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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.18, 24. September 2008

Google reduziert Vorratsdatenspeicherungsfrist auf 9 Monate, aber es reicht noch nicht

Verfasst von sac am 29. September 2008 - 17:44
  • Privatsphäre

Google hat am 9. September angekündigt, den Forderungen der EU Aufsichtsbehörden für Datenschutz Folge zu leisten und die Vorratsdatenspeicherungsfrist von 18 auf neun Monate zu reduzieren.

Es handelt sich dabei bereits um die zweite Verkürzung, die Google in den letzten zwei Jahren durchführt, nachdem man die Frist in 2007 von unbefristet auf 18 Monate reduziert hat. Das Unternehmen erfüllt jedoch immer noch nicht die Kriterien der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Artikel 29.

Am 4. April 2008 hat die Arbeitsgruppe Artikel 29 eine Stellungnahme über Suchmaschinen herausgegeben, in der sie eine Speicherungsfrist von sechs Monaten empfiehlt und nochmals bestätigt, dass das Europäische Datenschutzgesetz anwendbar ist. „Anbieter von Suchmaschinen müssen persönliche Daten löschen oder unwiderruflich anonymisieren, sobald sie nicht mehr für die spezifischen und rechtmäßigen Zwecke benötigt werden, für die sie ursprünglich eingeholt wurden.“

Google reagierte am 8. September 2008 und kündigte an, dass die IP-Adressen, die mit den Anfragen auf den Suchmaschinen in Verbindung stehen, nach neun Monaten anonymisiert würden und dass es auf der Startseite einen Link zu Googles Datenschutzrichtlinien gebe.

Das Unternehmen verriet keinerlei Einzelheiten bezüglich der Art und Weise, wie die Anonymisierung tatsächlich von Statten gehen werde, wenn man jedoch frühere Aussagen Googles in Betracht zieht, werden dabei wohl nur die letzten 8 Bits der IP-Adresse des Users gelöscht werden. Wenn jedoch nicht gleichzeitig der Cookie-Value anonymisiert wird, ist der ganze Vorgang völlig nutzlos, wie Christopher Soghoian vom Berkman Centre für Internet und Gesellschaft an der Harvard University erklärt: „Auch wenn die neun Monate alten Suchlogs „anonymisiert“ wurden, ist es vollkommen ohne Belang, die neuen Suchergebnisse mit den älteren Suchen abzugleichen, weil die Cookie-Values bestehen bleiben, und der gesamte Anonymisierungsprozess dadurch völlig umgekehrt wird .“

Auch wenn die Arbeitsgruppe Artikel 29 Googles Bereitschaft begrüßt, mit den Datenschutzbehörden zusammenzuarbeiten, sind sie immer noch der Auffassung, dass es nach wie vor massive Meinungsverschiedenheiten gibt. Alex Turk, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, sagte in einer Presseaussendung am 16. September 2008, dass Google trotz seiner Fortschritte noch viel Arbeit vor sich habe, bis die Rechte der Internetuser sichergestellt seien und ihre Privatsphäre hinreichend respektiert würde.

Einige der Themen, die Besorgnis erregen, ergeben sich daraus, dass Google die Ansicht vertritt, das Europäische Datenschutzgesetz sei nicht auf das eigene Unternehmen anwendbar und wiewohl IP-Adressen vertrauliche Daten darstellen, handle es sich dabei keinesfalls um persönliche Daten. Das Unternehmen konnte keine eindeutige Begründung für die Speicherung von persönlichen Daten über den empfohlenen Zeitraum von sechs Monaten hinweg liefern und hat seine Anonymisierungsmechanismen nicht verbessert, die nach wie vor unzureichend sind. Dazu kommt, dass man bei Google bis jetzt keinerlei Anstalten gemacht hat, die Methoden klarzustellen oder zu verbessern, die verwendet werden, um die Zustimmung der User einzuholen. Die Arbeitsgruppe Artikel 29 hat 2007 verfügt, dass die IP-Adressen sich auf „identifizierbare Personen“ beziehen und daher als persönliche Daten eingestuft müssen. Daher hätte Google die Erlaubnis der User einzuholen, bevor man die Informationen speichere.

Google führt dagegen ins Feld, dass es hier um die Qualität des Kundendienstes gehe. „Auch wenn wir uns freuen, dass dadurch der Schutz der Privatsphäre weiter verbessert werden wird, sorgen wir uns gleichzeitig über den potentiellen Sicherheitsverlust, Qualitätsverlust und Verlust an Innovation, der mit weniger eingeholten Daten einhergeht. (...) Da die Zeit vor der Anonymisierung verkürzt wird, verlieren Datenschutzvorteile an Bedeutung und die Brauchbarkeit der Daten sinkt,“ schrieb Peter Fleisher, der Datenschutzanwalt des Unternehmens , im Google-Blog.

Another step to protect user privacy (9.08.2008)

Google cuts data retention after EU privacy warning (10.09.2008)

Google tries to please privacy watchdogs (10.09.2008)

Article 29 Working Party - Google: The Beginning of a Dialogue (16.09.2008)

Debunking Google's log anonymization propaganda (11.09.2008)

unwatched: Google schränkt die Frist für Vorratsdatenspeicherung bei Suchdaten ein. (28.03.2007)

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