Datenschutz Deutschland 2008: neues Grundgesetz, eine Massenbewegung für die Privatsphäre, die üblichen Überwachungsverdächtigen

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So, 01/02/2009 - 16:27

2008 kann als das Jahr bezeichnet werden, in dem der Datenschutz im öffentlichen Interesse in Deutschland hoch im Kurs stand. Am 1. Januar trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft, womit Deutschland auf der Liste von Privacy International von Platz ein auf Platz sieben fiel. Am gleichen Tag wurde am Höchstgericht eine Verfassungsanfechtung eingereicht. Der Deutsche Arbeitskreis Vorratdatenspeicherung und seine Mitstreiter konnten in dem Fall über 34 000 Personen zum Mitmachen motivieren – die größte Verfassungsklage in der deutschen Geschichte. Der Papierkram musste in riesigen Umzugskartons in das Höchstgericht gebracht werden, was ein schönes Fotomotiv hergab um zu demonstrieren, wie viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung sind.

Im Februar erlebten wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über verdeckte Onlinesuchen auf Harddrives („Bundestrojaner“). Das Gericht schränkte den Gebrauch dieses Instruments auf Fälle ein, bei denen in gewissen Fällen „sachliche Hinweise auf tatsächliche Gefahren“ für das Leben, den Körper und die Freiheit einer Person oder den Staat oder die Existenz der Menschheit vorliegen, in denen die Regierungsbehörden diese Maßnahmen einsetzen dürfen, nachdem ein Richter dies bestätigt hat. Das Urteil wurde weithin als Meilenstein begrüßt, weil damit auch ein neues „Grundrecht zur Vertraulichkeit und Integrität von Informationstechnologiesystemen“ als Teil der allgemeinen Personenrechte in der Deutschen Verfassung installiert wird.

Im März veröffentlichte der Chaos Computer Club die Fingerabdrücke des Bundesministers für Inneres Wolfgang Schäuble. Die Aktion rief breites öffentliches Interesse hervor, machte Schlagzeilen und bewies, dass biometrische Authentifizierungen, wie sie für deutsche Pässe und Personalausweise eingeführt worden waren, alles andere als sicher sind. Von ihrem jüngsten Erfolg angeregt organisierten die Verfechter der Privatsphäre im Mai einen Aktionstags zur Dezentralisierung, an dem verschiede Aktionen in ganz Deutschland stattfanden, wie Demonstrationen, Flashmobs, Informationsveranstaltungen, Datenschutzpartys, Workshops und kulturelle Aktivitäten.

Im Sommer halfen einige der größten Firmen in Deutschland bei der Förderung der öffentlichen Bewusstheit über die Risiken großer Datensammlungen mit. Beinahe jede Woche erschienen Berichte über Supermärkte, die ihre Angestellten ausspionierten, über CD-Roms mit zehntausenden von Kundendaten aus Callcentern (einschließlich Kontonummern), die am Graumarkt verkauft wurden, über den größten deutschen Telekommunikationsanbieter, der gespeicherte Verkehrsdaten zur Überwachung seines Aufsichtsrats einsetzte und zur Überwachung von hochrangigen Gewerkschaftsmitgliedern, über eine Fluggesellschaft, die das Buchungssystem dazu verwendete, kritische Journalisten auszuspionieren, über zwei große Unis, die versehentlich alle Studentendaten online zugänglich machten, oder einen großen Mobiltelefonbetreiber, der 17 Millionen Kundendatensets „verloren“ hatte.

Die Bundesregierung hatte unter dem Druck der Öffentlichkeit einige kleine Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz vorgenommen, drängte aber nach wie vor auf mehr Überwachungsmaßnahmen für das Bundeskriminalamt BKA. Diese Maßnahmen sollten verdeckte online-Suchen beinhalten, die der Verfassungsgerichtshof kurz zuvor auf äußerst außergewöhnliche Umstände eingeschränkt hatte. Die deutsche Öffentlichkeit hat diese Aktionen sehr kritisch aufgenommen und diskutiert, besonders seit Journalisten von dem besonderen Schutz ausgenommen sind, der für Priester, Strafverteidiger und Ärzte gilt.

Wegen der öffentlichen Besorgnis und der Debatte über die Risiken für die Privatsphäre war der Aufruf zu einer weiteren Massendemonstration diesmal sogar noch erfolgreicher. Der Aktionstag „Freiheit statt Angst“ am 11. Oktober war die größte Datenschutzveranstaltung des Jahres. In Berlin demonstrierten zwischen 50 000 und 70 000 Personen friedlich gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der „Überwachungsmanie“, was die größte Datenschutzdemonstration in der deutschen Geschichte darstellt. Verfechter der Privatsphäre auf der ganzen Welt haben in vielen Städten mit sehr unterschiedlichen und kreativen Aktionen mitgemacht und den Tag zum ersten internationalen „Freiheit statt Angst“-Aktionstag gemacht.

Die Anti-Überwachungsproteste haben schließlich zu ernsthaften Diskussionen innerhalb der Sozialdemokratischen Partei in einigen deutschen Ländern geführt. Damit verlor das Gesetz zum BKA in der zweiten Kammer des Bundesrats im ersten Wahldurchgang seine Mehrheit. Es wurde erst Wochen später durchgebracht, nachdem unter dem Druck der Sozialdemokraten einige Änderungen vorgenommen worden waren. Das neue Gesetz wird von einigen Rechtsexperten und Experten für Datenschutz noch immer als verfassungswidrig angesehen; im Januar 2009 wurde der Fall vor den Verfassungsgerichtshof gebracht.

Im Herbst 2008 kämpften Datenschutzaktivisten auch gegen die Vorratsspeicherung von PNRi-Daten und zwangen Brigitte Zypries, die deutsche Justizministerin, ihre dahingehenden Pläne bis nach den Bundeswahlen im Herbst 2009 einzufrieren. Erst kürzlich griff der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ an, die im EU-Telekompaket beantragt wurde, sowie das erneute Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA.

unwatched: Deutschland: Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit von Informationssystemen (27.02.2008)

unwatched: Deutsche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (12.03.2008)

unwatched: Die Fingerabdrücke des Fingerabdrucksüberwachers (9.04.2008)

unwatched: Proteste gegen Überwachung in über 30 Städten Deutschlands (2.07.2008)

unwatched: Internationaler Aktionstag „Freiheit statt Angst“, 11. Oktober 2008 (22.10.2008)

(Beitrag von Annika Kremer, Arbeitskreis Vorrat, und Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien - Deutschland)

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