Änderungen am vom Rat angenommenen Telekompaket

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Di, 09/12/2008 - 11:01

Am 27. November 2008 einigte sich der Europäische Rat auf ein politisches Abkommen zum Telekompaket. Wenngleich in der Endfassung des Texts zwar nicht die 3-Treffer-Methode befürwortet wird, die die französische Präsidentschaft vorgeschlagen hatte, wurden jedoch gleichzeitig auch einige wichtige Zusätze gestrichen, die vom Europäischen Parlament angenommen worden waren, um die Grundrechte der Bürger zu sichern.

Österreich und Dänemark haben sich beim Ratstreffen für die Wahrung von Zusatz 138 ausgesprochen. Bulgarien, Ungarn und Polen haben sich angeschlossen, um zu versuchen, die Sicherheitsvorkehrungen für User zu erhalten für den Fall, dass diese oder der Zugang zu Inhalten im Internet eingeschränkt werden. Sie fordern den Ausschluss aller Themen im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Urheberrechts und wollen stattdessen die Förderung kreativer Inhalte umgesetzt sehen. Schlussendlich entschied der Rat jedoch, den Zusatz gänzlich zu streichen, und zwar unter dem etwas fadenscheinigem Vorwand, die Formulierung wäre zu vage.

Der neue Wortlaut der abgeänderten Richtlinie für universelle Dienste erlaubt den nationalen Regulierungsbehörden, „die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetzwerke und/oder Dienste bereitstellen und den Sektoren, die sich für die Förderung legaler Inhalte in elektronischen Kommunikationsnetzwerken interessieren.“ Die angenommenen Erwägungsgründe machen deutlich, dass trotz aller Kooperationsvorgänge die systematische Überwachung des Internets nicht ermöglicht werden wird und dass die Mitgliedsstaaten und nicht die Anbieter elektronischer Kommunikationen „in Übereinstimmung mit der Rechtsstaatlichkeit zu entscheiden haben, ob Inhalte, Anwendungen oder Dienste rechtmäßig oder schädlich sind oder nicht.“

Die Entscheidung des Telekomrates, das 3-Treffer-System abzulehnen fiel, nachdem die Kulturminister am 20. November zu einem ähnlichen Schluss gekommen waren. Sie haben ebenfalls vorgeschlagen, legale Angebote für Musik oder Filme im Internet anzubieten. Der Kulturrat der EU war der Ansicht, dass „ein faires Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Grundrechten“ erreicht werden muss, während man die Onlinepiraterie bekämpfen will; an erster Stelle steht „das Recht auf den Schutz persönlicher Daten“, gefolgt von der „Informationsfreiheit“ und an letzter Stelle „der Schutz des geistigen Eigentums“.

Tatsächlich hat die Kommission das französische Gesetz zu den 3 Treffern bereits mit einer Reihe kritischer Kommentare bedacht und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, um das Gesetz in Übereinstimmung mit der Europäischen Gesetzgebung zu bringen.
Aus der Sicht der Privatsphäre liest sich der vom Telekomrat angenommene Schriftsatz allerdings nicht so gut. Demnach hat der Rat den Vorschlag des Parlaments abgelehnt, eine Studie über Internetprotokoll (IP) Adressen und deren Verwendung zu bewilligen, die von der Kommission gefördert werden hätte sollen.

Der Rat hat entschieden, Art. 6 par. 6 (der frühere Zusatz 181, angenommen vom Europäischen Parlament) zu behalten, der als Hintertürchen für die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ausgelegt worden war. Somit haben die deutschen Verfahren im Telekomrat zur Ablehnung von Zusatz 181 keine Mehrheit gefunden, obgleich der Deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos öffentlich sehr präsent ist. Er stimmte mit den Vertretern der Zivilgesellschaft überein, dass dieser Zusatz „unüberschaubare Datenhalden schaffen würde, wodurch empfindliche Daten über unsere Kommunikationen und Bewegungen einen hohen Missbrauchsrisiko ausgesetzt werden.“

Der Telekomrat hat sich dem Standpunkt der Europäischen Kommission zur Einschränkung der Verpflichtung der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zur Benachrichtigung über Datenverstöße angeschlossen, womit der Zusatz des Parlaments, der diese Vorschrift auch auf „alle Firmen, die im Internet agieren und Kundendienste anbieten, was die Datenkontrolle und Anbieter von Informationsgesellschaftsdiensten miteinschließt“ ausgeweitet sehen will, gestrichen wird.

Außerdem verpflichtet der Rat die verpflichtende Benachrichtigung an die zuständigen Behörden und betroffenen Personen nunmehr nur in Fällen, die „ein ernsthaftes Risiko für die Privatsphäre der Teilnehmer“ darstellen.

Diese Position wurde vom Telekomrat als Grundlage für neue Verhandlungen zwischen den EU-Körperschaften angenommen, die sich noch in diesem Monat treffen könnten. Außerdem wird es am 17. Februar ein informelles Treffen der Telekomminister geben. Die zweite Lesung des beschlossenen Dokuments im Europäischen Parlament könnte Anfang 2009 stattfinden.

2907th Transport, Telecommunications and Energy Council meeting (provisional version) (27.11.2008)

European Council - Reviewed ePrivacy Directive (27.11.2008)

European Council - Reviewed Universal Service Directive (27.11.2008)

Federal government supports opposition against "voluntary data retention" (25.11.2008)

EU states bin telecoms 'super-regulator' idea (27.11.2008)

Citizen safeguards striked out in EU Council (26.11.2008)

Bulgaria, Hungary, Poland - only EU members on the same page vis-a-vis Internet content control (1.12.2008)

European Council opposes Parliament on Amendment 138 (27.11.2008)

EU ministers reject ban on free downloading (21.11.2008)

Denmark and Austria speak up for citizens rights (27.11.2008)

Commission response to France's obligation of notification for its "graduated response" law (französisch, 27.11.2008)

EDRi-gram: Verordnung zur Benachrichtigung über Datenverstöße – sind sich die EU-Behörden nicht einig? (19.11.2008)

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