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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.6, 29. März 2006

Creative Commons Lizenz in spanischen und holländischen Gerichten aufrechterhalten

Verfasst von sac am 29. März 2006 - 6:00

In Spanien und den Niederlanden wurde die Creative Commons Lizenz vor Gericht geprüft. In beiden Fällen wurde die Gültigkeit dieser alternativen Copyright-Lizenz bestätigt.

In Holland führte der erste Gerichtsfall über die Gültigkeit der Creative Commons Lizenz zu einem klaren Sieg für die Nutzer der Lizenz. Am 9. März 2006 ordnete das Amtsgericht von Amsterdam in einem Schnellverfahren an, dass die wöchentliche Klatschzeitschrift „Weekend“ keine Fotos wiederveröffentlichen darf, die unter einer bestimmten nicht gewerblichen CC Lizenz veröffentlicht wurden. Die Familienfotos wurden von Adam Curry aufgenommen, der in Internetkreisen für das Promoten von Podcastings berühmt ist. Curry hatte die Fotos auf der Foto-Website flickr.com unter einer sogenannten Attribution-Noncommercial-Sharealike-Lizenz veröffentlicht, mit dem Zusatz „dieses Foto ist öffentlich“ und einem Hinweis auf die dazugehörige CC Lizenz. Weekend hatte zuvor weder um eine Genehmigung angesucht, noch wurde eine solche erteilt.

Curry klagte wegen Copyright- und Datenschutzverletzung. Weekend verteidigte sich, indem sie behauptete, den Hinweis auf die CC Lizenz nicht verstanden zu haben. Die Zeitschrift sagte auch, dass kein Schaden entstehen könne, da die Fotos auf der flickr-Website doch sowieso frei zugänglich waren.

Das Gericht befand, dass das Copyright unmissverständlich gewesen sei. Besonders eine professionelle Instanz - wie der Verleger einer Zeitschrift - sollte eine vollständige Überprüfung von Fotos aus dem Internet durchführen, bevor er diese veröffentlicht. Professor Bernt Hugenholtz, Direktor des Instituts für Informationswissenschaft an der Universität von Amsterdam und Hauptverantwortlicher für die holländische CC Lizenz war mit der Entscheidung sehr zufrieden. Er kommentierte die Creative Commons Mailing-Liste: „Das Urteil des holländischen Gerichts ist besonders bemerkenswert, weil es bestätigt, dass die Bedingungen der Creative Commons Lizenz automatisch auf die Inhalte zutreffen, die unter ihr lizensiert wird, und bindet Nutzer solcher Inhalte auch ohne ihr ausdrückliches Einverständnis oder ihr Wissen an die Bedingungen der Lizenz.“

Einige Wochen zuvor, am 17. Februar 2006, entschied das Gericht im spanischen Badajoz gegen SGAE, die spanische Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, zugunsten eines Barbesitzers, der unter der Creative Commons Lizenz stehende Musik spielte. Das Gericht befand, dass keine der zwischen November 2002 und August 2005 in der Discobar Metropol gespielten Musik durch die Verwertungsgesellschaft wirklich lizenziert worden war. Andererseits erlauben CC Lizenzen die öffentliche Aufführung der Stücke.

Full text of the Amsterdam district court decision (in Dutch only, 09.03.2006)

Mailinglist iCommons community discussion

Full text of the Badajoz court decision (in Spanish only, 17.02.2006)

Spanish Court Recognizes CC-Music (23.03.2006)

(Ein Beitrag von Sjoera Nas, EDRI-member Bits of Freedom, Niederlande)

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