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EDRi-gram, Nr. 6.18, 24. September 2008 |
ENDitorial: Ein törichtes Gesetz und ein perverses „Straf“maß
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Mo, 29/09/2008 - 18:35
In Italien gibt es keine Zensur, aber ... Das Internet hingegen stellt in diesem Zusammenhang eine beunruhigende Ausnahme dar. Ursprünglich gefürchtet, später vieldeutig beklatscht und in jedem Fall missverstanden bleibt das Netz nach wie vor lästig für diejenigen, die es gewohnt sind, die Geschicke zu lenken und sich von einem Instrument, das sie weder dominieren noch „zähmen“ können, irritiert und verängstigt zeigen. Es würde lange dauern, wollte man an dieser Stelle wiederholen, was ich schon an anderer Stelle mehrmals betont habe seitdem ich 1996 Cassandra und weitere 80 Artikel in der Rubrik „Freiheit und Zensur“ auf Italienisch (und 13 auf Englisch) auf meiner Webseite veröffentlicht habe. Kürzlich hat sich jedoch ein Vorfall ereignet, der besondere Aufmerksamkeit verdient. In diesem etwas vagen Kontext gibt es Gesetze und „Normen“, die schlecht ausgearbeitet und noch schlechter umgesetzt wurden. Eines dieser ist insbesondere das Gesetz zu „heimlicher Presse“ (1948), das 53 Jahre später (2001) durch eine unbeholfene Definition von „Autorisierung“ für „journalistische Veröffentlichungen“ online ergänzt wurde. Bevor wir uns diesem besonderen Thema zuwenden, wollen wir uns zwei Klauseln in der italienischen Verfassung genauer ansehen. Klausel 3 besagt, dass „Alle Bürger (...) den gleichen sozialen Status (innehaben) und (...) daher vor dem Gesetz (gleichgestellt sind).“ Das ist aber so nicht der Fall. Es gibt Gesetze (zusätzlich zum „sozialen Status“), die einige Bürger „gleichwertiger als andere“ machen. Und es gibt außerdem zahlreiche formal organisierte Kategorien, denen ungebührliche und unangemessene Privilegien zugestanden werden, zusätzlich zu allen möglichen Einschränkungen (oder bürokratischen Hindernissen) für die freie Marktwirtschaft, in Handel, Gesellschaft und Kultur, bei denen man sich einig ist, dass sie abgeschafft werden müssen, die aber de facto bestehen bleiben – und manchmal noch verschärft werden. Klausel 21 besagt, dass „Jeder (...) das Recht (hat), seinen oder ihren Gedanken mündlich, schriftlich und auf jede andere Art von Kommunikation frei Ausdruck zu verleihen,.“ Außerdem, dass „die Presse (...) nicht durch Ermächtigungen kontrolliert (werden darf) oder der Zensur unterworfen werden darf.“ Das ist aber so nicht der Fall. Es gibt „Ermächtigungsregeln“ (und auch andere Hürden und Privilegien), die sich der Informationsfreiheit und Kommunikationsfreiheit (die allgemein unter dem Namen „Pressefreiheit“ laufen, seitdem das Konzept im Jahre 1848 durch den „Statuto Albertino“ eingeführt worden war – welcher 1861 zur italienischen Verfassung des damaligen Königreichs Italien erklärt wurde) in den Weg stellen. In diesem Zusammenhang wollen wir uns nun dem besonderen Fall zuwenden, der zu Recht eine Welle des Protests und der Empörung hervorgerufen hat – und den beiden heiklen Gesetzen, die zu dem Fall geführt haben. Über die Fakten wird (nicht immer ganz wahrheitsgetreu) in mehreren Online-Dokumenten berichtet (siehe unten). Ein „Strafmaß“, das das Gericht von Modica (Sizilien) am 8. Mai 2008 verhängt hat, verurteilte den Historiker Carlo Ruta und erklärt seine Webseite zu „geheimer Presse“, weil sie nicht in aller Form als Zeitung oder Magazin „amtlich zugelassen“ war. (Die Seite war damals schon außer Betrieb. Die Polizei hatte sie per gerichtlicher Verfügung durch das Gericht Modica im Jahr 2004 „beschlagnahmt“.) Eine der Absurditäten in diesem Gerichtsurteil war, dass die Webseite als „testata giornalistica“ definiert war, weil sie eine „Schlagzeile“ führte. Durch dieses Kriterium kann jede öffentlich zugänglich Korrespondenz auf einem Briefkopf als „geheime Presse“ strafrechtlich verfolgt werden. Ich überlasse es den Rechtsgeschichtlern und Politikern, zu verstehen warum 1848, nachdem der Faschismus niedergeschlagen und die Zensur abgeschafft war, ein Gesetz erlassen wurde, das die Pressefreiheit beschneidet und im Widerspruch zu Klausel 21 in der Verfassung steht. Lassen Sie mich jedoch „versuchen zu erraten“, warum von der italienischen Regierung 2001 ein schlecht ausgearbeitetes (und nie ordentlich abgeändertes) Gesetz vorgelegt und selbiges vom Parlament „leicht abgelenkt“ verabschiedet wurde, dass die Regulierung der Presse auf Online-Kommunikationen ausweitet. Jede Regierung und alle politischen Parteien und Parlamentsgruppen haben immer erklärt, sie hätten keinerlei Absicht, die Pressefreiheit und allgemein die Meinungsfreiheit in irgendeiner Weise einzuschränken oder zu kontrollieren.. Wir haben guten Grund, an der Aufrichtigkeit und Stimmigkeit derartiger Aussagen zu zweifeln, aber nehmen wir nur einmal an, dass der Zweck des recht haarigen Gesetzes von 2001 nicht in der Zensur bestand. Das Konzept bestand darin, die mehrdeutigen „Zuwendungen“ (Subventionen), die für die Printmedien bestehen, sowie die „Verantwortlichkeitskontrollen“ (ein System, das bereits zahlreiche Verzerrungen und Manipulationen seiner „ursprünglichen“ Definition erfahren hat), auf Online-Zeitungen und Magazine auszuweiten. Das bedeutet, dass Online-„Zeitungen“ oder „Magazine“ als solche „registriert“ werden müssen – und der Herausgeber muss ein Mitglied einer offiziell regulierten Gesellschaft namens Ordine dei Giornalisti sein, einer privilegierten „Kaste“, die viele abgeschafft sehen wollen, die aber absurderweise nichts desto Trotz weiter existiert. Dasaus folgt, dass schätzungsweise fünf Millionen italienische Webseiten als „illegal“ eingestuft werden könnten, wenn man den missverständlichen Wortlaut des Gesetzes großzügig auslegt. Das Gesetz existiert seit fünf Jahren und die online-Aktivität in Italien wurde nicht „vernichtet“. Dennoch besteht die Tatsache weiterhin, dass Fehler im Gesetz oder in anderen Rechtsmitteln möglich sind. Zahlreiche andere Schwachstellen in Gesetzen oder Regulierungen haben Online-Aktivitäten , die den Behörden oder einflussreichen privaten Lobbies ein Dorn im Auge waren, „auf die schwarze Liste“ gesetzt oder „beschlagnahmt“. Was den „Modica-Fall“ so einzigartig macht ist, dass es sich dabei um den bisher einzigen Fall im Zusammenhang mit dem Gesetz zu „geheimer Presse“ und dessen Ausweitung von 2001 handelt, bei dem es um eine Webseite geht. Protest und Empörung dürfen sich offenkundig nicht nur auf diesen Fall beschränken, sondern vor allem sollten sich vor allem auf die allgemeinen Folgen konzentrieren, die sich daraus ableiten lassen. Der Herausgeber/Inhaber dieser Webseite wurde nicht inhaftiert. Das „Strafmaß“ beläuft sich auf eine Geldstrafe von 250 Euro und die Prozesskosten. Das Problem ist, dass er gleichzeitig aus völlig inakzeptablen Gründen vorbestraft wurde und seine Seite verschwunden ist. Es ist ziemlich kurzsichtig, sich über diesen Vorfall zu beschweren, wenn man sich ein wenig mit der Tatsache beschäftigt hat, dass es hier um ein unsinniges und niemals ordentlich abgeändertes Gesetz geht. Es gibt außerdem andere Fälle italienischer und auch ausländischer Webseiten, die aus einer Reihe unverschämter Gründe „entfernt“ oder gesperrt wurden, in allzu leicht erreichter „freiwilliger“ Zusammenarbeit mit Internetanbietern, die sich mehr um ihr Geschäft sorgen als um die Rechte und die Privatsphäre ihrer Kunden. Warum konzentrierten sich hier so viele heftige Aggressionen auf diese bestimmte Webseite? Es wäre unsachgemäß, hier unbewiesene Hypothesen aufzustellen. Aber die Tatsache, dass der „gelöschte“ Inhalt sich auf Absprachen zwischen der Mafia und der politischen Sphäre bezog wirkte sich auf manche einflussreiche Interessen wohl eher belastend aus. Nehmen wir jedoch des Arguments willen an, dass es sich lediglich um einen „Fehler“ in der Auslegung eines undeutlichen Gesetzes handelte. Die Tatsache bleibt dennoch bestehen, dass solche „Fehler“ möglich sind – und inakzeptabel in einem zivilisierten Land. Es gibt viele „Tricks“, die es ermöglichen die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit einzuschränken, wenn nicht gar völlig zu zerstören. Es gibt übrigens noch ein nicht ganz unwichtiges „technisches Detail“. Es ist auf viele verschieden Weisen möglich, online auf alles „Verbotene“ zuzugreifen. „Beschlagnahmung“ oder „Löschen“ kann gegen Kriminelle oder andere „Missetäter“ wenig ausrichten. Diese Art der Strafverfolgung wirkt sich äußerst schmerzhaft für ehrliche Personen aus, die „unangenehme“ Meinungen uneingeschränkt kommunizieren wollen und betrifft die Bösewichte kaum, vom Extrem des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bis hin zu jeder art des Betrugs und Spams. In der (unbewiesenen) Hypothese eines absurden rechtlichen Verfahrens, das von jemandem beeinflusst wird, der unangenehme Informationen oder Meinungen vernichten will, besteht die Ironie darin, dass dieser Versuch nach hinten losgehen wird, weil der daraus resultierende „Lärm“ weitaus lauter sein wird als der ursprüngliche Grund dafür. Dies rechtfertigt aber natürlich noch lange nicht die Perversität des Gerichtsurteils oder die Holprigkeit des Gesetzes. Es ist schwer zu sagen, wie viel von alledem durch die Ignoranz der „Mächtigen“ verursacht worden ist, die nicht verstehen, was das Netz ist und wie es funktioniert – oder durch ein heimtückisches Verlangen, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und Informationsquellen zu kontrollieren. Tatsache ist, dass repressive Absichten selbst in den freiesten und offensten Gesellschaften bestehen, gleich unter welchem Deckmantel sie sich verbergen; Regulierungsbehörden müssen zeitlich beständig und konsequent arbeiten und die Entwicklung der Dinge ständig beobachten und nicht nur ihre ohnehin kurzlebige „Empörung“ über ein gelegentliches Ereignis ausdrücken, die bald in Vergessenheit gerät, während der Missbrauch immer weiter geht. Und wir dürfen niemals vergessen, dass Zensur nicht nur teuflisch ist, sondern auch schlichtweg töricht. Bad legislation - again (05.2001) Italia, blog condannato per stampa clandestina (16.06.2008) "Stampa clandestina": una sentenza inaccettabile ( 9.09.2008) Only a journalist can run a website in Italy? (21.05.2008) (Beitrag von Giancarlo Livraghi - EDRi-Mitglied ALCEI Italien) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1125
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