Irische ISPs legen Streitigkeiten bei und führen die 3 Treffer-Methode ein

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So, 15/02/2009 - 14:30

Die Klage, die von IRMA (Irish Recorded Music Industry) gegen den irischen ISP Eircom angestrengt worden war und durch welche Eircom gezwungen wurde, P2P-Filesharing durch den Einsatz eines neuen Filtersystems in ihrem System zu sperren, wurde außergerichtlich geregelt. Die Musikindustrie war bereit, die Klage fallenzulassen, vorausgesetzt Eircom führt ein 3 Treffer-System ein, mit dem die Verbindung von Nutzern, die von der Industrie des Filesharens verdächtigt werden, nach zwei Warnbriefen getrennt wird.

Eircom zeigen sich mit der Einigung zufrieden, weil sie damit nicht riskieren, gegen die Gesetze zur Privatsphäre zu verstoßen, indem man der Musikindustrie Details über Bezieher zur Verfügung stellt und weil sie damit keine neue Software im System benötigen, die zu Störungen des Breitbanddienstes führen könnte. Laut der Einigung werden die Plattenfirmen Eircom die IP-Adressen derjenigen Personen zur Verfügung stellen, die sie beim illegalen Iploaden oder Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken erwischen. In Bezug auf diese Informationen muss der Anbieter nun die folgenden drei Schritte unternehmen:

1) die Bezieher darüber informieren, dass ihre IP-Adresse in Verstößen gegen das Urheberrecht verwickelt sind;
2) die betroffenen Bezieher informieren, dass ihre Verbindung getrennt werden wird, wenn die Verstöße nicht eingestellt werden;
3) im Fall der Nichtbefolgung durch die gewarnten Bezieher die Verbindungen der Betroffenen trennen.

Dem EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland zufolge ist die Einigung in mehr als einer Hinsicht fehlerhaft: sie ist unzuverlässig, geheim, undemokratisch und unangemessen. Erstens handelt es sich bei MediaSentry, der Firma, die von der Musikindustrie bis dato genutzt wurde, um Filesharer zu identifizieren, um ein Unternehmen, über das vor kurzem herauskam, dass es in mehreren US-Staaten illegal betrieben wird und auf eine Geschichte falscher Anschuldigungen zurückblickt. Auch wenn die Musikindustrie sich nun an die dänische Firma Dtecnet gewandt hat, bleibt das Verfahren unzuverlässig. Die Einigung gilt außerdem nur für die betroffenen Parteien und die Musikindustrie, und Eircom wird als einziges Mitglied zu Entscheidungen, Urteilen und Ausführungen befugt sein. Sie ist undemokratisch, weil das 3 Treffer-Modell nicht wie in anderen europäischen Staaten mit öffentlicher Beteiligung in öffentlichen Befragungen und Legislativen diskutiert wurde. Schlussendlich ist sie unangemessen, weil Drittparteien betroffen werden könnten, da im Internet beim derzeitigen Stand der Dinge Verbindungen nicht auf eine Person beschränkt sind.

Die Einigung bedeutet auch für Eircoms Kunden schlechte Nachrichten, die nicht mehr in der Lage sein werden zu klagen, wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden. Drei Beschuldigungen durch eine Gruppe von Drittparteien werden ausreichen, um eine Internetverbindung zu trennen. Was außerdem noch hinzukommen wird ist, dass Eircom ihre Vertragsbedingungen für alle bestehenden Kunden ändern müssen, und das Ganze ohne jede rechtliche Basis für eine unilaterale Vertragsänderung.

Der 3 Treffer-Prozess ist in diesem Fall verfahrenstechnisch unfair. Die Musikindustrie hat versucht aufzuholen, da man realisiert hat, dass darin möglicherweise ihre einzige Hoffnung liegen könnte, da automatische Filter und das Verklagen von Kunden nicht durchgehen würden.

Die Plattenfirmen in diesem Fall - EMI, Sony, Universal und Warner - haben zugestimmt, „alle notwendigen Schritte“ einzuleiten, um mit allen Anbietern in Irland ähnliche Einigungen zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob andere ISPs die Rechte ihrer Nutzer besser verteidigen können.

Internet users face shutdown over illegal music downloads (29.01.2009)

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