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EDRi-gram, Nr. 7.2, 28. Januar 2009 |
Einige Entwicklungen in der Datenschutzpolitik 2008
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So, 01/02/2009 - 16:48
Wird 2008 als das Jahr der Implementierung der Vorratsdatenspeicherung in die Geschichte eingehen oder als das erste Jahr der „Freiheit statt Angst“-Initiative? Wie immer mit Schlussfolgerungen werden wir diese Frage vielleicht erst in zehn Jahren beantworten können. Hier wollen wir einen Blick auf einige Tatsachen des vergangenen Jahres werfen. Eines der heißesten Themen 2008 bezog sich auf die Implementierung der EU-Richtlinie 2006/24/EC zur Vorratsdatenspeicherung in mehreren europäischen Staaten. Trotz der Tatsache, dass einige Länder Europas sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben, haben die meisten der Mitgliedstaaten erst 2008 Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt, obwohl der 15. Mai 2009 der Stichtag für die Vorratsspeicherung von Internetdaten ist. Die Reaktionen fielen heftig aus, führten aber nur in wenigen Fällen zu einer neuerlichen Überprüfung der jeweiligen Gesetze. In Deutschland kam es Ende 2007 nach der Annahme des Datenschutzgesetzes zu großen Debatten und Protesten. Im Februar 2008 übergab der deutsche Arbeitskreis Vorrat dem Deutschen Verfassungsgerichtshof das Mandat von über 34 000 Bürgern, die gewillt waren, gegen die Speicherung ihrer Telekommunikationen anzukämpfen. Eine Vorentscheidung des Gerichts vom 19. März 2008 unterstützte den Fall und berücksichtigte auch, dass Teile des deutschen Gesetzes verfassungswidrig waren und noch nicht überprüft wurden. In Bulgarien annullierte der Oberste Bulgarische Verwaltungsgerichtshof (SAC) am 11. Dezember 2008 Artikel 5 der nationalen Gesetzgebung, der die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einführt, nachdem das Access to Information-Programm (AIP) einen Gerichtsprozess dagegen angestrengt hatte. Artikel 5 der bulgarischen Regelung #40, der von der Staatlichen Agentur für Informationstechnologie und Kommunikation und dem Innenministerium eingeführt worden war, ermöglichte einen „passiven Zugang durch einen Computerterminal“ durch das Innenministerium, sowie den Zugriff auf alle gespeicherten Daten von Internetdienstanbietern und Mobiltelefonanbietern durch die Sicherheitsdienste und andere Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Verfügung. Der Europäische Gerichtshof (EC) prüft die Klage gegen die Annahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die am 6. Juli 2006 von Irland aus formellen Gründen gegen den Europarat und das Europäische Parlament eingebracht wurde. Am 1. Juni 2008 fand die erste Anhörung der Klage von dem ECJ in Luxemburg statt. Die rechtliche Grundlage der Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat verteidigt, sowie von der Kommission, Spanien, den Niederlanden und Peter Hustinx (EDPS). Am 14. Oktober 2008 gab der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs seine Stellungnahme zu dem Fall ab und befand, dass die Richtlinie auf angemessenen rechtlichen Grundlagen aufbaue; daher schlug er die Ablehnung der Klage vor. Das Urteil des Gerichts wird am 10. Februar 2009 veröffentlicht werden. Der deutsche Arbeitskreis Vorrat hat einen Amicus Curiae-Brief zu dem Fall verfasst und behauptet darin, die Vorratsdatenspeicherung sei auch in Bezug auf die Menschenrechte gesetzeswidrig, da sie den Respekt vor Privatleben und Korrespondenz missachtet, die Redefreiheit und den Schutz von Eigentum. Die Gruppe wurde von mehreren Bürgerrechts-NGOs und professionellen Vereinigungen einschließlich EDRi unterstützt. Es hat den Anschein, als würde der Europäische Gerichtshof nicht alle diese Aspekte überprüfen, aber es gibt die Möglichkeit einer zukünftigen Klage, indem man den Gerichtshof auffordert, die Vereinbarkeit mit den Menschenrechten zu berücksichtigen. Dies könnte vom deutschen Verfassungsgerichthof als ein Thema im Zusammenhang mit der Klage des Arbeitskreises initiiert werden und/ oder von den irischen Gerichthöfen im Anschluss auf die Klage des EDRi-Mitglieds Digital Rights Ireland. Am 11. Oktober wurde ein internationaler Aktionstag unter dem Namen „Freiheit statt Angst“ organisiert. An diesem Tag fanden weltweit in mehr als 15 Ländern Proteste gegen Überwachungsmaßnahmen wie die Einholung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten statt. Die Überwachung von Fluggastdaten und die biometrische Registrierung von Bürgern war ein weiteres Thema von „Freiheit statt Angst“, da diese Dinge 2008 zum Thema geworden waren. Das PNRi-Abkommen zwischen der EU und den USA wirft immer noch Fragen auf, und nach wie vor dauern die Verhandlungen zwischen der US-Regierung und der Europäischen Kommission an. Im März veröffentlichte der deutsche Arbeitskreis Vorrat zwei Anträge an den Europäischen Justizgerichtshof, in dem die Weitergabe von PNRi-Daten an die USA mit dem Argument angefochten wird, die Einholung aller PNRi-Daten verstoße gegen die Grundrechte auf Freiheit und Schutz persönlicher Daten, die Behörden würden unvorhersehbare Gewalt über die Daten für andere Zwecke erhalten und die sensiblen Daten der Fluggäste seien nicht ausreichend gegen Zugriff geschützt. Ein neuer Bericht des US Heimatschutzministeriums (DHS) zu den PNRi-Informationen über transatlantische Flüge zwischen der USA und Europa bestätigt eine Reihe ernsthafter Ungereimtheiten, die belegen, dass das DHS sich bei der Verwendung der PNRi-Daten entweder nicht an das Abkommen mit der EU oder die US-Gesetzgebung hielt. Auf europäische Ebene entschied der Europäische Rat, das PNRi-Schema trotz des massiven Widerstandes auf den EU-Raum auszuweiten und folgte damit den Meinungen einiger Regierungen, die ihre Absicht kundgetan hatten, das Schema auf alle Arten von Reisemöglichkeiten auch zwischen den einzelnen EU-Staaten anwenden zu wollen. Das Dokument, dass im Oktober 2008 vorgelegt wurde, beinhaltete die Wahlmöglichkeit für die einzelnen Staaten, die Maßnahme auf nationaler Eben einzuführen, was bedeuten würde, dass PNRi-Daten von allem Mitgliedstaaten auf allen Flügen in und aus der EU gespeichert werden und die Mitgliedsstaaten ebenfalls entscheiden könnten, ob auch die Inlandsflüge überwacht werden sollen. Der Versuch DNA-Datenbanken aufzubauen wurde in 2008 weitergeführt, wobei Großbritannien in Führung ging. Das Urteil des ECHR vom 4. Dezember im Marper-Fall wirkte sich jedoch auf die heutige Vorgehensweise aus. Der EHCR bestätigte, dass in Übereinstimmung mit Artikel 8 des Europäischen Abkommens für Menschenrechte die Speicherung von Zellproben, Fingerabdrücken und DNA-Profilen einen Eingriff in das Recht auf Privatleben darstellt. Am 24. September 2008 stimmte die Europäische Kommission dem Telekompaket zu, in dem die Regelungen des Internets und des Telekommunikationssektors vorgeschlagen wurden. Trotz der Abänderungen durch das EP sind die Bürgerrechtsgruppen nach wie vor besorgt über das Paket und insbesondere über die Vorratsdatenspeicherung und IP-Themen. Die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ist eines der heißen Themen, gegen die die Zivilgesellschaft ankämpft (vgl. Artikel 1 der aktuellen Ausgabe). Das Europäische Parlament schlug einen vielversprechenden Zusatz zur e-Privacy Richtlinie vor, der die Verpflichtung der Anbieter von Diensten an die Informationsgesellschaft beinhaltet, die nationalen Behörden über Sicherheitsverstöße im Zusammenhang mit persönlichen Daten vorsah; dies wurde im April eingebracht. Der neue Wortlaut der Dokumente der Kommission und des Rats scheint sich allerdings gegen das Parlament zu stellen und die endgültige Entscheidung wird wohl erst in der zweiten Lesung fallen, die im April 2009 stattfinden soll. Wir dürfen nicht mit einer perfekten Entscheidung rechnen. Die Optimisten werden das halbvolle Glas sehen, während wir an den Marper-Fall erinnert werden. Die Pessimisten werden das PNRi-Schema der EU heraufbeschwören oder einige der schrägen Auflagen des Telekompakets. National data retention policies Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1273
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