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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.23, 3. Dezember 2008

Irland will verdeckte Überwachungen legalisieren

Verfasst von sac am 9. Dezember 2008 - 12:16
  • Irland
  • Lauschangriffe
  • Privatsphäre

Die irische Regierung hat den Entwurf für ein Gesetz angenommen, das, wenn es vom Parlament verabschiedet wird, die Polizei befugen wird, in Privatbesitze einzudringen, um verdeckte Wanzen und Videokameras zu installieren. Das Gesetz zu verdeckten Überwachungen soll legalisieren, was in Irland allgemein praktisch schon längst betrieben wird, irische Gesetz mit der Europäischen Menschenrechtskonvention abzugleichen und auf diese Weise beschafftes Beweismaterial vor Gericht verwenden zu können. Dazu wird üblicherweise eine gerichtliche Bewilligung einzuholen sein, außer bei außergewöhnlichen Umständen.

Das Verfahren, das in äußerst dringenden Fällen gewählt wird, ist zu locker. Unter dem Gesetz sieht es derzeit as, als ob diese Fälle die gerichtlichen Verfahren gänzlich umgehen könnten, sodass Überwachungen von bis zu 14 Tagen ohne jede Autorisation möglich wären. Noch stellt sich die Frage, ob diese Klausel verfassungsmäßig wäre, wenn sie eingesetzt würde, um in Wohnungen einzubrechen und sie zu verwanzen. Stattdessen wäre es vorzuziehen, bei besonders dringenden Fällen den Gardaí zu erlauben, die Überwachung ohne gerichtliche Verfügung durchzuführen, jedoch einen Antrag beim Bezirksgericht einbringen zu lassen, um die Erlaubnis zur Fortsetzung der Überwachung zu erhalten.

Trotz seines vagen Namens bezieht sich das Gesetz nur auf einen sehr schmalen Bereich – die verdeckte Überwachung von Orten mit Hilfe von Geräten, die an diesen Orten installiert sind. Viele andere Formen der Überwachung – wie der Gebrauch von GPS-Geräten zur Aufspürung von Autos, der Gebrauch von Weitwinkelobjektiven und Mikrofonen zur Überwachung aus der Distanz und live Überwachungen von Internetaktivitäten – werden nach wie vor überhaupt nicht reguliert werden. Daraus folgt, dass es wie gehabt angezweifelt werden darf, ob die Gardaí die Befugnis haben, diese Arten der Überwachung durchzuführen und ob die auf diese Art erhaltenen Beweise in Strafprozessen verwendet werden können.

Und obwohl es Gesetze zur Regulierung anderer Arten der Überwachung gibt, wie die Abhörung von Kommunikationen, Vorratsdatenspeicherung und CCTV-Einsatz durch die Garda, haben sich diese Gesetze in der Zwischenzeit auf einer ad-hoc Basis mit nur wenigen beständigen Leitsätzen zu ihrem Einsatzbereich oder Aufsichtsbereich entwickelt. Das meiste ist außerdem längst nicht mehr zeitgemäß, besonders die Gesetzgebung zu Lauschangriffen von 1993, die wegen der technologischen Veränderungen E-Mails und andere Internetkommunikationen nicht mehr ausreichend schützt.

Als Gesamtkunstwerk ist das irische Gesetz also unzulänglich. Wenn man in Betracht zieht, dass viele dieser Fragen von der Kommission zur Gesetzesreform 1998 behandelt wurden, fällt es schwer zu sehen, wie das Versäumnis, sich damit heute auseinanderzusetzen, zu rechtfertigen wäre. Auch wenn das Gesetz einige Verbesserungen abdeckt, ist es dennoch bestenfalls eine bruchstückhafte Antwort, die sich mit ähnlichen Problemen bei anderen Arten von Überwachungen nicht auseinandersetzen wird. Klar ist, dass die Zeit reif ist, das übergreifende Gesetz zur Überwachung gründlich zu reformieren. Dieser Entwurf stellt einen ersten Schritt in Richtung dieser Reform dar. Aber es ist dennoch nur ein erster Schritt, und es wäre bedauerlich, wenn die Regierung dieses Gebiet weiterhin mit Missachtung strafte, bis eine unübersehbare Straftat sie schließlich zwingt zu handeln.

Government approves covert Garda measures (18.11.2008)

Time to take a close look at surveillance (28.11.2008)

(Beitrag von TJ McIntyre - EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland)

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