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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.24, 17. Dezember 2008

Spanische Verwertungsgesellschaft für heimliches Hochzeitsvideo abgestraft

Verfasst von sac am 21. Dezember 2008 - 18:16
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Privatsphäre
  • Spanien

Die Vereinigung der Autoren in Spanien (SGAE) wurde mit einer Geldstrafe belegt, weil sie 2005 einen Geheimdetektiven beauftragt hatte, eine Hochzeit in einem Restaurant in Sevilla zu filmen, um damit zu beweisen, dass das Restaurant Musik verwendete, für die es keine Lizenz hatte.

Der Gerichtshof in Sevilla, vor den die Klage gebracht wurde, befand das Video, das die SGAE als Beweis gegen das Restaurant vorgelegt wurde, nicht zulässig war, weil es eine „klare Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte am eigenen Bild“ und einen Eingriff in die Privatsphäre des Paares darstelle, weil es heimlich aufgenommen wurde. Das Gesetz schreibt die „eindeutige Zustimmung der betroffenen Person“ in der Behandlung seiner oder ihrer Personendaten vor.

Die Gesellschaft wurde von der Spanischen Datenschutzbehörde zu einer Geldstrafe von 60 101 Euro verurteilt.

Der Fall hat die Tatsache ans Tageslicht gebracht, dass bei der Suche nach Urheberrechtsverstößen der Einsatz von Privatdetektiven bei Hochzeiten für die SGAE an der Tagesordnung steht. „Der Einsatz von Privatdetektiven in Fälschungsermittlungen ist üblich. Wir werden damit auch weitermachen,“ sagte Pedro Farré, der Vorsitzende der SGAE. In Bezug auf die Tatsache, dass ihre Detektive heimlich agieren sagte er: „Es gibt Zeiten, in denen man zu solchen Beweismitteln greifen muss, um das Recht zu schützen.“

Das Gericht urteilte auch, dass der Detektiv gegen das Gesetz auf Privatsicherheit verstoßen hat, das es solchen Profis verbietet, in ihren Ermittlungen „technische Mittel [einzusetzen], die das Recht auf Würde, Intimität und das Recht am eigenen Bild verletzen“. Auch wenn die SGAE ins Feld führte, dass sie dem Detektiv nicht vorgeschrieben hätte, welche Mittel er in seinen Ermittlungen einsetzen soll und dass Filmen nicht die Erzeugung von Dateien von Personendaten impliziere, war das Gericht der Ansicht, dass Videos in die Kategorie Personendaten fallen. Dem Gesetz zufolge werden Personendaten als „alle numerischen, alphabetischen, grafischen, fotografischen, akustischen oder andere Arten von Informationen, die anfällig für Erfassung, Verarbeitung oder Weiterleitung sind und sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ definiert, was auf das betroffene Brautpaar zutraf.

Das Restaurant wurde indes mit einer Geldstrafe von 43 179 Euro belegt, weil Musik gespielt wurde, für die man die Copyright Gebühr nicht gezahlt hatte, was mittels anderer Beweise nachgewiesen werden konnte.
Farré erklärte, dass die Gesellschaft eine Berufung der Klage in Betracht ziehe.

Secret wedding video ruling is music to ears of privacy groups (15.12.2008)

SGAE will have to pay 60.101 for recording a wedding without authorization (Spanisch, 8.12.2008)

SGAE will have to pay a 60.000 euros fine for recording a wedding without permission (Spanisch, 7.12.2008)

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