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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.22, 19. November 2008

Google-Leitung mit Klage wegen YouTube-Video konfrontiert

Verfasst von sac am 22. November 2008 - 16:08
  • Italien
  • Notice & take-down
  • Rechtsprechung

Vier ehemalige und derzeitige leitende Führungskräfte von Google, einschließlich dem Vizepräsidenten David Drummond, warten zurzeit auf die Bestätigung eines Bescheids, der von einem italienischen Staatsanwalts ausgestellt wurde; sie sollen wegen eines Videos über einen jungen Mann mit Down-Syndrom, das im November 2006, auf YouTube gepostet wurde, vor Gericht erscheinen.

Der Fall hat die öffentlichen Medien in 2006 in Aufruhr versetzt; schon damals wurde spekuliert, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft viel Zeit in Anspruch nehmen würden, bevor der Fall tatsächlich vor einen Richter kommt. Die Google-Führung soll am 3. Februar 2009 vor einem Mailänder Gericht erscheinen; die Anklage lautet auf Verleumdung und Unterlassung der Kontrolle persönlicher Daten. Die Klage ist das Ergebnis der Ermittlungen, die nach einer Beschwerde durch Vividown angelaufen waren, einer italienischen Interessensgruppe für Menschen mit Down-Syndrom und den Vater des Jungen angelaufen waren.

Das Video, das 2006 auf der Seite gepostet wurde, war mit einem Mobiltelefon gefilmt worden und zeigte einen italienischen Jugendlichen mit Down-Syndrom, der von vier Schülern gedemütigt wird. Google hat das Video sofort nachdem eine Beschwerde des italienischen Innenministeriums einging entfernt. EDRi-gram berichtete 2006 über den Fall, der die Tatsache unterstreicht, dass einige äußerst wichtige Vermerke wie die „Verantwortung von Eltern und Erziehern, der weitverbreitete Verfall menschlicher und sozialer Werte, die Verformung von Kultur und Verhalten“ nicht beachtet wurden, wie das EDRi-Mitlgied ALCEI erklärt. Wie auch in anderen Fällen nutzen einige Menschen auch diese Möglichkeit, die Redefreiheit einzuschränken.

Google sagte, der Fall könne zu einem bedenklichen Präzedenzfall werden; das Verfahren gegen ihre Angestellten sei nicht gerechtfertigt. Google hat bereits im Juli 2008 ausgesagt, als der Fall an die Öffentlichkeit gelangte, dass man mit der Staatsanwaltschaft kooperieren würde „um zu zeigen, dass alle Googler, die in die Ermittlungen verwickelt sind, nichts mit dem Vividown-Fall zu tun haben.“ Ein Sprecher sagte außerdem: „Wir sind der Ansicht, dass dieses Verfahren nichts mehr mit Google-Video oder dem Vorfall zu tun hat; hier geht es um das Internet, wie wir es kennen – ein offenes und freies Milieu.“

Im EU-Recht, das im italienischen Rechtssystem implementiert ist, müssen Hosting-Seiten die Inhalte von Drittparteien nicht überwachen, und müssen jedwede als anstößig bezeichnete Inhalte nur dann entfernen, wenn sie dazu aufgefordert werden. In diesem Fall wurde Google als Internetinhaltsanbieter behandelt.

Google executives to face trial in Italy: sources (5.11.2008)

Four Google Officials Likely to Stand Trial in Italy (6.11.2008)/

Google Sued Over Offensive Down Syndrome Video Clip | YouTube to Moderate All Videos Uploaded? (26.07.2008)

unwatched: Videoschocker: Google in Italien angeklagt (6.12.2006)

The "Google case" in Italy: one more excuse for censorship and repression (26.11.2006)

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