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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.20, 22. Oktober 2008

Einige Zusätze des vom EP verabschiedeten Telekompakets sind nach wie vor besorgniserregend

Verfasst von sac am 25. Oktober 2008 - 15:38
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Privatsphäre
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Einige der Zusätze des vom Europäischen Parlament (EP) verabschiedeten Telekompakets bereiten den Bürgerrechtsgruppen bei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und IP nach wie vor Sorgen. Außerdem sorgt die Tatsache, dass einige der Ergänzungen des EPs nicht in der neuen Akte der Arbeitsgruppe für Telekommunikation des Europäischen Rats aufscheinen, für noch mehr Verwirrung.

Patrick Breyer von der deutschen Arbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung zufolge kann Zusatz 181, der vom Europäischen Parlament in Bezug auf Richtlinie 2002/58/EC verabschiedet wurde, als Legalisierung von „freiwilligen“ Praktiken von Pauschalvorratsdatenspeicherungen ausgelegt werden, wie sie derzeit in den USA betrieben werden. Der Zusatz würde die gesamte Regulierung des Datenverkehrs, wie sie in Artikel 6 der Richtlinie festgelegt ist, gegenstandlos machen. Er bezieht sich nicht nur auf den Zeitpunkt, an dem tatsächlich ein Netzwerkfehler passiert, sondern würde eine allgemeine Einholung der Verkehrsdaten zulassen mit der Begründung, sie wären „sicherheitstechnisch“ wertvoll. Es besteht außerdem kein Zeitlimit.

Zusatz 181 erweitert Artikel 6 um folgende Bestimmung: „Ohne Beeinträchtigung der Übereinstimmung mit den Verordnungen abgesehen von Artikel 7 der Richtlinie 95/46/EC und Artikel 5 dieser Richtlinie, können Verkehrsdaten aus berechtigtem Interesse der Datenaufseher zum Zwecke der Implementierung von technischen Maßnahmen verarbeitet werden um die Netzwerk- und Informationssicherheit, wie in Artikel 4 (c) der Richtlinie (EC) 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 10. März 2004 festgelegt, der die Europäische Behörde für Netzwerk- und Informationssicherheit einführt, eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienstes, eines privaten oder öffentlichen elektronischen Kommunikationssnetzwerkes, eines Endgeräts der Informationsgesellschaft oder einem verwandten Gerät und elektronischen Kommunikationszubehörs zu gewährleisten, mit Ausnahme von Fällen, bei denen derartige Interessen von den Interessen der Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen aufgehoben werden. Die Verarbeitung muss darauf beschränkt werden, was für die Ziele der Sicherheitsabläufe unbedingt notwendig ist.“

Es hat den Anschein, als stünden die meisten der EU-Mitgliedsstaaten diesem Zusatz bereits ablehnend gegenüber.

Abr auch andere Zusätze zum 3-Treffer System sind wieder an der Tagesordnung. Am 14 Oktober 2008 haben die Arbeitsgruppe für Telekommunikation des Europäischen Rats und die Informationsgesellschaft ein Dokument veröffentlicht, das den pro-Bono Zusatz 166 (Artikel 32a) der Richtlinie für universellen Zugang (Harbour Bericht) im Telekompaket ohne jede Erklärung oder Rechtfertigung strich, in dem der Widerstand des Parlaments gegen das System der 3 Treffer wiederholt wird.

Fraglicher Artikel, der da lautet, „Artikel 32a Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen: Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle Einschränkungen der Rechte der User auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen, wenn solche notwendig sind, durch geeignete Maßnahmen implementiert werden, in Übereinstimmung mit den Grudnsätzen der Proportionalität, Effektivität und Abmahnung. Diese Maßnahmen dürfen in Übereinstimmung mit Richtlinie 2000/31/EC die Entwicklung der Informationsgesellschaft nicht behindern und dürfen mit den Grundrechten der Bürger nicht im Widerspruch stehen, was das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren mit einschließt“ und mit einer klaren Mehrheit im Parlament verabschiedet wurde, fehlt in der derzeitigen Fassung des Europäischen Rates schlicht und einfach, und es wurde keine wie auch immer geartete Erklärung dafür abgegeben.

Der Text enthält einige andere Zusätze, die den Weg für das 3-Treffer System ebnen, den ISPs Kosten aufbürden und die Aufsicht der Europäischen Kommission und nationaler Regulatoren aus dem Weg räumen, die die User vor Inahltsfilterungen schützen sollen.

Gleichzeitig scheint auch der Artikel, der die französischen Maßnahmen der gestaffelten Rückmeldungen unterstützen soll (der Zusatz zur Zusammenarbeit 112 – Artikel 33 (2a)) nach wie vor auf.

Einige der Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Irland, Deutschland, Österreich und Ungarn distanzieren sich vom Dokument des Europäischen Rats, die französische Regierung hingegen drängt darauf, ihr System für alle Mitglieder der EU durchzusetzen.

In einem Versuch, die Position der deutschen Regierung zu beeinflussen, organisierte die französische Botschaft in Berlin ein Seminar „über die Entwicklung von kreativen Inhalten online“ unter dem Titel „Kann das Olivennes-Abkommen die Weichen für die digitale Zukunft stellen?“. Bei dem Seminar sagte die deutsche MEP Ruth Hieronymi deutlich, dass der Zusatz zur Zusammenarbeit 112 des Harbour Berichts im Telekompaket die Grundlage für die gestaffelte Rückmledung im EU-Recht darstellt. „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass der rechtliche Rahmen besteht, ein Modell á la Olivennes zu erstellen, das mit dem Europäischen Recht übereinstimmt“, sagte sie in Bezug auf das Telekompaket.

Sie gestand auch ihre persönliche Verantwortung für die Zurücknahme von Zusatz 132 in der Rahmenrichtlinie ein, der sich gegen die gestaffelte Rückmeldung ausspricht und im direkten Widerspruch mit Zusatz 112 und den anderen pro-Olivennes Maßnahmen stand.

Hieronymis Kommentare zeigen, dass der Versuch, die gestaffelte Rückmledung und Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts in den Harbour-Bericht einzuführen, bewusst unternommen wurde. Das bedeutet, dass eine Abstimmung für die Richtlinie, wie sie sich derzeit präsentiert, offenkundig eine Abstimmung für die gestaffelte Rückmeldung bdeuten wird. Wenn die Regierungen, die ihre Ablehnung kundgetan haben, ihren Widerstand nicht einsetzen, wird das Gesetz zur Einführung der gestaffelten Rückmeldung bis Dezember in allen EU-Ländern eingeführt werden, da der Rat anscheinend entschieden hat, das Dokument abzuschließen und nicht für eine zweite Lesung an das EP zurückzusenden.

European Council set to overturn Parliament on 3-strikes (15.10.2008)

Working Party on Telecommunications and Information Society - Compromise Proposal for the consolidated version of the proposal amending directive 2002/22/EC (10.10.2008)

"Co-operation" amendment WAS designed to support 3-strikes (17.10.2008)

unwatched: Das Europäische Parlament stimmt für das Telekompaket (8.10.2008)

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