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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.6, 29. März 2006

Schadensersatzzahlungen wegen verleumderischen Online-Aussagen in GB

Verfasst von sac am 29. März 2006 - 6:00

Michael Keith Smith, ein ehemaliger parlamentarischer Kandidat für die britische Unabhängigkeitspartei, hat in einem Prozess zu Verleumdung im Internet Schadensersatzzahlungen in Höhe von £10,000 erhalten.

Smith nahm an einer Diskussion über den Irak-Krieg am Diskussionsboard von Yahoo! teil. Tracy Williams, eine weitere Teilnehmerin an der Diskussion, hinterließ unter einem Pseudonym eine Reihe an verleumderischen Bemerkungen über Smith an einem elektronischen schwarzen Brett und nannte diesen ein „Schmalzhirn“, einen „Nazi“, einen „rassistischen Fanatiker“ und einen „Sexualstraftäter“. Sie behauptete auch, dass er eine weibliche Mitarbeiterin sexuell belästigt hatte.

Obwohl Smith im Juni 2004 einen Gerichtsbeschluss erhalten hatte, der es ihm erlaubt, die Person hinter den Bemerkungen zu identifizieren, setzte Williams die Verleumdungskampagne 2005 fort. Smith verklagte sie und Richter Alistair MacDuff deutete die Bemerkungen als deutlich verleumderisch; er sprach Smith £10,000 Schadensersatz zu - £5,000 für allgemeine Schäden und £5,000 für schwere Schäden, um Williams ihr Verhalten vor Augen zu führen. Er erließ eine Verfügung, die es Williams verbietet, die Bemerkungen zu wiederholen, und ordnete sie dazu an, £7,200 an Verfahrungskosten zu zahlen. Williams verteidigte ihre Tat nicht.

„Ich bin zufrieden mit der Entscheidung des Richters, aber Unternehmen, die Online-Chat-Rooms hosten, sollten darauf vorbereitet sein, sich einzuschalten und verleumderischen Äußerungen zu mäßigen“, sagte Smith im Guardian.

Juristische Experten meinen, dass dieser Fall, der erste seiner Art, als Warnung dafür aufgefasst werden sollte, dass die Gesetze der Verleumdung in Chat-Rooms, Message-Boards und Personal-Blogs genauso gelten, wie sie es in Kommentaren tun, die in Zeitungen veröffentlich werden.

Andererseits meint Mark Stephens, Leiter des Pressegesetzes bei Finer Stephens Innocent, der Fall solle zu einer breiten Diskussion darüber führen, ob solche Fälle überhaupt vor Gericht gebracht werden sollten. Ein Chat-Room ist selbstverwaltend und hat eine beschränkte Reichweite. Die meisten solcher Fälle würden einfacher gelöst, indem Beschwerden an einen ISP oder Site-Besitzer weiterleitet werden. Dadurch würde der verleumderische Inhalt sofort nach der Benanstandung entfernt werden.

UKIP candidate wins £10,000 for internet libel (21.03.2006)

£10,000 damages awarded for internet libel (23.03.2006)

Warning to chatroom users after libel award for man labelled a Nazi (23.03.2006)

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