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EDRi-gram Nr. 7.3, 11. Februar 2009 |
Rahmenbeschluss zum Datenschutz angenommen
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So, 15/02/2009 - 14:52
Nach jahrelangen Diskussionen und Debatten mit den EU-Behörden wurde der Rahmenbeschluss zum Schutz von Personendaten, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Justizbehörden in Strafsachen verarbeitet werden, am 30. Dezember 2008 vom Rat angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss ist das erste horizontale Datenschutzinstrument im Bereich der Personendaten, das von den Polizeibehörden und den Justizbehörden verwendet werden wird; damit soll hauptsächlich eine gemeinsame Ebene des Datenschutzes und eine hohe Sicherheitsstufe bei der Weitergabe persönlicher Daten festgelegt. Das Europäische Parlament war schon zweimal mit dem Rahmenbeschluss zum Datenschutz beschäftigt: einmal im September 2006 und ein zweites Mal im Juni 2007. Nachdem im Rat diesbezüglich ein toter Punkt erreicht war, wurde erneut über eine neue Version des Texts beraten, wobei man sich auf das politische Abkommen des Rat vom 11. Dezember 2007 stützte. Das Europäische Parlament hat die neue Fassung nach einigen Abänderungen mit 600 Stimmen angenommen. Einige der Abänderungen des Parlaments, wie die Verweise auf Vertrag 108 („(Council of Europe Convention for the Protection of Individuals with regard to Automatic Processing of Personal Data“), die Einbeziehung der nationalen Datenverarbeitung oder die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Schutz des Einzelnen im Hinblick auf persönliche Daten, wurden vom Rat nicht beibehalten. Der Rat der Europäischen Union nahm den Rahmenbeschluss in seiner Sitzung von 27. bis 29. November 2008 an, die endgültige Fassung wurde im Amtsblatt als Rahmenbeschluss des Rates 2008/977/JHA veröffentlicht. Der Rahmenbeschluss ist damit auf grenzüberschreitende Weitergaben von Personendaten im Rahmen der Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden anwendbar. Enthalten sind Regelungen, die sich auf weitere Datentransfers persönlicher Daten an Drittparteien in Mitgliedsstaaten beziehen. Der Beschluss erlaubt es Mitgliedsstaaten außerdem, höhere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz persönlicher Daten zu treffen als jene, die in dem Gesetz vorgesehen sind. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat die Verabschiedung dieses ersten allgemeinen Datenschutzinstruments in der dritten Säule der EU begrüßt, wenngleich er es „als lediglich ersten Schritt“ sieht. Er erklärte, dass „das Niveau des Datenschutzes in der Endfassung leider noch nicht ganz zufriedenstellend“ sei. Peter Hustinx bedauert besonders, dass der Rahmenbeschluss sich nicht auf die einheimischen Daten der Mitgliedsstaaten bezieht. Tatsächlich bezieht sich der Beschluss nur auf polizeiliche und juridische Daten, die zwischen Mitgliedsstaaten, EU-Behörden und EU-Systemen weitergegeben werden, was Weitergaben wie den Transfer von PNRi-Daten an US-Behörden ausschließt. Der Beschluss hat bis zum 27. November 2010 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt zu werden, indem die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden sollen, einschließlich der Nominierung einer oder mehrerer öffentlicher Behörden, die für die Ankündigung und Überwachung der Anwendung in ihrem Gebiet verantwortlich sein sollen. 2908th meeting of the Council - Justice and Home Affairs (27-28.11.2008) unwatched: Update eines Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates zum Schutz von persönlichen Daten (20.06.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1284
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