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EDRi-gram, Nr. 6.17, 10. September 2008 |
Zwei Dänen im Fall von WLAN Diebstahl vom Vorwurf des illegalen Downloaden freigesprochen
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Sa, 13/09/2008 - 14:05
Am 5. September 2008 befand ein dänisches Gericht die beiden Frauen, die wegen der illegalem gemeinsamen Nutzung von Musik von Antipiratgruppen vor Gericht gezerrt worden waren, für unschuldig. Die beiden hatten geltend gemacht, dass sie nicht die Urheber des Vergehens seien, da sie einem WLAN Diebstahl zum Opfer gefallen waren. Antipiratgruppen hatte sich schriftlich an die beiden Frauen gewandt, die P2P-Software auf ihren Rechnern hatten, und behauptet, dass sie beide urheberrechtlich geschützte Musik illegal heruntergeladen hätten und verlangte Schadensersatzzahlungen zwischen jeweils 21 000 und 23 000 Euro. Die Frauen gaben ausdrücklich an, dass nicht sie diejenigen gewesen seien, die die Downloads durchgeführt hatten, sondern dass ihr WLAN von unbekannten geklaut worden sei. Da sie sich keines Vergehens bewusst seien, würden sie auch keine Schadensersatzzahlungen leisten. Die Musikindustrie ist der Ansicht, der Internetteilnehmer sei verantwortlich dafür, was andere auf ihrer Verbindung trieben, und die Frauen sollten daher beweisen, dass sie keine Musik für andere verfügbar gemacht hätten. Das Gericht sah die Sache jedoch anders und sprach die Frauen von den Anschuldigungen frei. Eine IP-Adresse macht nur den Besitzer des Internetzugangs ausfindig und reicht nicht aus, um die Urheber einer Handlung zu identifizieren. Es liegt beim Kläger, die Anschuldigungen zu beweisen. „Es handelt sich hier um ein außergewöhnlich klares und deutliches Urteil. Der Kläger hat die Beweise zu erbringen. Viele der Personen, die ähnliche Forderungen erhalten haben, gewannen aus den Briefen den Eindruck, sie wären zu den Zahlungen verpflichtet. Nun aber haben wir das Wort des Gerichts – sie müssen nicht zahlen. Es reicht nicht aus, jemanden aufgrund eines bestimmten Internetzugangspunktes der Piraterie zu beschuldigen,“ sagte Per Overbeck, der Anwalt der beiden angeklagten Frauen. „Wir glauben nicht, dass dieses Gesetz angemessen ist und stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu“ hieß es hingegen von Torben Steffensen, dem Anwalt von Antipiratgruppen, der hinzufügte: „Es müsste ein Gesetz geben, das die Künstler davor schützt, durch Piraterie ihr Einkommen einzubüßen. Daher würden wir die Angelegenheit nun gerne vor den Obersten Gerichtshof bringen.“ Overbeck bezweifelt trotzdem, dass der Fall jemals vor den Obersten Gerichtshof kommen wird. „Zuerst hat das Stadtgericht eine Entscheidung getroffen und jetzt hat auch der Gerichtshof ein Urteil gefällt; der Lauf der Dinge kann nur vor dem Obersten Gerichtshof enden, wenn die Leute im dänischen Rechtssystem da mitmachen. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Gerichte haben sich bis jetzt strikt an die Standardabläufe gehalten. Nun liegt es am Kläger, die Beweise zu erbringen. Wenn diese Situation nicht aufgehoben wird, haben sie (die Musikindustrie) diesen Fall verloren,“ sagte der Anwalt. Hier handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall, auch in Deutschland wurde ein ähnliches Urteil erreicht, wo ein Gericht entschieden hat, dass der Besitzer der Internetverbindung nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, die ohne sein oder ihr Wissen auf dem offenen WLAN begangen werden. Danish File-Sharers Not Responsible For Wi-Fi Theft (7.09.2008) A huge legal system defeat for IFPI, Denmark, could create a precedent in Europe (9.09.2008) Victims of WiFi Theft Not Responsible For Illegal Uploads (9.07.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1099
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