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EDRi-gram Nr. 6.24, 17. Dezember 2008 |
Britische Regierung nun für die Verlängerung der Urheberrechtsfrist
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So, 21/12/2008 - 18:10
Bei der Britischen Konferenz für Musikschaffende am 1. Dezember 2008 hat Kulturminister Andy Burnham die Unterstützung der Urheberrechtsverlängerung für Tonträger auf 70 Jahre durch die Britischen Regierung angekündigt. Die Entscheidung stellt sich gegen Andrew Gowers Empfehlungen, der sich in seiner Bewertung des Urheberrechts von 2006 für eine Frist von 50 Jahren ausspricht. Sie stimmt eher mit den Vorschlägen überein, die im Februar 2008 vom EC Kommissar für Binnenmärkte Charlie McCreevy zur Verlängerung der Schutzfrist auf 95 Jahre eingebracht wurden. Derzeit gehen die Einkünfte aus einem Tonträger an die Musiker, die an der Aufnahme mitgewirkt haben und an die Inhaber der Aufnahme. Burnham Unterstützung geht deutlich an Erstere; er rief die Musikindustrie auf sicherzustellen, dass schlussendlich die Musiker und nicht die großen Industriefirmen von der Maßnahme profitieren. „Wir erwarten gute, umsetzbare Ideen aus der Industrie dahingehend, wie ein Vorschlag zur Urheberrechtsfristverlängerung aussehen soll, damit die Künstler davon profitieren,“ sagte er. Der Antrag der EC, der am 16. Juli 2008 angenommen wurde, führt die Verlängerung der Frist nicht nur für die Künstler sondern auch für die Produzenten ein. Der Antrag wurde weithin abgelehnt, wobei viele anführten, dass die Verlängerung der Urheberfrist der Innovation und Kreativität abträglich sein würde und dass andere Maßnahmen den alternden Künstlern angemessenere und wirkungsvollere Unterstützung bieten könnten. Die Verlängerung der Urheberfrist wurde auch vom 2. bis 3. Dezember 2008 im Competitiveness Council diskutiert, das dem Zwischenbericht zustimmte, der Ende November angenommen wurde. Der Bericht besagt, dass einige der Mitgliedsstaaten die Verlängerung der Frist auf 95 Jahre als zu lange betrachten und das Vermögen des Antrags, sein Ziel in objektiver und ausgeglichener Weise umzusetzen, anzweifeln. Dennoch könnten einige dieser Mitgliedsstaaten auch einer moderateren Verlängerung zustimmen. Das Council hat auf die Bedenken einiger Mitgliedsstaaten reagiert, die Maßnahme wäre diskriminierend, wenn sie nur auf den Musiksektor angewendet würde, und vorgeschlagen, die verlängerte Frist könnte auch auf audiovisuelle Künstler ausgeweitet werden. Im Hinblick auf die Rechte der Session-Musiker auf die Forderung auf ein jährliches Gehalt und die Möglichkeit für Künstler, ihre Rechte auch ohne die Verwertung durch Tonträgerhersteller einzufordern, hat der Vorstand vorgeschlagen, dass auf diese Rechte nicht verzichtet werden kann und die „Use it or loose it“-Klausel für das Copyright – bei dem die Eigentümerschaft vergessener Aufnahmen auf den Künstler zurückfallen – von den Künstlern nicht aufgegeben werden kann. Die Diskussionen werden noch länger anhalten. In Bezug auf die Frage der Harmonisierung der Methode, die Schutzfrist für Musikkompositionen mit Texten zu ermitteln, brachte der Vorstand den Vorschlag ein, den Bereich auf Musikkompositionen und spezielle Texte, die geschaffen wurden, um Musikkompositionen mit Worten darstellen, einzuschränken. Die Frage der Anwendungsfrist muss noch geklärt werden. Der Richtlinienentwurf wird auch im Europäischen Parlament behandelt. Das Komitee für Binnenmärkte und Konsumentenschutz (IMCO) hat Emmanouil Angelakas' (EPP-ED - Griechenland) Antrag am 2. Dezember 2008 angenommen. Nur wenige Zusätze wurden angenommen, unter ihnen die Anwendung der verlängerten Schutzfrist (95 Jahre) nicht nur auf Musiker, sondern auch auf audiovisuelle Künstler. Am 19. Januar 2009 soll der Rechtsausschuss seinen Bericht annehmen; das Parlament wird am 18. Februar im Plenum über den Antrag abstimmen. Government signals extension to copyright term (11.12.2008) Music copyright extension - strings attached (12.12.2008) unwatched - Verlängerung der Urheberrechtsfrist für Künstler und Plattenproduzenten (30.07.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1228
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