Europäische Kommission will Rechte für die Autoren von Verwertungsgesellschaften
Entgegen dem Druck von Rechtemanagern hat die Europäische Kommission entschieden, bestimmte Urheberrechtspraktiken zu verbieten, davon hauptsächlich betroffen ist die Verpflichtung eines Autors, nicht von einer Verwertungsgesellschaft zu einer andern wechseln zu können.
Am 16. Juli 2007 hat Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes 24 Europäische Verwertungsgesellschaften, die das Urheberrecht für Musikautoren verwalten, aufgefordert, die Klausel aus ihren Verträgen zu tilgen, die die Autoren daran hindert, zu einer anderen Verwertungsgesellschaft zu wechseln.
Die Kommission hat eine Ermittlung in die Wege geleitet, nachdem Beschwerden von RTL und dem britischen Online-Musikprovider Music Choice eingegangen waren. Im Februar 2007 sandte die Kommission einen formellen Einspruch betreffend der Einschränkung bestimmter Geschäftspraktiken an den Internationalen Verband der Vereinigungen von Autoren und Komponisten (CISAC). Der CISAC schlug eine Reihe von Verpflichtungsentwürfen vor, die die EU-Führung am 14. Juni 2007 dem Markttest unterzog. Am 10. Juni 2007 schickte eine große Koalition von Rundfunkunternehmen und Telekomanbietern ein Schreiben an den Präsidenten der Kommission José Manuel Barroso und die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, in dem sie gegen die CISA-Verpflichtungen protestieren und die EU drängen, die Schlichtungsvorschläge nicht anzunehmen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die derzeitige eingebrachte Maßnahme die Autoren unterstützen soll, die frei zwischen den Verwertungsgesellschaften wählen können werden. Die Kommission fordert außerdem die Ausschaltung territorialer Einschränkungen, die eine Verwertungsgesellschaft daran hindern, kommerziellen Usern außerhalb ihrer Landesgrenzen Lizenzen anzubieten. Die Kommission ist der Ansicht, die territorialen Einschränkungen, die in den Verträgen von 17 Verwertungsgesellschaften festgelegt sind, hätten zu einer strengen Aufteilung des Marktes auf einer nationalen Basis geführt. Das Ergebnis ist, dass kommerzielle User wie RTL, die paneuropäische Dienste anbieten wollen, mit jeder nationalen Verwertungsgesellschaft getrennt verhandeln müssen.
Die Wettbewerbskommissarin Kroes sagte: „Diese Entscheidung wird zur kulturellen Vielfalt beitragen, indem die Verwertungsgesellschaften darin bestärkt werden, Komponisten und Textern bessere Bedingungen anzubieten, um das Geld zu verwerten, auf das sie Anspruch haben. Auch die Entwicklung von Satelliten-, Kabel- und Internetübertragungen wird vereinfacht werden, die Hörer werden mehr Auswahl haben und die Autoren mehr potentielle Einnahmequellen. Dennoch war die Kommission darauf bedacht, dass die Vorzüge der Verwaltungssysteme für kollektive Rechte nicht hinterfragt werden, wenn es um das Level der Tantiemen für Autoren und das verfügbare Musikrepertoire geht.“
CISAC führt ins Feld, dass „das Prinzip, dass Schaffende frei entscheiden könne, welcher Gesellschaft sie beitreten, in den Gesellschaften der EEA bereits breit verbreitet und verankert ist. Im Zusammenhang mit der Frage der Ausschließlichkeit akzeptieren die EEA-Gesellschaften schon seit Jahrzehnten, dass die Verträge auf nicht-exklusive Übereinkünfte basieren.“ CISACs Meinung nach wird die Entscheidung „zwangsläufig zu einer katastrophalen Fragmentierung des Repertoires und damit zu rechtlichen Unklarheiten für Musiknutzer führen.“
Die Europäische Allianz für Komponisten und Songwriter (ECSA) hat die Entscheidung der Kommission ebenfalls kritisiert und sie als „Angriff auf die kulturelle Vielfalt“ bezeichnet, weil sie kleine und mittlere Betriebe und einzelne Schreiber beeinträchtigen wird. Am 3. Juli 2008 hat die ECSA damit gedroht, den Musikmarkt zu „verwüsten“, wenn die Kommission an ihrer Entscheidung festhielte. David Ferguson, ein Film- und Fernsehkomponist und Sprecher für ECSA sagte, das Verbot betreffe den wachsenden Markt von Online-, Kabel- und Satellitenübertragungen und nicht die traditionellen Verwertungsformen.
Kroes’ Sprecher beschuldigte die ECSA, einzig und alleine für die großen Verwertungsgesellschaften zu sprechen und die breitere Kategorie der Musikautoren zu vernachlässigen.
Die Entscheidung ist ab sofort wirksam und die Verwertungsgesellschaften haben 120 Tage Zeit, um die Kommission über die Implementierung der geforderten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Commission cracks down on music copyright managers (17.07.2008)
ECSA: response to European Commission antitrust decision (16.07.2008)
Proposed Commitments for Performing Rights under Article 9 of Regulation no.1/2003 (7.03.2007)
Music authors 'at war' with Commission over copyrights (4.07.2008)


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