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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.19, 8. Oktober 2008

RapidShare muss jede einzelne Datei auf Urheberrechtsverstöße überprüfen

Verfasst von sac am 13. Oktober 2008 - 14:19
  • Deutschland
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Notice & take-down

Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass der kostenlose Webhosting-Dienst RapidShare.de nicht genug gegen Raubkopiererei unternimmt; daher muss das Unternehmen ihre Inhalte auf Verstöße gegen das Urheberrecht untersuchen, bevor sie im Internet zugänglich gemacht werden.

Das Urteil wurde im Rechtsstreit zwischen RapidShare und GEMA gefällt, einer deutschen Urheberrechtsverwertungsgesellschaft; der Prozess läuft schon seit Jahren. RapidShare betreibt bereits ein System, um das Uploaden bereits gelöschten Materials zu kontrollieren. Das System basiert auf einem MD5-Hash Filter, das Gericht befand diese Maßnahme allerdings als unzureichend, weil jede Datei einfach durch ein paar Bytes verändert werden kann und den Filter damit problemlos umgeht.

Nicht einmal die Tatsache, dass das Unternehmen sechs Mitarbeiter rund um die Uhr anstellt, um anstößige Inhalte zu entfernen, reichte für das Gericht nicht aus, das anführt, RapidShare hätte „Inhalte vorausschauend zu kontrollieren, bevor diese veröffentlicht werden“, falls es in der Vergangenheit zu ähnlichen Verstößen gekommen war. Das Unternehmen muss außerdem die IP-Adressen aller angeblichen Rechtsverletzer speichern.

Der Richter entschied außerdem, dass RapidShare nicht ins Feld führen könne, dass es unmöglich wäre im Geschäft zu bleiben, wenn sie jede einzelne Datei zu überprüfen hätten: „Ein Geschäftsmodell, dass keinerlei gebräuchliche Präventionsmehtoden einsetzt, kann keinen Schutz durch das Gesetz beanspruchen.“

Das Urteil wird sich in Fällen von durch Passwörter gesicherten Archiven keinesfalls anwenden lassen, die nicht auf Urheberrechtsverletzungen überprüfbar sind. Außerdem werde sich der Fall nur begrenzt auf kostenlose Hostdienste im Internet auswirken, da RapidShare sein Hauptbüro in der Schweiz betreibt und weitere kostenlose Hostdienste in beinahe allen Winkeln dieser Welt zu finden sind.

Oberlandesgericht Hamburg - Haftung von Rapidshare IV ( 2.07.2008)

Court: Rapidshare has to check all uploads for copyright infringement (30.09.3008)

Rapidshare Loses in Court - Must Proactively Remove Copyrighted Content (1.10.2008)

Unwatched: RapidShares klagt die deutsche Gesellschaft der Rechteigentümer (9.05.2007)

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