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EDRi-gram, Nr. 6.20; 22. Oktober 2008 |
Neuer holländischer Notice & Takedown-Code wirft Fragen auf
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Sa, 25/10/2008 - 16:12
Die niederländische Regierung und führende Marktbeteiligte haben einen neuen Notice & Takedown-Verhaltenscode aufgestellt. Der Code soll dazu dienen, die Verantwortlichkeiten der Internetmittler (besonders Hostingprovider) klarzustellen, wenn diese mit einer Meldung konfrontiert werden, dass Onlineinformation (unter dem niederländischen Strafrecht) strafrechtlich verfolgbar ist. Die Reaktionen auf den Code sind gemischt. Viele der Hostingprovider haben den Code nicht unterzeichnet. Andere halten ihn für symbolisch. Tatsächlich scheint der Code die derzeitigen rechtlichen Auflagen der Internetdienstanbieter eher zu verschleiern, wenn es um strafbares und rechtswidriges Material geht. Unglücklicherweise findet sich nirgends im Code ein Hinweis auf die Meinungsfreiheit und das Thema Zensur. Auch wenn der Code keinen Rechtsstatus hat, geht er in vielen Belangen wesentlich weiter als das niederländische Gesetz. Der Code besagt, dass eine Meldung eines Staatsanwalts, Material sei strafbar, vom Anbieter nicht in Frage gestellt werden darf, weil der Staatsanwalt den illegalen Tatbestand bereits festgestellt hat. Dennoch deckt eine neue Untersuchung des Zentrums für Cybercrime-Studien (Cycrics), die von der niederländischen Regierung in Auftrag gegeben wurde, die Unzulänglichkeit der niederländischen Gesetze in Bezug auf Notice & Takedown auf. Insbesondere fand man heraus, dass der Staatsanwalt über keine angemessenen legalen Mittel verfügt, um Materialien entfernen zu lassen. Die Untersuchung schließt damit, dass „es ausreichend Garantien im Prozess gibt, um die Interessen der Internetuser und die Informationsrechte zu schützen.“ Die niederländische Regierung ließ ausrichten, man untersuche die betreffenden Gesetze, aber sie hat das Problem im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz völlig ignoriert. Für den Fall der Meldungen von strafbarem und rechtswidrigem Material durch andere Personen als den Staatanwalt sieht der Code vor, dass ein Mittelsmann das Material entfernt, wenn es „eindeutig“ strafbar oder rechtswidrig ist. Falls nicht, kann die Partei, die die Entfernung anstrebt, entweder die Strafverfolgungsbehörden einschalten oder einen Zivilprozess anstrengen. Eine Put-back Option wird nicht ausdrücklich erwähnt. Der Code besagt, dass Mittler vorsichtig zu sein haben, keinerlei Inhalte zu entfernen als die, die in der Meldung erwähnt werden. Der Code ändert nicht an den Umständen, unter denen Rechteinhaber belastende Daten über angebliche Urheberrechtsverletzer erfassen können. Aus diesem Grund hat BREIN, stellvertretend für die Rechteinhaber in den Niederlanden, klargestellt, dass man den derzeitigen Code als unbefriedigend empfinde. Um die Angelegenheit noch komplizierter zu machen, führt der Code das Konzept des „ununerwünschten“ oder „schädlichen“ Materials ein, dass laut Definition unter niederländischem Recht weder illegal noch rechtwidrig ist, aber das ein Anbieter selbst wegen der „unerwünschten“ oder „schädlichen“ Natur der Sache nicht hosten will. Der Code besagt, dass es dem Anbieter freisteht, solche Kriterien selbst zu entwickeln die Meldungen über „unerwünschte“ oder „schädliche“ Materialien gleich zu behandeln wie Meldungen illegaler Inhalte. Dass sich die Regierung in diesen Teil des Codes einmischt, ist aus der Sicht der Meinungsfreiheit eindeutig problematisch. Die Einmischung der Regierung in diesen Teil des Codes stellt eindeutig ein Problem dar. Der Code macht nicht klar, welche Kategorien von Inhalten vom Mittler rechtmäßig als „unerwünscht“ oder „schädlich“ eingestuft werden dürfen. Und unglücklicherweise verbietet der Code den Strafverfolgungsbehörden auch nicht ausdrücklich, Meldungen über „unerwünschte“ oder „schädliche“ Materialien auszuschicken, obwohl solche Meldungen illegal wären. Der Code wurde im Kontext der National Infrastructure Cybercrime, einer öffentlich-privaten Partnerschaft angenommen, der mehrere Abteilungen der niederländischen Regierung mit einschließt sowie große niederländische Breitbandanbieter wie KPN, XS4all und Kabelanbieter. Es gibt keine offizielle Auflistung der Teilnehmer am Code. Notice-And-Take-Down Code of Conduct (9.10.2008) Dutch 'Notice-and-Take-Down' Code of Conduct issued (14.10.2008) Cycris Research on art. 54a of the Dutch Penal Code (13.05.2008) Hosters en Brein sluiten piraterij-compromis (9.10.2008) (Beitrag von Joris van Hoboken - EDRi-Mitglied Bits of Freedom -Niederlande) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1160
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