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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.20, 22. Oktober 2008

Internationaler Aktionstag „Freiheit statt Angst“, 11. Oktober 2008

Verfasst von sac am 25. Oktober 2008 - 15:52
  • Deutschland
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Fluggastdaten / PNR
  • Kameraüberwachung
  • Kennzeichnungspflicht
  • Weltweit
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Am 11. Oktober 2008 wurden unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ die ersten weltweiten Proteste gegen Überwachugsmaßnahmen wie die Speicherung aller Telekommunikationsdaten, die Überwachung von Flugreisenden und die biometrische Registrierung der Bürger abgehalten. In mindestens 15 Ländern forderten Bürger den Abbau der Überwachung, den Stopp neuer Überwachungsmaßnahmen und die unabhängige Bewertung der bestehenden Überwachungsmaßnahmen. „Eine freie und offene Gesellschaft kann nur existieren, wenn es bedingungslos private Plätze und Kommunikationen gibt“, wurde in einem internationalen Memorandum erklärt.

Der größte Protestmarsch gegen Überwachung in der deutschen Geschichte fand in Berlin statt. Die Teilnehmer an der 2 km langen Demonstration trugen Banner mit Botschaften wie „Du bist Deutschland, du bist verdächtig“, „Nein zu Stasi 2.0 – hier gilt die Verfassung“, „Angst vor Freiheit?“ und „Gläserne Bürger machen eine zerbrechliche Demokratie“. Neben thematisch passenden Musiktracks hörte man auch laute Sprechchöre wie „Wer heute noch darüber lacht, wird morgen früh schon überwacht!“ oder „Wir sind hier und wir sind laut weil man unsre Daten klaut!“. Während der Proteste, bei denen mehr als 100 Bürgerrechtsgruppen, Berufsverbände, Gewerkschaften, politische Parteien und andere Organisationen vertreten waren, gaben Künstler Parodien auf die Überwachungsgesellschaft zum Besten.

In ihren Schlussworten vor dem Brandenburgertor forderten die Organisatoren politische Konsequenzen: padeluun von der Bürgerrechtsgruppe FoeBuD sagte, die Politiker müssten im Angesicht dieser Proteste nun endlich reagieren und die Blankospeicherung aller Telekommuniaktionsdaten, die seit 2006 praktiziert wird, rückgängig machen. Patrick Breyer vom Deutschen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) präsentierte einen 5-Punkte Plan, demzufolge die Überwachung eingeschränkt werden soll, bestehende Gesetze überprüft werden und Pläne für neue Überwachungsmaßnahmen gestoppt werden sollen. Im Laufe einer „neuen, freiheitsliebenden Sicherheitspolitik“ sollten vor allem in besondere vorbeugende Maßnahmen wie Jugendprojekte investiert werden; außerdem sei es vonnöten, sich auf die „wirklichen Probleme“ der Menschen wie Armut und Bildung zu konzentrieren. Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom AK Vorrat kündigte weitere Kundgebungen und Aktionen an und lud die Teilnehmer auf verschiedene Parties in sieben Berliner Clubs ein, wo unter dem Motto „Die lange Nacht der Überwachung“ gefeiert wurde.

In anderen Ländern fanden am 11. Oktober im Rahmen von „Freiheit statt Angst“ folgende Veranstaltungen statt: Protestveranstaltung mit Musik und zahlreichen Kunstaufführungen in Den Haag, Vorlesungen in Rom, die gemeinsame Kartierung von Überwachungskameras in Madrid, Kunstperformances vor dem Parlament in Wien, Protestveranstaltungen in Paris, Prag, Sofia und Stockholm, die Verteilung von Datenschutzsoftware in Kopenhagen, Informationsveranstaltungen in Guatemala City und Buenos Aires sowie die spektakuläre Beleuchtung des Rathauses von Toronto. In London protestierte man am Parliament Square mit einer riesigen Collage aus Fotos, auf denen der Prämierminister und das Motto des Tages „Freiheit statt Angst“ abgebildet waren, gegen die Errichtung eines Überwachungsstaats.

Vor dem Aktionstag hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor einer „Überwachungslawine in Deutschland“ gewarnt: der Gruppe zufolge hatte das Deutsche Parlament die Überwachung und Kontrolle der Bürger in den letzten 10 Jahren um mindestens das 21-fache verstärkt. An der politischen Tagesordnung stünden derzeit außerdem mindestens 18 neue Überwachungsanträge, zum Beispiel die Blankoeinholung der Fuggastdaten und die Weitergabe persönlicher Daten an die USA.

In einer Stellungnahme vom 14. Oktober 2008 gab der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes an, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung legal korrekt umgesetzt würde. Der Deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont jedoch, dass sich die Stellungnahme des Generalanwalts auf die Klage der Irischen Regierung bezieht, die sich nur mit formalen Fragen beschäftigt. Sie gilt nicht für die Tatsache, dass die absolut nicht nachvollziehbare Registrierung der Telekommunikationsgewohnheiten und –bewegungen der gesamten Bevölkerung der Europäischen Union ohne konkrete Verdachtsmomente eindeutig übertrieben ist und außerdem ganz klar gegen die Menschenrechte verstößt.

Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts Gehör schenkt und Irlands Klage ablehnt, wird man sich mit der Frage der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten in einem zweiten Durchlauf auseinandersetzen müssen. Dieser zweite Durchlauf wird höchstwahrsheinlich vom Deutschen Bundesverfassungsgerichtshof eingeleitet werden, wo eine Klage von über 34 000 Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung wartet.

In einem anderen Fall soll der Deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in Kürze über die Anwendung einer einstweiligen Verfügung gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Anwendung richtet sich hauptsächlich gegen die Vorratsspeicheung von Internetzugängen, Anonymisierungsdiensten und E.Mail Daten, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die entgültige Entscheidung des Verfassungshofeswird wharscheinlich fallen, nachdem der EuGH über die Menschenrechtsfrage entscheiden hat.

International Action Day "Freedom not fear - Stop the surveillance mania!" on 11 October 2008

Freedom Not Fear: the Big Picture unveiled on Parliament Square (11.10.2008)

Advocate General Bot considets that the directive on data retention is founded on an appropriate legal basis (14.10.2008)

Constitutional complaint filed against German Telecomms Data Retention Act

(Beitrag vom Deutschen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

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