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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.15, 30. Juli 2008

Serbische Telekombehörde veröffentlicht Regeln zur Überwachung des Internetverkehrs

Verfasst von sac am 5. August 2008 - 9:51
  • Lauschangriffe
  • Serbien
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Serbiens Behörde der Republik für Telekommunikation (RATEL) hat am 21. Juli 2008 ein Dokument mit Instruktionen für Technische Voraussetzungen für Subsysteme, Apparate, Hardware und Installationen für Internetnetzwerke veröffentlicht. Im Dokument werden die technischen Maßgaben für autorisierte Überwachungen einiger Telekomdienste erklärt sowie eine Liste an Verpflichtungen für die Telekombetreiber angeführt.

Der derzeitigen Fassung zufolge werden die ISPs sich einverstanden erklären müssen, der Polizei den Zugriff auf ihre Datenbanken zu erlauben, einschließlich der Inhalte von E-Mails der Kunden oder der Browsing-history. Diese Regelung scheint die serbische Version der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung darzustellen, da der Aufgabenbereich mit dem Kampf gegen Cybercrime und Terrorismus definiert wird.

Danica Radovanovic erklärt auf seinem Blog auf GlobalVoices die derzeitigen Bestimmungen: „Internetdienstanbieter sind verpflichtet, die Regierungsbehörden auf ihre aktualisierten Datenbanken mit persönlichen Daten über User, Verträgen, Höchstgeschwindigkeit der Datenübertragung, Identifizierungsadressen sowie auf die Datenbank über E-Mail User zugreifen zu lassen. ISPs sind weiters verpflichtet, Hard- und Software zur passiven Überwachung in Echtzeit zur Verfügung zu stellen, Internetaktivitäten, Statistiken, abgefangene E-Mails, Attachments, Web Mail, IP Videoverkehr Telefongespräche, abgefangenen IM-Verkehr, P2P-Netzwerke und E-Maildienste zu verfolgen und zu analysieren und die Inhalte von E-Mail an das Regierungszentrum für Überwachung zu übermitteln. Technische Maßgaben (Hard- und Software) sollten die Rekonstruktion von Verkehrsüberwachungen bis zum Anwendungs- und Filterlevel innerhalb dieser Kriterien möglich machen: Username, Telefonnummer des Users, E-Mailadresse, IP-Adresse, MAC Adresse, IM Identifizierung.“

Bis jetzt ist noch nicht geklärt, welche die spezifischen Behörden sein werden und unter welchen Umständen sie auf diese Daten zugreifen werden dürfen, weil das von RATEL veröffentlichte Dokument nur die technischen Auflagen enthält. In einer Erklärung des RATEL Vorsitzenden Jovan Radunovic für B92 heißt es: „Wenn sie (die Staatsbehörden) eine gerichtliche Verfügung erhalten, dürfen sie den Ort überwachen, von dem aus jemand aufs Internet zugreift, und auch nur dann dürfen sie auf den Inhalt zugreifen. Diese Regelungen unterliegen nicht RATELs Kompetenzbereich. RATEL hat die Staatsbehörden dazu befugt. Wir erwarten, dass sie sämtliche Datenschutzregelungen respektieren werden.“

Serbia: New Instructions and Law Regulations on Online Privacy (26.07.2008)

State to have access to e-mails, browsing history (28.07.2008)

RATEL's new law and our privacy (25.07.2008)

Document of Instructions for Technical Requirements for Subsystems, Devices, Hardware and Installation of Internet Networks (auf Serbisch, 21.07.2008)

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