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EDRi-gram, Nr. 6.19; 8. Oktober 2008 |
Ein Update zum italienischen PirateBay-Fall
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Mo, 13/10/2008 - 16:35
Der Gerichtshof von Bergame setzt die Beschlagnahmung außer Kraft, führt jedoch ein Fallrecht ein, das gegen die Bürgerrechte verstößt. Am 16. August 2008 hat ALCEI bei der Italienischen Datenschutzbehörde einen Bericht über Gesetzesverstöße bei der Anordung zur vorläufigen Beschlagnahmung des Gerichts für vorläufige Ermittlungen des Gerichtshofs Bergamo eingebracht. In dem Bericht legt ALCEI dar, dass: - fälschliche und manipulative Ausweitung der Auflagen vorliegen, die den „Überfall“ auf den Online-Verkehr bei einer vorläufige Beschlagnahmung untersagen; - die Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses außerhalb der italienischen Rechtssprechung vorliegt und, schlimmer noch, die Vollstreckung sich nicht auf ein tatsächliches Kriminaldelikt bezieht, sodern auf „statistische“ Hypothesen, welche auf Daten basieren, die wissenschaftlich nicht nachweisbar sind; - Verfehlungen der Guardia di Finanza Bergamo vorliegen, die die Internetdienstanbieter ohne richterliche Verfügung angewiesen hat, alle Verbindungsanfragen aus Italien für die thepiratebay.org-Webseite an eine andere Seite weiterzuleiten, die in Großbritannien von einer Organisation im Dienst der Musikindustrie betrieben wird; Während wir noch der Entscheidung des Datenschutzbehörde harren (die hoffentlich in Bälde fallen wird), hat der Gerichtshof Bergamo die Anordnung zu vorläufigen Beschlagnahmung mit einem Urteil außer Kraft gesetzt, das, anstatt die Probleme zu lösen, die sich aus der ersten Entscheidung ergeben, noch ärgere Probleme anrichtet. Der Gerichtshof Bergamo hat die Beschlagnahmung tatsächlich außer Kraft gesetzt, jedoch nur aus rechtlicher Sicht. Wie ALCEI schon aufgezeigt hat, kann „Beschlagnahmung“ nicht einfach als „Überfall von Onlineverkehr“ interpretiert werden. Das Gericht hat nicht, wie zu erwarten gewesen wäre, als Erstes den Mangel an italienischer Rechtssprechung untersucht. Dadurch hat der Gerichtshof Bergamo ein gefährliches Fallrecht geschaffen, das es - dem Grundsatz auf Gegenseitigkeit folgend - allen ausländischen richterlichen Beamten erlaubt, gegen italienische Bürger zu ermitteln und diese vor Gericht zu bringen, und weiters, was die Absurdität des Ganzen noch steigert, auch ohne jedes Beweismittel, dass ein Vergehen vorliegt, nun eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund von „statistischen Kalkulationen“ durchgeführt werden kann . Außerdem erlaubt der Gerichtshof von Bergamo einerseits „jenen, die Ideen einbringen“, auf einen zusätzlichen und barbarischen Zusatz zum Urheberrecht zu drängen, indem er festlegt, dass auch wenn die vorläufige Beschlagnahmung fälschlicherweise angeordnet wurde, diese dennoch „theoretisch mit sect.14.D.L.VO 70/03 (Durchsetzung der EU E-Commerce Richtlinie, die sich auf die Haftung der ISPs bezieht) übereinstimmt“, während er andererseits die offensichtlichen Fehler in der Gesetzesauslegung bestätigt, indem er die Rolle der ISPs als „Internetsheriffs“ festlegt. ALCEI - An update on the Piratebay case (8.10.2008) ALCEI: pericolosa l'ordinanza sulla Baia (8.10.2008) unwatched: Italienische Justiz will eine ausländische Website „beschlagnahmen“ (27.08.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1147
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