Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen die britische DNA-Datenbank

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So, 21/12/2008 - 12:56

(Der Artikel wurde am 18. Dezember 2008 bezüglich der Zahlen der DNA-Datenbanken und dem Anti-Terror Gesetz korrigiert.)

Am 4. Dezember 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zum Marper-Fall abgegeben; der Fall steht mit der umstrittenen nationalen DNA-Datenbank in Verbindung, die von der britischen Polizei für ihre Ermittlungen eingesetzt wird. Der Gerichtshof erklärte die Vorratsspeicherung von Zellproben, Fingerabdrücken und DNA-Profilen in der Datenbank für einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben, wie es in Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte verankert ist.

Der Fall war 2004 von Michael Marper und Junge „S“ vor Gericht gebracht worden; beide mussten nacht ihrer Verhaftung durch die Polizei in zwei unabhängigen, nicht miteinander in Zusammenhang stehenden Fällen DNA-Proben abgeben. In beiden Fällen wurden die Anklagen fallengelassen, die britische Polizei weigerte sich jedoch, die DNA-Proben der beiden Personen zu löschen und verwies dabei auf das britische Recht, laut dem die Vorratsspeicherung von DNA und Fingerabdrücken erlaubt ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gründete seine Entscheidung auf Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und stufte die unbegrenzte Speicherung der DNA und Fingerabdrücke unschuldiger Bürger durch die britische Regierung und die Polizei als illegal ein. „Die Schlussfolgerung des Gerichtshofs lautet, dass die pauschale und rücksichtslose Art und Weise, mit der die Behörden die Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile von Verdächtigen einbehält, die wie im Fall der betroffenen Antragsteller nie veruteilt wurden, lässt ein faires Gleichgewicht zwischen den wettstreitenden öffentlichen und privaten Interessen vermissen; der Staat hat damit in dieser Angelegenheit die annehmbare Grenze zur Einschätzung der Lage überschritten. Folglich stellt die Vorratsspeicherung diesem Fall einen unangemessenen Eingriff in das Recht der Betroffenen auf Respekt vor Privatleben dar, das in einer demokratischen Gesellschaft nicht akzeptiert werden kann.“

Der Gerichtshof lehnte alle Einwände der britischen Regierung ab und erklärte: „England, Wales und Nordirland scheinen die einzigen Gerichtsbarkeiten im Europarat zu sein, in denen die unbegrenzte Speicherung von Fingerabdrücken und DNA beliebiger Personen jeden Alters, die eines Vergehens verdächtigt werden, erlaubt ist.“ Der Gerichtshof nannte als Hauptproblem „das Risiko der Stigmatisierung, das aus der Tatsache entsteht, dass Personen in Positionen wie die der Antragsteller, die keines Vergehens schuldig gesprochen wurden und Anrecht auf die Unschuldsvermutung haben, in genau der gleichen Art und Weise behandelt werden wie verurteilte Personen“; im Urteil wird außerdem ausgeführt, dass sich besonders die Speicherung von Daten von Kindern nach der Freisprechung als schädlich auswirken kann, „wenn man ihre Sonderstellung und die Wichtigkeit ihrer Entwicklung und Integration in die Gesellschaft bedenkt.“

Aufgrund dieses Urteils wird von der britischen Regierung nun eine Änderung der derzeitigen Gesetzgebung erwartet, laut der die Polizei berechtigt ist, Proben von nicht verurteilten Personen einzubehalten.

Berichten zufolge werden in der britischen DNA-Datenbank derzeit mehr als 5 Millionen Proben gespeichert, von denen zwischen 573 639 und 857 366 von Personen stammen, die nicht vorbestraft sind. Das Büro des Informationskommissars warnte letztes Jahr in einer Mittleilung in diesem Zusammenhang vor den Gefahren einer darartigen Datenbank: „Mit der Schaffung einer universellen Datenbank sind beträchtliche Risiken verbunden: sie wäre äußerst intrusiv, je mehr Informationen über uns eingeholt werden, desto größer wäre die Gefahr falscher Übereinstimmungen und anderer Fehler. Das Potential für technische und menschliche Fehler, die ernsthafte Auwirkungen haben können, dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden.“

Der Schatteninnenminister Dominic Grieve warnte vor den Gefahren, die durch die Tatsache hervorgerufen werden, dass senible Daten in der Datenbank von Europäischen Mitgliedsstaaten eingesehen werden können. „Es besteht die reale Gefahr, dass eine unverhältnismäßige Anzahl unschuldiger britischer Bürger in ausländische Ermittlungen verwickelt werden.“

Das Oberhaus hat einen Zusatz zum Anti-Terrorismus Gesetz erlassen, der am 4. November von Baronin Hanham vorgelegt wurde und der die Regierung zwingen würde, die Öffentlichkeit aufzuklären, wie man seine Proben aus der Datenbank entfernen lassen kann. Korrektur: Dieser Zusatz wurde vom Britischen Parlament schlussendlich doch nicht erlassen. Das Gesetz wurde als Anti-Terror Gesetz 2008 erlassen.

„Dieser Zusatz würde den Innenminister verpflichten, Regulierungen zur Handhabung der Abläufe zu entwerfen und dem Parlament vorzulegen, mit denen die Bürger herausfinden können, welche Informationen über sie einbehalten werden und unter welchen Umständen sie die Löschung von Proben, die von der Polizei während Ermittlungen eingeholt wurden, veranlassen können,“ sagte Baronin Hanham.

Ein möglicher Zuang der britischen Regierung, der vom Eruopäischen Gerichtshof akzeptiert werden würde, wäre der Zugang der schottischen Polizei. Laut dem schottischen Strafgesetzbuch müssen DNA-Proben und daraus erstellte Profile einer Person gelöscht werden, wenn diese Person nicht verurteilt oder vollständig freigesprochen wird. Biologische Proben und Profile können jedoch drei Jahre lang gespeichert werden, falls die betroffene Person bestimmter sexueller oder gewalttätiger Vergehen verdächtigt wurde, auch wenn keine Verurteilung erfolgt.

European Court of Human Rights - Grand Chamber Judgement - Case of S. and Marper v. The United Kingdom (4.12.2008)

Innocent Britons 'may be branded criminals abroad' after Big Brother databases agreement (15.12.2008)

S. and Michael Marper v. The United Kingdom (DNA Retention) (28.05.2008)

DNA retention policy breaches human rights, rules ECHR (4.12.2008)

Lords demand amendment to help the innocent get DNA off database (6.11.2008)

unwatched: Fehler bei Britischen DNA Datenbanken rufen Bedenken hervor (5.12.2007)

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