verbindliche Regeln für die Verwendung von CCTV durch private und öffentliche Behörden. „Die Regierung hat sich dahingehend klar ausgedrückt: wo Überwachung oder Dateneinholung die Privatsphäre beeinflussen, sollten sie nur dann eingesetzt werden, wenn es absolut notwendig und angemessen ist. Entscheidend ist, das richtige Gleichgewicht zwischen Privatsphäre, Schutz und der Weitergabe von Personendaten zu finden.“
Die Schlussfolgerung des Berichts lautet, dass die britische Gesellschaft einem hohen Maß von Überwachung ausgesetzt ist, was sowohl den Datenschutz als auch die Privatsphäre beeinträchtigt. „Die Ausweitung der Überwachung stellt eine der einschneidensten Veränderungen im Leben der Nation seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs dar. Massenüberwachung kann das Ende der Privatsphäre bedeuten. Da die Privatsphäre für das Recht auf persönliche Freiheit jedoch unerlässlich ist, schwächt ihre Untergrabung auch das Fundament der verfassungsrechtlichen Pfeiler, auf denen die Demokratie und verantwortungsbewusste Regierungsführung dieses Landes ruhen.“
Die Regierung wird in den nächsten zwei Monaten eine schriftliche Erwiderung auf den Bericht herausgeben. Außerdem ist eine Debatte im Oberhaus geplant.
Lords Constitution Committee report on surveillance and privacy (6.02.2009)
Constitution Committee - Second Report Surveillance: Citizens and the State (21.01.2009)
Lords say surveillance society erodes foundations of UK (6.02.2009)
Data breach costs rise to £60 per record, say researchers (5.02.2009)


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