Dritter Phorm-Probelauf hat begonnen, während die Bedenken zur Privatsphäre nach wie vor bestehen bleiben

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Mo, 13/10/2008 - 14:23

Nach einer von Aktivisten eingebrachten Beschwerde im Juli 2008 gegen die britischen Unternehmen BT und Phorm wegen ihrer angeblich illegalen geheimen ISP-Level Adwareprobeläufe hat die Londoner Polizei entschieden, den Fall nicht zu untersuchen, da angeblich ein impliziertes Einverständnis ihrer Kunden bestanden habe. BT begann den dritten Probelauf der Phorm-Technologie am 30. September und forderte die Kunden diesmal auf, ausdrücklich zuzustimmen.

Phorm wird verwendet, um den Browsing-Hintergrund eines Users zu überwachen, indem eine Kopie der Orte, die der User besucht und der Suchbegriffe, die er oder sie eingibt, erstellt wird. Daraufhin werden auf Webseiten, die sich für die Verwendung von Phorm registriert haben – wie BT, Talk Talk und Virgin - Werbungen geschaltet, die sich auf diesen Hintergrund beziehen.

Phorm kam ins Kreuzfeuer der Kritik und wurde beschuldigt, gegen Gesetze gegen unbefugte Überwachungen von Daten zu verstoßen. Verfechter der Privatsphäre zeigen sich ebenfalls besorgt über die Informationen, die die Technologie über die Browsinggewohnheiten der User einholt.

„Die London City Police wird in dieser Angelegenheit nicht ermitteln, da entschieden wurde, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Einer der Hauptgründe für diese Entscheidung gründet sich auf das Fehlen jedweder krimineller Absichten seitens BT und Phorm Inc. in Zusammenhang mit diesen Probeläufen. Außerdem ist man zu der Ansicht gelangt, dass es ein gewisses Maß an implizitem Einverständnis seitens der BT-Kunden zu den Probeläufen gegeben habe, da das Ziel darin bestand, die Qualität ihrer Produkte zu steigern“ heißt es in einem Email von Sergeant Barry Murray an Alex Hanff, dem Anti-Phorm Aktivisten, der das Dossier gegen die beiden Unternehmen erstellt hat.

Der Ansicht der Polizei nach wird die Angelegenheit als Zivilstreit angesehen und „es gibt keine Hinweise, dass kriminelle Absichten bestehen.“ Nicholas Bohm, der Anwalt der Foundation for Information Policy Research findet die Erklärung der Polizei schlichtweg „erbärmlich“ und weist darauf hin, dass Phorm gegen zahlreiche Strafgesetze verstoße, besonders wenn kein Einverständnis vorliegt. „Die Reaktion der Londoner Polizei zeugt nicht zuletzt von einem gewaltigen Desinteresse daran, was vorgefallen ist. Zu behaupten, BTs Kunden hätten ihr Einverständnis gegeben ist absurd. BTs Kunden haben nie etwas getan, das als Einverständnis ausgelegt werden könnte, weil sie vorsätzlich im Dunkeln gehalten wurden. Zu der Frage, ob kriminelle Absichten vorgelegen haben, nun, sie haben beabsichtigt, Kommunikationen anzuzapfen. Darin bestand der Zweck ihres Tun. Zu sagen, es sei keine kriminelle Absicht vorgelegen, bedeutet, die rechtlichen Auflagen für kriminelle Absichten bewusst misszuverstehen,“ sagte er.

Im Februar, nach den ersten beiden Probeläufen der Technologie zur Anzapfung und Profilerfassung der Verwendung des Internets durch ihre User wurden BT und Phorm durch das Innenministerium darauf aufmerksam gemacht, dass die Technologie durch RIPA gedeckt war, die Lauschangriffe reguliert. Das System selbst könne legal sein, falls das Einverständnis vorliege, aber es scheint, dass während dieser Probeläufe keinerlei Einverständnis eingeholt worden war.

Das Büro des Informationskommissars (ICO) forderte im April 2008, das Phorm-System für gezielte Werbeschaltungen mit ausdrücklichem Einverständnis der User zu betreiben und gab an, dass man Phorms Probeläufe und die kommerzielle Markteinführung kontrolliert würde, um sicherzustellen, dass die Datenschutzgesetze eingehalten würden. Das ICO sagte, dass es nach den Diskussionen zu keinerlei Gesetzesverstößen in Zusammenhang mit persönlichen Daten gekommen zu sein schien.

Die Kommissarin für Informationsgesellschaft Viviane Reding hat die Britische Regierung aufgefordert, bis Ende August eine Erklärung abzugeben, inwiefern die Phorm-Technologie mit den EU-Gesetzen zu Datenschutz und Privatsphäre konform gehen. Das Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform (BERR) antwortete im September und gab im Grunde an, Phorms Produkte könnten mit dem Wissen und Einverständnis der User gehandhabt werden, und die User würden „zwangsläufig mit einer Stellungnahme über das Produkt konfrontiert und aufgefordert, eine Wahl zu treffen, ob sie involviert werden möchten oder nicht.“

Wie Nicholas Bohm jedoch aufgezeigt hat, ist es äußerst wahrscheinlich, dass sie gegen die RIPA verstoßen, außer die ISPs haben die ausdrückliche Zustimmung der Kunden, deren Profile verwendet werden als auch der Werbeseiten, die diese verwenden. „Die unausweichliche Schlussfolgerung daraus ist, dass ein ISP, der ein Phorm-System betreibt, maßgeblich gegen RIPA verstoßen wird. Phorm regt zu Aufträgen dieser Verstöße an, was selbst ein Vergehen laut Gewohnheitsrecht darstellt (und ein Vergehen unter Sektion 44 des Gesetzes zu schwerwiegende Vergehen 2007, wenn es in Kraft tritt, um das Gewohnheitsrecht zu ersetzen)“, sagte Bohm

Die Frage ist nun, ob die britischen Behörden wussten, dass Kommunikationen zwischen Internetusern und Webseiteninhabern während des Webbrowsens rechtlich gesehen privat sind, genau wie Kommunikationen zwischen zwei Privatpersonen. Sie sind der Ansicht, dass zukünftige Phorm-Anwendungen legal sein könnten. Andererseits weigern sie sich, ihre Stellungnahme an die Europäische Kommission über die ersten beiden Probeläufe zu veröffentlichen.

Ohne eine klare Antwort auf diese Fragen begann BT am 30. September einen neuen Probelauf der Phorm-Technologie und verlangte diesmal schon im Vorfeld das Einverständnis der User zur Teilnahme am Versuch. Das Unternehmen bot sogar Sonderkonditionen an, wie das Angebot, wohltätige Zwecke zu unterstützen, wenn die User ausdrücklich zustimmten, ihre Internetprofile zu Werbezwecken nutzbar machen zu lassen, ein Upgrade für ein schnelleres Breitbandpaket, Preisnachlässe, Gutschriften für gratis Musik- oder Antivirus-Softwaredownloads usw.

Digital-Rights Aktivisten kämpfen schon eine ganze Weile gegen Phorm und haben nun nachgewiesen, dass es tatsächlich keinen Schutz für die britischen Bürger gegen Gesellschaften gibt, die ihre Kommunikationen illegal anzapfen wollen.

Die Anwälte der Europäischen Kommission untersuchen die Erklärung der britischen Regierung, warum nichts unternommen wurde.

Police drop BT-Phorm probe (22.09.2008)

Phorm mulls incentives for ad targeting wiretaps (26.09.2008)

4 good reasons not to take part in the BT Webwise trial (30.09.2008)

What BERR want from Phorm - and what we think they're missing (19.09.2008)

The Phorm "Webwise" System (18.05.2008)

unwatched: UK: Phormgerichtete Werbetechniken unter Druck (26.03.2008)

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