ENDitorial: Beschlagnahmungen und andere Übergriffe – es kommt tatsächlich immer noch schlimmer ...
Zwei Vorfälle, die sich vor kurzem ereignet haben (und es handelt sich dabei leider keineswegs um Einzelfälle) machen wieder mal überdeutlich, wie Verfälschungen in den italienischen Gesetzen und deren Anwendung zu allerlei Übergriffen und Missbräuchen führen können. Das Problem ist, dass diese Missbräuche nicht nur weitergehen, sondern tatsächlich immer schlimmer werden.
Über einen der Vorfälle wurde schon in einem Artikel berichtet; es handelt sich hierbei ganz eindeutig um einen Fall von Zensur (ganz gleich, wie sehr man die Tatsache auch vertuschen will).
Der andere Fall, über den wir hier sprechen wollen, könnte – wenn man ihn als Einzelfall sehen möchte – fast als eine Komödie der Irrungen durchgehen. Eine Webseite für Musiktausch wurde „beschlagnahmt“ – soll heißen, der Zugriff wurde gesperrt. Sie wurde rasch an eine andere Adresse verschoben und die Beschlagnahmung später rückgängig gemacht. Daher erlitt die Seite keinen ernsthaften Schaden und könnte durch die Proteste in Italien und im Ausland sogar beliebter geworden sein, die gegen den Versuch sie zu drosseln organisiert wurden. Die Anstifter dieser Art der Unterdrückung (wie immer die Führenden am Musikmarkt) wurden (in diesem Fall und bis auf weiteres) geschlagen und lächerlich gemacht. Die Vorgehensweise in dieser grotesken Angelegenheit brachte aber einige äußerst beunruhigende Missbräuche ans Licht.
Viele Probleme werden seit vielen Jahren durch die peinliche Eigenart der italienischen Gesetzgebung hervorgerufen, Verstöße gegen das Urheberrecht als Straftat zu verfolgen. Es gilt seit jeher als schlimmes Vergehen, Computer, Server etc mit einer brutalen Methode zu beschlagnahmen, die für Ermittlungszwecke nutzlos ist und nicht nur Verdächtige, die „unschuldig sind, bis ihre Schuld bewiesen ist“, auf tragische Weise schädigt, sondern auch die Personen und Organisationen, die mit den Fakten (oder Verdächtigungen) der Ermittlungen nichts zu tun haben.
In den letzten Jahren hat das Problem jedoch eine neue Wendung genommen, in der das Konzept der „Beschlagnahmung“ auf sehr merkwürdige Art und Weise auf die Unterdrückung einer Webseite ausgeweitet wird, oder, wenn die Webseite wie in diesem Fall nicht in Italien ist, die italienischen Internetdienstanbieter gezwungen werden, den Zugang zu sperren (oder sogar wie bei diesem Beispiel den „Verkehr“ willkürlich auf eine andere ausländische Webseite umzuleiten, die darauf ausgerichtet ist, die Leute, die auf die gesperrte Quelle zugreifen wollen, zu verfolgen).
Es wäre gefährlich, die Auswirkungen dieser Vorgehensweisen zu unterschätzen, die allzu bereitwillig von den Internetanbietern unterstützt werden, die sich vor allem um ihre eigennützigen Interessen kümmern, bevor sie auch nur einen Gedanken an die Rechte ihrer Kunden verschwenden. Sie gehen weit über die Konsequenzen der einzelnen Fälle hinaus und schlagen Kriterien und Vorgehensweisen vor, die sich bis zur Unterdrückung von jeglicher unerwünschter Meinungsäußerung oder Information auswachsen können und auch auf Unternehmen ausweiten lassen, die sich im Wettbewerb um „bevorzugte“ Interessen befinden.
Um alles noch schlimmer zu wachen, wurde in diesem Fall eine Seite angegriffen, die kein Filesharing anbietet, sondern lediglich Informationen darüber, wo Ressourcen gefunden werden können. Dadurch könnte die absurde Situation entstehen, dass nicht nur die Anbieter von Verbindungen, sondern auch Suchmaschinen zu Zensoren, Spionen und „Sheriffs“ für Anfragen und Verbote im Internet verwandelt werden, die in jedem Land vorkommen können und auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen.
In einem „Regelpaket“, das vor kurzem (am 24. September 2008) vom Parlament der Europäischen Union angenommen wurde, wurden „Maßnahmen, die eine Kontrolle der Internetuser ermöglicht hätten, abgelehnt“. Genauer gesagt lehnten die MEPs den Vorschlag ab, dass ISPs alle Downloads filtern und diejenigen, die gegen das Urheberrecht verstoßen, bestrafen sollten, wodurch sie in eine Art Online-Polizei verwandelt worden wären.
Natürlich bleibt nun abzuwarten, ob und wie diese „guten Vorsätze“ umgesetzt werden, aber die italienischen Behörden scheinen wieder einmal besonders geneigt, den Launen und Wünschen derer, die „neue Ideen einbringen“ Folge zu leisten und wie immer in der Sicherstellung der Meinungsfreiheit und der Bürgerrechte bei weitem nicht vorsichtig und genau genug vorzugehen.
An update on the Italian PirateBay case (8.10.2008)
The European Parliament voted the Telecoms Package (8.10.2008)
unwatched: ENDitorial: Ein törichtes Gesetz und ein perverses „Straf“maß (24.09.2008)


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