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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.18, 24. September 2008

Spanien: Registrierung von Torrent-Files verstößt nicht gegen das Urheberrecht

Verfasst von sac am 29. September 2008 - 17:56
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Spanien

Der Fall von Sharemula.com, der eDonkey-Webseite, die Links zu Filmen, Musik und Software für Users veröffentlicht, wurde vor kurzem vom Gericht der Provinz Madrid abgelehnt, das entschied, dass die Webseite legal betrieben wird.

Der Fall war 2006 von der Federación Antipiratería (Vereinigung gegen Raubkopien) vor Gericht gebracht worden, als 15 Personen in Spanien in Zusammenhang mit dem Betrieb der Seite verhaftet wurden. Die Spanische Brigade für Technologische Ermittlungen behauptete, die Seite sei illegal gewesen und forderte deren Schließung.

Vor einem Jahr hatte ein Gericht den Fall abgelehnt und entschieden, dass die Seite und ihre Betreiber gegen kein Gesetz verstoßen hatten, da auf der Seite keine illegalen Inhalte aufschienen. Sie bot lediglich Links zu P2P-Downloads an, die selbst ebenfalls keine kommerziellen Ziele verfolgten.

Die Unterhaltungsindustrie einschließlich Columbia, Disney Company Iberia, Twentieth Century Fox, Warner, Universal, Paramount, Sony, MGM und andere zeigten sich äußerst verärgert über die Entscheidung des Gerichts und legten Berufung ein.

Das Provinzgericht von Madrid lehnte alle Anschuldigungen ab und kam zu dem Schluss, dass die Registrierung von Torrent Files nicht als Verstoß gegen das Urheberrecht eingestuft werden kann. Das Gericht befand Sharemula nicht verantwortlich dafür, wohin die Links führten und die Tatsache, ob die Seite Profite einbrachte oder nicht für irrelevant. Das Urteil des Gerichts ist endgültig, es kann nicht dagegen berufen werden.

„Die Anhörung bestätigt die Ansicht der Verteidigung, dass die Verlinkung zu P2P-Seiten kein Vergehen darstellt,“ sagte David Bravo, ein Anwalt in dem Fall, der die Tatsache betonte, dass die Webseite nur Links zu Ordnern anbot, die woanders, auf Computern von P2P-Usern, gehostet wurden, und selbst keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material speicherte.

Dieses Urteil bedeutet gute Nachrichten für P2P-Betreiber und könnte eine gute Basis für die kommenden Fälle gegen The Pirate Bay und Mininova in Europa darstellen.

Auto final AP Madrid caso Sharemula (Spanisch, 19.09.2008)

Linking to P2P Downloads Confirmed Legal in Spain (19.09.2008)

Spanish Court Dismisses Piracy Case against Sharemula.com (24.10.2007)
unwatched: Spanisches Gericht befindet eine Webseite mit P2P-Links für legal. (24.10.2007)

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