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EDRi-gram, Nr. 6.20; 22. Oktober 2008 |
Europäischer Rat ändert das PNR-Schema völlig um
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Sa, 25/10/2008 - 15:45
Der Europäische Rat hat damit begonnen, den Antrag der Europäischen Kommission auf ein EU-PNRi-Schema von Grund auf umzuschreiben, weil einige EU-Regierungen in dieser Angelegenheit sogar noch einen Schritt weiter gehen wollen. Einige Regierungen in der EU - allen voran Großbritannien - wollen das PNRi-Schema, das derzeit im US-EU Abkommen auf alle Reisearten angewendet wird (Flugreisen, Überlandreisen und Seereisen), nicht nur auf Reisen in und aus der EU ausweiten, sondern auch auf Reisen zwischen EU-Ländern und auch auf Reisen in diesen Ländern selbst. Sie fordern außerdem, dass die Daten und Informationen, die dabei eingeholt werden, nicht nur für Ein- und Ausreisen, sondern auch für Strafverfolgungszwecke verwendet werden. Der erklärte Zweck der Dateneiholung besteht in der „Vorbeugung, Speicherung, Untersuchung, Verfolgung und Bestrafung von Terrorismus und einer Reihe anderer schwerer Vergehen, die unter Bezug auf die Leiste in der Rahmenentscheidung zum Europäischen Haftbefehl definiert sind.“ Es gibt jedoch noch einen Zusatz, der Kontrollen noch einfacher macht: „Dies würde selbstverständlich auch die Anzeige und Verfolgung anderer Vergehen abdecken, die im Zuge der Kontrollen ans Licht kommen.“ Während die PIUs (Passenger Information Units) die Daten von Fluglinien einholen und die Einstufung der Passagiere vornehmen, wären „zuständige nationale Behörden“ befugt, diese Daten auch für andere Zwecke als die Einstufung von Sicherheitsrisiken für Flüge zu verwenden. Die Liste der einzuholenden Daten deckt praktisch die gleichen 19 Datensets ab, die auch im Abkommen zwischen der EU und den USA angeführt werden. Außerdem werden die Daten zweimal weitergeleitet, einmal 48 Stunden vor dem Abflug, ein weiters Mal wenn alle Passagiere an Bord sind. Die Vorgehensweise zur Analyse von „terroristischen oder kriminellen Bedrohungen“ wird aus einer ersten Analyse „die auf Risikofaktoren basiert“ bestehen (wie das Ursprungsland oder das Reiseziel) „die von den zuständigen (nationalen) Behörden im Vorfeld festgelegt werden“ und einer zweiten Analyse, die auf „nationalen, internationalen und europäischen Akten“ basiert. Das Problem hierbei ist, dass die 27 EU-Länder „Watch Lists“ führen, die sich extrem voneinander unterscheiden. Daher wird im Antrag vorgeschlagen, „gemeinsame Methoden und Indikatoren“ zu entwickeln. Da einige der Mitgliedsstaaten das Schema nicht auf Flüge innerhalb der EU ausweiten wollen, wird im Text angeführt, dass diejenigen der Staaten, die diese Maßnahme auf nationaler Ebene einzuführen, „ausdrücklich anerkannt“ werden soll. Das bedeutet, dass die Fluggastdaten auf allen Flügen in und aus der EU von allen Mitgliedsstaaten eingeholt werden und wenn ein Mitgliedsstaat zusätzlich auch die Flüge innerhalb der Gemeinschaft überwachen will, ist dies ohne weiteres möglich. EU-PNR scheme being re-written by the Council (4.10.2008) Observatory: EU surveillance of passengers (PNR) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1157
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